…Bescheid bleibt unverändert. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer hat in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 bei seinen Einkünften aus selbständiger Arbeit erstmalig auch Verluste aus der Veranlagung von Wertpapieren berücksichtigt…
…die Nichtanerkennung der atypisch stillen Gesellschaft sowie die Zuordnung der in der Bilanz ausgewiesenen Wertpapiere zum Privatvermögen. In Folge dieser Prüfung nahm die belangte Behörde das Verfahren des Bf betreffend Einkommensteuer 2005 bis 2008 mit Bescheiden vom 21.7.2011 wieder auf und erließ unter…
…das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Rechtsfrage unter welchen Voraussetzungen Wertpapiere als notwendiges Betriebsvermögen zuzuordnen sind, ist von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hinreichend…
…Ing. Mag. F geplant und aufgestellt worden. Dabei seien alle Darlehensverträge mit den finanzierenden Kreditinstituten endfällig (zum Teil in Fremdwährung) abgeschlossen worden und zur termingerechten Tilgung der Darlehen Tilgungsträger in Form von Wertpapierfonds bzw. von ausschließlich fondsgebundenen Er- und Ablebensversicherungen im Betriebsvermögen angespart worden. Um…
…B-VG ist zulässig (§ 25 a Abs 1 VwGG). Entscheidungsgründe Ablauf des Verfahrens Es ist strittig, ob der Verlust des Beschwerdeführers (Bf) auf Grund des Verkaufs von Wertpapieren im Jahr 2012, die bis zum Verkauf auf dem Depotkonto Depot1998b2012 gelagert worden waren, betrieblich veranlasst war. …
…betreffend Körperschaftsteuer 2014 bis 2016 durch. Dabei traf der Prüfer die hier strittige Feststellung, dass bei den "Pensionsrückstellungen" der geprüften Abgabenzeiträume eine Wertpapierunterdeckung vorliege, weshalb auf den Unterdeckungsbetrag ein Zuschlag von 30% zu machen sei. Zur rechtlichen Begründung ist dem Bericht über das Ergebnis der…
…IV zum Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006 der F) ist folgendes zu entnehmen: "Das Jahr 2007 war geprägt von der Strukturierung der Gesellschaft sowie die Erteilung der Konzession gemäß § 19 Wertpapieraufsichtsgesetz zur Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs…
…Jahre 2007, 2008 und 2009 und beantragte die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat. Wertpapiere gehörten nicht nur zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie zur Deckung von Abfertigungsrückstellungen oder Pensionsrückstellungen erforderlich seien oder den unmittelbaren Betriebsgegenstand bildeten sondern ebenso, wenn sie…
…537,54. Bei den Sonderausgaben machte er einen Kirchenbeitrag von Euro 100,00 geltend. Bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit ist ein Freibetrag für Wertpapiere in Höhe von Euro 15.906,84 enthalten. B) Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007 wurde am 3. Februar 2009…
…genaue Beschäftigung mit dem Sachverhalt wäre jederzeit möglich gewesen. Die Beschwerden gegen die Einkommensteuerbescheide 2013 bis 2016 begründete er damit, der Beschwerdeführer habe seit dem Jahr 2013 eine Tätigkeit als staatlich geprüfter Wertpapiervermittler ausgeübt, wobei er als selbstständiger Geschäftspartner Rahmenvereinbarungen mit der ***2*** (im Folgenden **…
…jene Umstände im Tatsachenkomplex angeführt, den es den Wiederaufnahmen der Einkommensteuer 2013 und 2014 auch klar erkennbar zu Grunde gelegt hat. Der Vertriebspartner und die genauere Ausgestaltung der Tätigkeit als Tippgeber bzw. Wertpapiervermittler sind unzweifelhaft Tatsachen, die bei der Beurteilung, ob eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
…als Einkünfte aus V+V (die der Bf als Einkünfte aus selbständiger Arbeit deklariert hatte) B) die nicht erfolgte Anerkennung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften in Höhe von 166.000,00 €. Im Wesentlichen wurde ausgeführt: ad A): Der Bf ist Steuerberater und schloss am 13…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerde der Beschwerdeführerin, vertreten durch Mag. Marianne Strohmaier, Wittmannsdorf 12, 8093 Sankt Peter am Ottersbach, vom 18.03.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 18.02.2014 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer…
…zu beziehen und ordnet den in die Aufschubdauer fallenden "eigenen Bereich" des Vertrags der "klassischen Vermögensverwaltung" zu. Als solcher wird jener Vertragsteil, der sich auf die Verwaltung des Wertpapierdepotsim Aufschubzeitraum bezieht, in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht vom gesondert zu behandelnden Vertragsteil, der die daran anschließende Rentenphase regelt…
…gem. Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Ablauf des Verfahrens Es ist strittig, ob der Verlust des Beschwerdeführers (Bf) auf Grund des Verkaufs von Wertpapieren im Jahr 2012, die bis zum Verkauf auf dem Depotkonto 1D2D3D 6D7D 200 gelagert worden waren…
…aus selbständiger Arbeit unter der Kennzahl 9229 einen Freibetrag für investierte Gewinne – FBiG (§10) – von Wertpapieren in Höhe von 8.145,94 € geltend. Mit Einkommensteuerbescheid 2007 vom 3. April 2008 wurde der Bf zunächst mit Einkünften aus selbständiger Arbeit in Höhe von 73.313…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch, die Richterin Dr. Edith Stefan, die fachkundigen Laienrichter Mag. Harald Zeller und Mag. Martin Saringer sowie die Beisitzerin Dr. Anna Maria Radschek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Steuerberatung***, über die Beschwerde vom 14. September…
…aus steuerlicher Sicht als intransparente (abschottende) ausländische Lebensversicherung behandelt wird, die Wertpapiere des Deckungsstockes in weiterer Folge dem Versicherungsunternehmen zugerechnet werden und daher keine damit in Zusammenhang stehenden Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen. Darüber hinaus stellen wir den Beschwerdeantrag die Bescheide über die Wiederaufnahme des Verfahrens…
…der Versicherung sind jederzeit möglich. Die Veranlagungsstrategie kann vom VN jederzeit abgeändert werden und es kann auch der Vermögensverwalter ausgetauscht werden. Garantiert ist für den Todesfall nur die Auszahlung von 10% des aktuellen Wertes des Deckungsstockens der Wertpapiere. Die Auszahlung, bei der Auflösung der Versicherung…