BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Cornelia Pretis-Pösinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***1***, vertreten durch Dr. Maria Brandstetter, Stephansplatz 4/III/13B, 1010 Wien, betreffend Beschwerden vom 4. November 2015 gegen die Glückspielabgabenbescheide vom 06.10.2015 und 07.10.2015 gemäß…
…I.1. Vorlagebericht Das Finanzamt legte gegenständliche Beschwerde mit folgender Sachverhaltsdarstellung an das BFG vor: Die Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz "Bf" genannt) bot im Zeitraum Jänner 2007 bis November 2007 über von der Firma ***7*** gemietete Terminals unter anderem "Wetten" auf aufgezeichnete Hunderennen an, die…
…kam die Tatsache hervor, dass von der ***16*** im Zeitraum vom 01.01.2007 - 30.11.2007 Wetten auf aufgezeichnete Rennen angeboten wurden und dass bei der Selbstberechnung diese der Wettgebühr als "Sportwetten" und nicht wie gesetzlich normiert als Glücksspiele der Gebühr gemäß § 33 TP…
…1 Z 1 und Abs. 3 ab. Dies als Vermittler für vom Inland ins Ausland vermittelte Wetten. Berechnet wurde die Wettgebühr mit einem Steuersatz von 2%. Für den verfahrensgegenständlichen Zeitraum gab sie nachfolgende (teils verspätete) monatliche Anmeldungen ab: | Zeitraum | Bemessungsgrundlage | Wettgebühr…
…wurde im Vorhalt zur Vorbereitung auf die mündliche Senatsverhandlung vom 19.3.2021 durch die Richterin die Sach-und Rechtslage bezogen auf den Streitpunkt der Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen und dessen - nach Einschätzung der Richterin - Einordnung als Glücksspiel und Subsummierung unter den Tatbestand…
…Uruguay, vermittelt: Sportwetten Automaten- Sportwetten Virtuelle Hunde/Pferdewetten Terrastream Dieser Vermittlung lag ein Vertrag zwischen J.S. und der B.S.A, über die Vermittlung der genannten Wetten, zugrunde. Ab dem 01.07.2015 erfolgte die Vermittlung der abgeschlossenen Sportwetten an die W.S. GmbH…
…Abgabenschuld geltend zu machen ist. Bei der B. S.A., deren Inanspruchnahme, als Buchmacher und Vertragspartner des Wetteilnehmers, grundsätzlich in Betracht kommt, handelt es sich um ein Unternehmen von dem nur eine E-Mailadresse bekannt ist, dessen Sitz in Uruguay liegt und das keine Zweigniederlassung…
…und gar keine Gewinstgebühr zu entrichten ist und mehr noch durfte sie davon ausgehen, dass bloß die Gebühr für sportliche Wetten und nicht die Gebühr für Glücksspiele zu entrichten ist. Erst zu einem viel späteren Zeitpunkt entwickelte sich Rechtsprechung dazu. 2. VERJÄHRUNG Die Gebühren nach …
Das BMF habe bereits im verfahrensgegenständlichen Zeitraum auf seiner Homepage die Rechtsmeinung veröffentlicht, dass es sich bei den "Wetten" auf virtuelle bzw. aufgezeichnete Bewerbe deren Ergebnisse von einem Computer generiert würden, um Glücksspiel handle (vgl. Anfragebeantwortung 817/XXlll.GP‚ 10. Juli 2007 — abrufbar unter www…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Bf. wurde mit Erklärung des Alleingesellschafters am 1. September 1998 gegründet. Unternehmensgegenstand der Gesellschaft war: 1. Das Aufstellen von Automaten zum Betrieb für die Annahme von Wetten im Bereich des Sports. 2. Der Betrieb, die Pacht von Unternehmen des Gastronomiegewerbes 3…
