…wurde eine monatliche Zahlung von 280 € vereinbart. Diese neue , zweite Betreibergesellschaft wurde jedoch noch im Mai 2013 insolvent und konnte keine Wohnungsvermietung organisieren (Beschluss auf Konkurseröffnung 29.05.2013 N2N3 S M1M6 v). Die Agenden der XXX GmbH in deren Eigenschaft als Betreibergesellschaft…
Die Wohnanlage, in der sich die Wohnung der Bf befindet, wird auch derzeit (2020) betrieben. Es handelt sich um eine Wohnanlage für Senioren, deren Bewohner Betreuungsleistungen zukaufen können, wenn sie dies benötigen . Die neue, bislang dritte Betreibergesellschaft vermietet auf diesem Standort Wohnungen . Bewohner der Anlage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache NN, Adresse, vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, Praterstr 62-64, 1020 Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg (StNr) vom - 25.02.2014 betreffend…
Jänner am 04.01.2013, Februar am 12.02.2013, März am 13.03.2013, April 04.04.2013, Mai am 06.05.2013, Juni am 05.06.2013 , Juli am 01.07.2013, August am 30.07.2013, September am 03.09.2013, Oktober…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. GN in der Beschwerdesache C H, ZStraße, Ort1, vertreten durch die LGS Steuerberatung OG, MGasse, Ort2, gegen den Bescheid des Finanzamtes AB vom 7. Jänner 2013, betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer 8/2010 zu Recht…
…der Bf. gezwungen gewesen, neben anderem Privatvermögen auch die Wohnung "H-Straße" zu verkaufen. Dazu sei noch die Scheidung von seiner Ehegattin im Jahr 2016 als weitere Unwägbarkeit im Bereich der privaten Lebensführung gekommen. Die Wohnungsvermietung "H-Straße" stelle einen Anwendungsfall iSd § 1 Abs. 2…
Im gegenständlichen Beschwerdefall lag keine Rechtsfrage vor, der grundsätzliche Bedeutung zukam. Die im Beschwerdefall zu lösenden Rechtsfragen beschränkten sich einerseits auf Rechtsfragen, welche bereits in der bisherigen VwGH-Rechtsprechung beantwortet wurden und solche, welche im Gesetz eindeutig gelöst sind. Im Übrigen hing der Beschwerdefall von…
…unter Pkt. I.2. darauf hingewiesen, dass bezüglich der Wohnungsvermietung vorliegend ausschließlich Bezugspunkte zu Österreich bestünden, wie folgt: "2.1 Ich habe die Wohnung von einer österreichischen Verkäuferin gekauft, namentlich von der A.. 2.2 Die Finanzierung des Kaufs erfolgt ausschließlich über österreichische Banken. Kreditgeber…
…erkennende Senat entgegen dem Vorbringen der Bf. auch die Ansicht vertritt, dass das Erfordernis des Vorliegens einer Betriebsstätte im vorliegenden Fall der (bloßen) Wohnungsvermietung nicht gegeben ist. Für die Zwecke der Anwendung des Diskriminierungsverbots des Art 24 Abs. 3 OECD-MA spielen die anzuwendenden Verteilungsnormen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Alexander Hajicek, die Richterin Mag. Helga Hochrieser sowie die fachkundigen Laienrichter KomzlR. Ing. Hans Eisenkölbl und Mag. Michael Franz in der Beschwerdesache Verlassenschaft nach Dr. E**** N****, [Adresse], vertreten durch PFK CENTURION Wirtschaftsprüfungsges.m…
27 Plante der Revisionswerber zunächst zeitlich unbegrenzte Vermietungen, so hing die Liebhabereibeurteilung von der prognostischen Beurteilung seiner Bewirtschaftung der Wohnungen ab. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass die Vermietungen - was bislang nur für die Betrachtung der drei Wohnungen als zusammengefasste Einheit feststeht - schon verlustträchtig…
Der genannte Zeitraum von 20 bzw 23 Jahren kommt dann zur Anwendung, wenn der Plan des Steuerpflichtigen dahingeht, die Vermietung zumindest bis zum Erreichen eines gesamtpositiven Ergebnisses fortzusetzen. Ist hingegen die Vermietung von vornherein nur auf einen begrenzten Zeitraum gerichtet, so muss das positive Ergebnis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dkfm. Alois Franz Johann Landsteiner-Dörr, Heinrich Schneidmadl-Straße 15, 3100 St. Pölten, über die Beschwerde vom 15.03.2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Lilienfeld…
Begünstigter Herstellungsaufwand (Zehntel- bis Fünfzehntelabschreibungen gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988) ist gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 auf eine "Normal-AfA" umzustellen (Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21a, Liebhabereiverordnung Rz 398f; VwGH 22.01.1985, 84/14/0048; 26.06.1990, 89/14…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Senatsvorsitzende Dr. Natalie Brennsteiner, die Richterin Sabine Mandahus MSc LL.M. sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR 1*** und ***LR 2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Zinell & Madritsch Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Fanny Wibmer…
…der in Erwiderung auf den abgabenbehördlichen Vorhalt vom 12. Oktober 2023 vorgelegten "Zusammenstellung sonstiger Kosten - Verwaltung" allein (noch) Streit über die Abzugsfähigkeit der im Zusammenhang mit der gegenständlichen Wohnungsvermietung als Werbungskosten geltend gemachten Verwaltungskosten iHv 2.400,00 €, Kosten für "Rechtsanwalt/Notar - Anteil FGR…
…in der die tatsächlichen Ergebnisse aus der Wohnungsvermietung den prognostizierten gegenübergestellt wurden und woraus sich eine Divergenz von 7051,72 EUR zulasten der prognostizierten Ergebnisse ergab. Mit vorläufigen Einkommensteuerbescheiden für 2003 bis 2010 wurden die aus der Vermietung der Wohnung erklärten Werbungskostenüberschüsse iHv 1.715…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl über die Beschwerde der Frau bfadr gegen den Bescheid des FA Bregenz vom 05.04.2012, betreffend Umsatzsteuer 2011 zu Recht erkannt: Der Berufung wird stattgegeben. Die Höhe der Bemessungsgrundlage und der…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch | Richter | A | in der Beschwerdesache | BF Straße Ort | verteten durch | Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand- Steuerberatungs GmbH & Co KG Auerspergstraße 8 5700…
Den Gästen gegenüber treten nicht die Beschwerdeführer als Vertragspartner auf, sondern der Betreiber. Dieser nimmt die Reservierungen der Gäste entgegen. Der Beherbergungsvertrag in all seinen Ausformungen (Zusatzarrangements, Hausordnung, Kündigung des Mietvertrages aus schwerwiegenden Gründen) kommt zwischen dem Gast und dem Betreiber zustande. Der Betreiber übernimmt…