…***def*** Sportwetten Austria GmbH, firmiert (in der Folge als Bf bezeichnet) mit Sitz in ***Bf1-Adr*** mit der Firmenbuchnummer ***123***, ist im Bereich Vermittlung und Abschluss von Wetten tätig. Die Bf ist Eigentümerin von Geräten der Bezeichnungen Amusys Tipomat Y-Line, Idealtipp Evolution, ***def*** Betbook…
…wurde. Im Zuge einer Schenkung geht der Verlustvortrag des Geschenkgebers nicht auf den Gesamtrechtsnachfolger über. … Am 8.1.2008 wurden EUR 36.940,- an die [...] GmbH überwiesen. Es wurden dabei sogenannte Wetterderivate gekauft. Hierbei handelt es sich lt. Auskunft der [...] GmbH um ein Versicherungsprodukt…
…I.1. Vorlagebericht Das Finanzamt legte gegenständliche Beschwerde mit folgender Sachverhaltsdarstellung an das BFG vor: Die Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz "Bf" genannt) bot im Zeitraum Jänner 2007 bis November 2007 über von der Firma ***7*** gemietete Terminals unter anderem "Wetten" auf aufgezeichnete Hunderennen an, die…
…kann nicht nachvollzogen werden, weshalb die Bf. (unbewiesener Maßen) davon ausgeht, die belangte Behörde habe bis zum Ergehen des genannten Erkenntnisses des VwGH "Wetten" auf aufgezeichnete Sportveranstaltungen unter § 33 TP 17 Abs. 1 Z 6 subsumiert. II.2.3. Zur Verjährung Das Recht eine Abgabe…
…1 Z 1 und Abs. 3 ab. Dies als Vermittler für vom Inland ins Ausland vermittelte Wetten. Berechnet wurde die Wettgebühr mit einem Steuersatz von 2%. Für den verfahrensgegenständlichen Zeitraum gab sie nachfolgende (teils verspätete) monatliche Anmeldungen ab: | Zeitraum | Bemessungsgrundlage | Wettgebühr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri***, als Vorsitzende und Berichterstatterin, und die Richterin R2, als Beisitzerin, und die weiteren Senatsmitglieder R3, R4, als fachkundige Laienrichter, in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch TPA Steuerberatung GmbH, Wiedner Gürtel 13, Turm 24, 1100…
… 57 Abs. 1 GSpG (allgemeine Glücksspielabgabe vom Einsatz für Wetten auf den Ausgang von aufgezeichneten Hunde- und Pferderennen) zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Die Bescheide bleiben aufrecht. Es wird kein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gestellt, es wird kein…
…und gar keine Gewinstgebühr zu entrichten ist und mehr noch durfte sie davon ausgehen, dass bloß die Gebühr für sportliche Wetten und nicht die Gebühr für Glücksspiele zu entrichten ist. Erst zu einem viel späteren Zeitpunkt entwickelte sich Rechtsprechung dazu. 2. VERJÄHRUNG Die Gebühren nach …
Das BMF habe bereits im verfahrensgegenständlichen Zeitraum auf seiner Homepage die Rechtsmeinung veröffentlicht, dass es sich bei den "Wetten" auf virtuelle bzw. aufgezeichnete Bewerbe deren Ergebnisse von einem Computer generiert würden, um Glücksspiel handle (vgl. Anfragebeantwortung 817/XXlll.GP‚ 10. Juli 2007 — abrufbar unter www…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Bf. wurde mit Erklärung des Alleingesellschafters am 1. September 1998 gegründet. Unternehmensgegenstand der Gesellschaft war: 1. Das Aufstellen von Automaten zum Betrieb für die Annahme von Wetten im Bereich des Sports. 2. Der Betrieb, die Pacht von Unternehmen des Gastronomiegewerbes 3…
Zur Begründung der These, dass das Glücksspielgesetz (einfachgesetzlich) nur Spiele im Sinne des ABGB erfasse und Wetten im zivilrechtlichen Sinn vom GSpG ausgenommen seien (so Schwartz, Strukturfragen und ausgewählte Probleme des österreichischen Glücksspielrechts, 91, Schwartz/Wohlfahrt, Rechtsfragen der Sportwette, ÖJZ 1998, 601 (603) sowie dieselben…
…Buchmacher/Wettbüro unter Ausschluss der den Buchmachern und Totalisateuren vorbehaltenen Tätigkeiten“ aus. Mit der Firma B, welche ihren Sitz in Uruguay habe und die Wetten von dort annehme, sei ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen worden. Die für die Wettannahme und Wettvermittlung erforderlichen EDV-Geräte würden von der…
…wahrscheinlichen Rennausganges zu treffen. Da es sich um künstlich generierte virtuelle Rennen handelt, bei denen es bestimmte Faktoren wie zB ergebnisrelevante Ereignisse im Vorfeld des Wettkampfes oder zu erwartende Wetterbedingungen nicht gibt, spielen diese Faktoren für den Rennausgang auch keine Rolle. Für den Wettkunden war…
…ob das Ausspielen von Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen eine vergnügungssteuerpflichtige Tätigkeit nach dem Gesetz über die Besteuerung von Vergnügungen im Gebiete der Stadt Wien (Vergnügungssteuergesetz 2005 – VGSG) darstellt. Streitgegenständlich sind die diesbezüglichen Feststellungen des Magistrates der Stadt Wien in folgenden Lokalen: a) A1…
…und die Berechnung der Gebühr sind unstrittig. Zur Begründung hat das GVG in seinen Bescheiden ausgeführt, bei den von der GmbH angebotenen Hunde- bzw. Pferderennen wette der Kunde nicht auf den Ausgang einer zukünftigen sportlichen Veranstaltung, sondern darauf, dass ein ihm den erhofften Gewinn bringendes…
…noch fehlt es an einer diesbezüglichen Rechtsprechung. Weiters ist die dazu vorliegende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch als nicht uneinheitlich zu beurteilen, sondern ist vielmehr die gegenständliche Frage der Notifizierungspflicht durch die zitierte höchstgerichtliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und in der Folge der innerstaatlichen Höchstgerichte Verfassungsgerichtshof…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Cornelia Pretis-Pösinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***1***, vertreten durch Dr. Maria Brandstetter, Stephansplatz 4/III/13B, 1010 Wien, betreffend Beschwerden vom 4. November 2015 gegen die Glückspielabgabenbescheide vom 06.10.2015 und 07.10.2015 gemäß…
…wurde im Vorhalt zur Vorbereitung auf die mündliche Senatsverhandlung vom 19.3.2021 durch die Richterin die Sach-und Rechtslage bezogen auf den Streitpunkt der Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen und dessen - nach Einschätzung der Richterin - Einordnung als Glücksspiel und Subsummierung unter den Tatbestand…
…Abgabenschuld geltend zu machen ist. Bei der B. S.A., deren Inanspruchnahme, als Buchmacher und Vertragspartner des Wetteilnehmers, grundsätzlich in Betracht kommt, handelt es sich um ein Unternehmen von dem nur eine E-Mailadresse bekannt ist, dessen Sitz in Uruguay liegt und das keine Zweigniederlassung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat am 12. Jänner 2015 durch die Vorsitzende Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber (Berichterstatterin) und die weiteren Senatsmitglieder Richter Johann Jungwirth gemäß § 12 Abs. 5 BFGG, Michael Haim und KR Christian Gerzabekin in der Beschwerdesache Bf+Adr vertreten durch…