Zur Begründung der These, dass das Glücksspielgesetz (einfachgesetzlich) nur Spiele im Sinne des ABGB erfasse und Wetten im zivilrechtlichen Sinn vom GSpG ausgenommen seien (so Schwartz, Strukturfragen und ausgewählte Probleme des österreichischen Glücksspielrechts, 91, Schwartz/Wohlfahrt, Rechtsfragen der Sportwette, ÖJZ 1998, 601 (603) sowie dieselben…
…im Lokal der Bf. als auch bei der im Lokal ausgeübten Vermittlungstätigkeit sei strikt zwischen Ereignissen, auf die gewettet werden könne, und den Wetten, die von Wettkunden mit dem Buchmacher (Firma B) geschlossen werden könnten, zu unterscheiden. Wie bei einem Fußballspiel, auf das gewettet werden…
…wahrscheinlichen Rennausganges zu treffen. Da es sich um künstlich generierte virtuelle Rennen handelt, bei denen es bestimmte Faktoren wie zB ergebnisrelevante Ereignisse im Vorfeld des Wettkampfes oder zu erwartende Wetterbedingungen nicht gibt, spielen diese Faktoren für den Rennausgang auch keine Rolle. Für den Wettkunden war…
…ob das Ausspielen von Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen eine vergnügungssteuerpflichtige Tätigkeit nach dem Gesetz über die Besteuerung von Vergnügungen im Gebiete der Stadt Wien (Vergnügungssteuergesetz 2005 – VGSG) darstellt. Streitgegenständlich sind die diesbezüglichen Feststellungen des Magistrates der Stadt Wien in folgenden Lokalen: a) A1…
…und die Berechnung der Gebühr sind unstrittig. Zur Begründung hat das GVG in seinen Bescheiden ausgeführt, bei den von der GmbH angebotenen Hunde- bzw. Pferderennen wette der Kunde nicht auf den Ausgang einer zukünftigen sportlichen Veranstaltung, sondern darauf, dass ein ihm den erhofften Gewinn bringendes…
…Beschwerdeverfahren vor den Verwaltungsgerichten gegeben.“ 1. Verfahren 1.1. Chronologische Kurzdarstellung Die Bf. übt das freie Gewerbe Vermittlung von Wetten aus. Die Bf. meldete beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (kurz: Finanzamt) die Betriebseröffnung eines Wettbüros, ersuchte um Zuteilung einer Steuernummer und führte ab…
…wenn eine Urkunde nicht errichtet wird, ohne amtliche Bemessung unmittelbar zu entrichten….. 4.2. Spiel und Wette im bürgerlichen Recht und bei den im Gebühren- und Glücksspielgesetz geregelten Rechtsverkehrsteuern Vorweg sei bemerkt, dass das Glücksspielgesetz einen ordnungspolitischen Teil (z.B. das Monopol) und einen…
…des §§ 57 Abs 6 und 60 Z 25 GSpG in den Fällen "dislozierter Ausspielungen" sowie im Falle einer Qualifikation der von der Beschwerdeführerin angebotenen Wetten auf aufgezeichnete Hunderennen als Glücksspiel, wurde unter Punkt B.3 der Beschwerde zusammengefasst wie folgt ausgeführt: Das Glücksspielgesetz differenziere in …
… VwGH 27.2.2013, 2012/17/0352). Wie die belangte Behörde unbestritten festgestellt hat, bestand zudem insbesondere aufgrund des engen Zeitrahmens zwischen Wettangebot und Wettabgabe für die Kunden keine Möglichkeit, sich über die angebotenen "Echtinformationen" hinausgehende sinnvoll verwertbare Kenntnisse anzueignen. Der Kunde hatte daher insbesondere…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittige Punkte Einstellung des Verfahrens betreffend Glücksspieleigenschaft von „Wetten auf aufgezeichnete Hunderennen“ wegen Vermögenslosigkeit der mittlerweile im Firmenbuch gelöschten GmbH, bei der auch die Funktion des Geschäftsführers bereits gelöscht wurde Vorbemerkung Bemerkt wird, dass…