…erste Säumniszuschlag 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Unbestritten blieb, dass die gegenständlichen Abgaben nicht bis zum 3. Februar 2014 (Nachfrist nach ZE-Abweisung) entrichtet wurden. Der im Zuge der Beschwerden am 7.2. 2014 gestellte Aussetzungsantrag erfolgte verspätet. Die Vorschreibung der ersten Säumniszuschläge ist…
…Juni 2021", hingegen auf dem Screenshot die Daten "Abgelegt … 25.06.2021", "Geändert … 04.08.2021" und "Bescheid Abweisung ZE-Ansuchen 2021" aufscheinen. Weiters lässt sich auch aus den Einträgen im Speichersystem "Abgelegt … 19.11.2021", "Geändert … 22.12.2021" und…
…Rechnungs- und Abgabenwesen, Dezernat Rechnungswesen-Buchhaltungsabteilung 34 vom 27. November 2024, Abgabenkontonummer N-1, betreffend Abweisung eines nicht eingebrachten Zahlungserleichterungsansuchens gemäß § 212 BAO zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…vom 23.02.2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 26.01.2023, Steuernummer S, über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Stadt, vertreten durch E, vom 29. September 2016, betreffend die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung (Stundung) gem. § 212 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…Juli 2020, StrKtNr. ***3***, vertreten durch ***4***, betreffend die Abweisung eines Antrages um Zahlungserleichterung (Raten) gemäß § 172 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) in Verbindung mit § 212 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert.  …
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 16. Oktober 2015, betreffend die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung (Raten) gem. § 212 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. II. Der Beschwerde vom 19. September 2016 gegen den Bescheid des FA Ö (nunmehr: FA Österreich) vom 16. August 2016 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung gem. § 212a BAO wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Dem…
…vom 09.04.2018 das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde ergriffen worden sei. § 212 Abs. 4 BAO bestimme, dass die für Ansuchen um Zahlungserleichterungen geltenden Vorschriften unter anderem auf Bescheidbeschwerden gegen die Abweisung derartiger Ansuchen sinngemäß anzuwenden seien. Dies bedeute aber, dass die Einbringung gemäß § 230 Abs…
…682,08), von Jänner bis Dezember 2016 € 70,56 (insgesamt € 846,72). Abweisungsbescheid Mit Bescheid vom 13.12.2018 wies das Finanzamt den Antrag vom 18.4.2018 "auf Ausgleichszahlung" für C Bová für die Zeiträume Februar 2016 bis März 2016, Dezember 2016…
…Rechtsanwalt über die Beschwerde vom 9. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. April 2023 betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung des Kindes ***20*** im Zeitraum vom 1. August 2017 bis zum 31. März 2022…
…Keplerstraße 1, 4910 Ried/Innkreis über die Beschwerde vom 23. Oktober 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. Oktober 2024 über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen…
…1030 Wien, über die Beschwerde vom 8. Mai 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe vom 4. April 2024 betreffend Abweisung eines Antrages auf Zahlungserleichterungen nach § 212 BAO, Steuernummer ***BF1StNr1*** nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 30. Jänner 2025 in Anwesenheit des Vertreters der…
…Bf***, ***Bf-Adr***, vom 31.05.2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 26.04.2022 betreffend Abweisung eines Antrages auf Nachsicht zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
Die belangte Behörde beantragte im Vorlagebericht vom 29.9.2010, eingelangt am 1.10.2010, die Abweisung der Beschwerden betreffend die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 15. 4. 2010, 19. 4. 2010 und 20.4.2010, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Umsatzsteuer 2005, 2006…
…***Bf1-Adr***, Tschechien, über die Beschwerde vom 10. September 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 31. August 2021 betreffend Abweisung des Antrages auf Ausgleichszahlung ab Dezember 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert, der Antrag auf Familienbeihilfe (Differenzzahlung…
…L2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Juli 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Juli 2023 betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens, Steuernummer ***BF1StNr1***, in der Sitzung am 25. Jänner 2024 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß …
…März 2021, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. Februar 2021, betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für das Kind ***1*** im Zeitraum vom 1. Jänner 2016 bis zum 31. Dezember 2019, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß…
…8010 Graz, über die Beschwerde vom 18. März 2019 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 26. Februar 2019 betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…einer Berufsausbildung vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein. Beim Bf treffe dies nicht zu (§ 6 Abs. 2 lit d Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Gleichzeitig sei ein Abweisungsbescheid für die erhöhte Familienbeihilfe ergangen. Die Erwerbsunfähigkeit sei nach dem 18. bzw. 25. Lebensjahr eingetreten. Daher bestehe für den Bf…