…ab 2013 bzw. 2014 untermauert. Angemerkt werden darf, dass daran auch die Umstände in Jahren außerhalb der hier relevanten Zehnjahresfrist (und damit vor 2006) nichts zu ändern vermögen, muss der Hauptwohnsitz doch innerhalb dieser Zeit mindestens fünf Jahre durchgehend bestehen. Dazu kommt, dass sich die…
…Ausmaß von zumindest fünf Jahre erreichen (vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn EStG17 § 30 Rz 164). Die Zehnjahresfrist ist stichtagsbezogen vom Tag der Veräußerung rückzurechnen. Als Tag der Veräußerung gilt im Kontext des § 30 der Abschluss des (Ver)Kauf(s)vertrags (vgl. Jakom/Kanduth-Kristen EStG…
…vgl. VwGH 28.6.2012, 2009/16/0076 bis 0078). Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe (vgl. § 7,9 und 10 FlnStrG) würden die Erfüllung des Tatbestandes der Hinterziehung, und damit die Anwendung der Zehnjahresfrist ausschließen (Stoll, BAO, 2172). Die Verjährung beginne gem. § 208 Abs 1 lit. a…
…16/0123; VwGH 2.8.1995, 94/13/0282). Auch das Bundesfinanzgericht hat wiederholt festgehalten, dass die absolute Verjährung eine zwingende Grenze darstellt und nach Ablauf der Zehnjahresfrist - mangels eines Verlängerungstatbestandes im Sinne des § 31 Abs. 4 lit. c FinStrG - die Strafbarkeit erlischt, selbst wenn…
…genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet (bedingter Vorsatz). Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe (§§ 7,9 und 10 FinStrG) können die Erfüllung des Tatbestandes der Hinterziehung und damit die Anwendung der Zehnjahresfrist ausschließen (vgl. Ritz, aaO, Tz 16…
…13/0038, Rn 20). Im konkreten Fall wurde Vorsatz ausschließender Rechtsirrtum gemäß § 9 FinStrG eingewandt. Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe schließen (vgl § 7, 9 und 10 FinStrG) die Erfüllung des Tatbestandes der Hinterziehung, und damit die Anwendung der Zehnjahresfrist aus (Stoll, BAO, 2172; Arnold, AnwBl 1995, 444;…
…der Fristenlauf neu (s auch Rz 30). Die Fünfjahresfrist muss innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung liegen. Die Zehnjahresfrist ist stichtagsbezogen vom Tag der Veräußerung rückzurechnen (s BFG 28.07.2014, RV/5100536/2014). Die vorübergehende Beibehaltung des Hauptwohnsitzes nach der Veräußerung innerhalb…
…13/2014), in Kraft seit 1.3.2014 (bis dato), ist die verlängerte Verjährungsfrist von zehn Jahren auf "hinterzogenen Abgaben" anzuwenden. Daher ist die Zehnjahresfrist gemäß § 207 Abs. 2 BAO idgF für den Veranlagungszeitraum 2003 anzuwenden. Conclusio betreffend Einkommensteuer 2001 und 2003: In den Jahren…
…b EStG 1988 geschaffen, verlangt dabei aber eine nicht bloß zweijährige, sondern eine fünfjährige (durchgehende) Dauer des Hauptwohnsitzes. Die Zehnjahresfrist ist stichtagsbezogen vom Tag der Veräußerung rückzurechnen (BFG vom 28.7.2014, RV/5100536/2014). Als Tag der Veräußerung gilt im Kontext des § 30 EStG…
…Ausmaß von zumindest fünf Jahre erreichen (vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn EStG17 § 30 Rz 164). Die Zehnjahresfrist ist stichtagsbezogen vom Tag der Veräußerung rückzurechnen. Als Tag der Veräußerung gilt im Kontext des § 30 der Abschluss des (Ver)Kauf(s)vertrags (vgl. Jakom/Kanduth-Kristen EStG…
