…Die Rechtsfrage, ob die Stundung zu gewähren ist, ist ebenfalls durch die ständige Rechtsprechung des VwGH geklärt: Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen begehrte letzte Zahlungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde bereits abgelaufen ist, ist die Beschwerde als gegenstandslos abzuweisen (VwGH 24.05.1985, 85…
…3.2009, 2006/13/0149). Da der beantragte Stundungszeitpunkt (20.3.2026) im Zeitpunkt der Entscheidung über das streitgegenständliche Zahlungserleichterungsersuchen bereits abgelaufen war, war die Beschwerde abzuweisen. Es erübrigt sich daher auch ein Eingehen auf das Vorbringen der Beschwerdeführerin sowie auf die gesetzlichen Voraussetzungen des §…
…Da der beantragte Stundungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung über das streitgegenständliche Ansuchen bereits abgelaufen war, war die Beschwerde spruchgemäß abzuweisen. Vor diesem Hintergrund erübrigt sich ein Eingehen auf das Vorbringen des BF sowie die gesetzlichen Voraussetzungen des § 212 BAO (erhebliche Härte und Gefährdung der Einbringung…
…RV/7105054/2019 mwN). Im Antrag auf Ratenzahlung wurde eine letzte Ratenzahlung im September 2024 begehrt. Dieser Termin ist im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde bereits abgelaufen. Schon aus diesem Grund war die Beschwerde abzuweisen. Zahlungserleichterungen werden gegenstandslos, wenn die betreffenden Abgaben entrichtet werden…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Am 2. November 2023 brachte der Beschwerdeführer (in weiterer Folge Bf.) ein Ersuchen um Ratenvereinbarung über € 4.200,00 ein. Er habe 2023 eine Ratenvereinbarung vom Finanzamt erhalten und habe diese eingehalten…
…jener der den Gegenstand des Ansuchens bildenden Abgaben zusammengefasst verbucht wird (§ 213), erstrecken Wie festgestellt wurde im gegenständlichen Fall eine Stundung bis zum 30.6.2022 beantragt. Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Beschwerde oder im Vorlageantrag begehrte letzte Zahlungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung…
…es bedarf nicht der Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen, die außergewöhnlich sind, z.B. wenn die Abgabenschuld nur unter Verschleuderung von Vermögenswerten entrichtet werden könnte. Maßgebend sind für die Entscheidung gegenüber des Nachsichtsansuchens ist die Vermögens- und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über das…
…Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der Behörde (vgl. VwGH 17.12.2002, 2002/17/0273, mit Verweis auf die Vorjudikatur). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist, wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Beschwerde oder im Vorlageantrag begehrte letzte Zahlungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde…
…73 besteht. Tatbestandsvoraussetzung der Bewilligung einer Zahlungserleichterung nach § 212 Abs. 1 BAO ist jedoch auch der Umstand, dass hinsichtlich der betroffenen Abgaben Einbringungsmaßnahmen in Betracht kommen. Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen…
…RV/710.1245/2014 betreffend Grunderwerbsteuer abgelehnt und der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 28.9.2016, Ra 2016/16/0081, die Revision zurückgewiesen, sodass bei den Höchstgerichten kein Verfahren mehr anhängig ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des…
…Juni 2014 beantragt wurde. Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Berufung (nunmehr: Beschwerde) oder im Vorlageantrag begehrte letzte Zahlungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufung bereits abgelaufen ist, ist aber nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Berufung als gegenstandslos abzuweisen (VwGH 24.5…
…BAO. Entscheidend ist nur, dass im Zeitpunkt der Bekanntgabe der selbstberechneten Abgaben die maßgeblichen Tatsachen und Sachverhaltselemente noch nicht bekannt waren, was im gegenständlichen Fall zu bejahen ist. (VwGH vom 20.1.2000, 95/15/0039). Die von der Selbstbemessung abweichende Festsetzung der Beiträge nach …
…mit letztem Zahlungstermin zum 30.4.2018 beantragt. Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Beschwerde oder im Vorlageantrag begehrte letzte Zahlungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde bereits abgelaufen ist, ist nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Beschwerde als gegenstandslos abzuweisen (VwGH 24…
…Ergebnis ihrer Entscheidung kann von dem der vorangehenden Bescheide abweichen. Die Berufungsentscheidung tritt mit ihrer Erlassung an die Stelle des erstinstanzlichen Bescheides. Daraus folgt, dass ein zweitinstanzlicher Abgabenbescheid gemäß § 192 BAO die Feststellungen jener Feststellungsbescheide zu Grunde zu legen hat, die zum Zeitpunkt der Erlassung…
…Zeitpunkt der Entscheidung zugrunde zu legen ist und die Abgaben, für die die Zahlungserleichterung beantragt wurde, bereits vollständig entrichtet sind, kommen Einbringungsmaßnahmen gemäß § 212 Abs. 1 BAO nicht mehr in Betracht. Auch nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist für bereits entrichtete Abgaben ein Hinausschieben der…
…kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Gemäß …
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Am 14. Juni 2023 brachte die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge Bf.) ein Ansuchen auf (neuerliche) Stundung des Rückstandes iHv. € 1.138.645,96 bis zum 31. Dezember 2023 ein. Die Voraussetzungen für eine Verlängerung der bisherigen Zahlungserleichterung würden angesichts der…
…Dezember 2023 zur Gänze getilgt, sodass diese im Zeitpunkt der gegenständlichen Entscheidung nicht mehr aushaftete. Da bereits vor der Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht die Abgabe, für die um Zahlungserleichterung angesucht wurde (Einkommensteuer 2021), vollständig entrichtet wurde (der ausstehende Betrag wurde am 7. Dezember 2023 beglichen)…
…Unterlagen zur Entscheidung über den Antrag notwendig seien, was von den Organwaltern verneint worden sei. Daher erscheine es unverständlich, dass die Abgabenbehörde ihren Bescheid nunmehr damit begründe, nicht über ausreichend Informationen zu verfügen. 3. Vorliegen erheblicher Härte Eine erhebliche Härte liege nach der Judikatur des…
…der Entscheidung über die Beschwerde auf die Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht abzustellen. Gemäß 230 Abs. 5 BAO ist derzeit bei aufrechter Zahlungserleichterungsbewilligung eine Hemmung der Einbringung in Bezug auf die hier zugrundeliegende Finanzstrafe samt Nebengebühren gegeben. Somit dürfen Einbringungsmaßnahmen während der…