…nicht gerechtfertigt, der Behörde das Recht zu entziehen, die Forderung zurückzufordern. Folgedessen läuft die Zehnjahresfrist nach Wegfall des Aussetzungsgrundes für den Rest weiter, der zum Zeitpunkt der Aussetzung noch nicht abgelaufen ist. Das Verfahren zur Aussetzung der Vollstreckung wurde am 21.09.2012 eingeleitet. Zu…
…Behörde das Recht zu entziehen, die Forderung zurückzufordern. Folgedessen läuft die Zehnjahresfrist nach Wegfall des Aussetzungsgrundes für den Rest weiter, der zum Zeitpunkt der Aussetzung noch nicht abgelaufen ist. Das Verfahren zur Aussetzung der Vollstreckung wurde am 21.09.2012 eingeleitet. Zu diesem Zeitpunkt wurde…
…0190). Rechtfertigung und Schuldausschließungsgründe (vgl. §§ 7,9, und 10 FinStrG) schließen die Erfüllung des Tatbestandes der Hinterziehung, und damit die Anwendung der Zehnjahresfrist aus (siehe Ritz, Kommentar zur BAO6, Rz 16 zu § 207). Die Vorgänge, bei denen hier strittig ist, ob im Zeitpunkt der Bescheiderlassung…
…EStG § 30 Anm 11), letztlich aber im Rahmen der erhobenen Beweisergebnisse zu beurteilen sein (BFG 3.12.2015, RV/4100952/2015 ). Die Zehnjahresfrist ist stichtagsbezogen vom Tag der Veräußerung rückzurechnen (BFG 28.7.2014, RV/5100536/2014). Als Tag der Veräußerung gilt im Kontext des …
…werden kann. Bei Unterbrechung beginnt der Fristenlauf neu. Die Fünfjahresfrist muss innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung liegen. Die Zehnjahresfrist ist stichtagsbezogen vom Tag der Veräußerung rückzurechnen (BFG 28.7.2014, RV/5100536/2014). Als Tag der Veräußerung gilt im Kontext des § 30…
…1 Z 4 abgesetzt werden; in diesen Fällen läuft die Zehnjahresfrist für die Nachversteuerung ab dem Zeitpunkt der Hinterlegung jener Genußscheine oder Aktien, deren Anschaffungskosten als Sonderausgaben abgesetzt wurden. (5) Die Nachversteuerung der als Sonderausgaben abgesetzten Beträge hat mit einem Steuersatz von 30% für jenes…
…des StReformG 2005, BGBl I 2004/57, ab 2005) verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4). Die Zehnjahresfrist bei dieser sogen. absoluten Verjährung beginnt demnach nicht nach Maßgabe der in § 208 BAO für die Verjährungsfristen nach § 207…
…der in Art. 221 Abs. 4 ZK in Verbindung mit § 74 Abs. 2 ZollR-DG normierten Zehnjahresfrist vor. Die Verjährung des Abgabenanspruchs konnte die Beschwerdeführerin somit nicht aufzeigen. Verfahrensgegenständlich ist die nachträgliche buchmäßige Erfassung von nach Art. 201 ZK entstandenen Eingangsabgaben. Gemäß Art. 201 Abs…
…221 Abs. 4 ZK in Verbindung mit § 74 Abs. 2 ZollR-DG normierten Zehnjahresfrist vor. Die Verjährung des Abgabenanspruchs konnte die Beschwerdeführerin somit nicht aufzeigen. Dass durch die sofortige Vollziehung des Bescheides der Bf. ein wirtschaftlicher Nachteil drohen könnte, der nicht oder nur schwer wieder…
…Für 2001 somit mit Ablauf des Jahres 2001 und für 2002 mit Ablauf des Jahres 2002. Die Zehnjahresfrist ist demgemäß nicht anwendbar, sodass im Berufungsfall ausschließlich die Siebenjahresfrist (im Fall der Hinterziehung) oder die Fünfjahresfrist zur Anwendung kommt. Für das Veranlagungsjahr 2001 und 2002 ist…