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BFG RV/5300005/20161. Gewerbsmäßiger Möbelschmuggel aus Bosnien; 2. Bemessung der Wertersätze nach § 19 FinStrG abweichend von der bisherigen Judikatur
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.06.2019Teil 1/3

… 19 Abs. 4 und 5 FinStrG auch ein anteiliger verhältnismäßiger Wertersatz von € 232,15 (in Worten: Euro zweihundertzweiunddreissig und fünfzehn Cent) für die verfallsbedrohten geschmuggelten Möbel und für den Fall der Uneinbringlichkeit desselben eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tagen auferlegt. I.3. Die von A…

BFG RV/5300005/20161. Gewerbsmäßiger Möbelschmuggel aus Bosnien; 2. Bemessung der Wertersätze nach § 19 FinStrG abweichend von der bisherigen Judikatur
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.06.2019Teil 2/3

…gilt grundsätzlich auch für die Ausmessung der diesbezüglichen Ersatzfreiheitsstrafen, wobei aber der Umstand der schlechten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beschuldigten außer Ansatz zu lassen ist. 6. Zur Ausmessung der Wertersatzstrafen: Wie oben ausgeführt, ist bei Schmuggel nach Maßgabe des § 17 FinStrG grundsätzlich auf Verfall zu erkennen…

BFG RV/5300005/20161. Gewerbsmäßiger Möbelschmuggel aus Bosnien; 2. Bemessung der Wertersätze nach § 19 FinStrG abweichend von der bisherigen Judikatur
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.06.2019Teil 3/3

Die Geldstrafen, die Wertersatzstrafen und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Verkündung dieser Entscheidung fällig und sind auf das BAWAG-P.S.K.-Konto der Finanzstrafbehörde zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und…

BFG RV/1300004/20141. Schmuggel von in der Schweiz erworbenen Schmuckstücken, Vasen, Bildern, einer Ikone und einer chinesischen Trennwand durch den Fahrer einer russischen Transportfirma; 2. Bemessung von Geld- und Wertersatzstrafe; 3. Schriftliche Übersetzungshilfe auch bei nicht in einer zulässigen Verfahrenssprache verfassten Rechtsmitteln
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.10.2015

…§ 17 Abs. 6 iVm § 19 Abs. 5 FinStrG eine verhältnismäßige Wertersatzstrafe in Höhe von € 20.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Uneinbringlichkeitsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen auferlegt. Die vom Beschuldigten zu tragenden Verfahrenskosten wurden gemäß § 185 [Abs. 1 lit. a] FinStrG…

BFG RV/7300045/2025Einstellung eines Beschwerdeverfahrens infolge einer gemäß § 173 zweiter Satz FinStrG gegenstandslos gewordenen Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenVerfahrensleitender Beschluss24.02.2026

…und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erlassung seiner Entscheidung maßgebend. Gemäß § 173 FinStrG geht die Verbindlichkeit zur Entrichtung von Geldstrafen, Wertersätzen und Kosten nicht auf die Erben über, wenn der Bestrafte nach Rechtskraft des Erkenntnisses stirbt. Angesichts des § 173 zweiter Satz FinStrG ist kein Rechtsträger vorhanden…

BFG RV/3300006/2019Schmuggel eines E-Scooters (der in Österreich wegen Marktordnungsbeschränkungen nicht verzollt werden durfte)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.07.2022

… 19 Abs.2 FinStrG wurde für den Electric Scooter neben dem ausgesprochenen Verfall auf Wertersatz in der Höhe von € 1.267,77 erkannt. Im rechtzeitig eingebrachten Einspruch des Beschuldigten gegen die Strafverfügung in der Niederschrift vom 30.11.2018 wurde die mündliche Verhandlung und…

BFG RV/7300033/2026Beschwerde gegen Bescheid-Verfügungsverbot im Finanzstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.06.2026

…dieser Bescheid angefochten wurde. Rechtliche Beurteilung Gem § 172 Abs 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden, die dazu auch Amtshilfe durch Abgabenbehörden in Anspruch nehmen können. Hiebei gelten…

BFG RV/7300037/2026Eine über FinanzOnline eingebrachte Beschwerde ist im Bereich des Finanzstrafrechtes unbeachtlich und daher zurückzuweisen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss27.05.2026

…Rechtliche Beurteilung: § 172 Abs. 1 FinStrG: Die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung obliegt den Finanzstrafbehörden, die dazu auch Amtshilfe durch Abgabenbehörden in Anspruch nehmen können. Hiebei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes…

BFG RV/7300079/2024Beschwerde gegen die Bescheide Pfändung einer Geldforderung und Verfügungsverbot im Finanzstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2026

…die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Gemäß § 172 Abs 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden, die dazu auch Amtshilfe durch die Abgabenbehörden in Anspruch nehmen können. Hiebei gelten…

BFG RV/7103726/2025Rückzahlungsantrag ist abzuweisen, wenn auf einem anderen Steuerkonto ein Rückstand vorliegt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.02.2026

…deren Einhebung nicht ausgesetzt ist. In weiterer Folge ist ein solches Guthaben zur Tilgung dieser Behörde bekannter fälliger Geldstrafen, Wertersätze sowie im Finanzstrafverfahren angefallener sonstiger Geldansprüche bei einer Finanzstrafbehörde zu verwenden. Die für Zwecke dieser Tilgung erforderliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wie insbesondere der automationsunterstützte…

BFG RV/7300066/2025Zahlungserleichterung für eine Geldstrafe - zu geringe Raten im Verhältnis zum Strafbetrag, um dem Strafübel gerecht zu werden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.11.2025

…Kontodaten. Rechtslage: § 172 Abs. 1 FinStrG: Die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung obliegt den Finanzstrafbehörden, die dazu auch Amtshilfe durch Abgabenbehörden in Anspruch nehmen können. Hiebei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes…

BFG RV/5300008/2023Säumniszuschlag bei Bekanntgabe eines falschen Zahlungstermins in Buchungsmitteilung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.08.2025

…gegeben waren und ob dem Antrag auf Nichtfestsetzung nach § 217 Abs 7 BAO Folge zu geben ist. Rechtslage: Gemäß § 171 Abs 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) werden Geldstrafen und Wertersätze mit Ablauf eines Monats nach Rechtskraft der Entscheidung fällig. Tritt die Fälligkeit an einem Samstag, Sonntag…

BFG RV/7300008/2025Zahlungserleichterung für eine Geldstrafe, zu geringe Raten angeboten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.04.2025

…wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden erster Instanz. Hiebei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß…

BFG RV/7300017/2025Zahlungserleichterungsansuchen, Geldstrafe, zu geringe Raten angeboten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.04.2025

…wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden erster Instanz. Hiebei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß…

BFG VH/7100001/2025Keine Verfahrenshilfe mangels Rechtsfrage, die besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweist
geltende FassungBFG-EntscheidungenVerfahrenshilfe - Einzel - Beschluss13.01.2025

…soweit deren Einhebung nicht ausgesetzt ist. In weiterer Folge ist ein solches Guthaben zur Tilgung dieser Behörde bekannter fälliger Geldstrafen, Wertersätze sowie im Finanzstrafverfahren angefallener sonstiger Geldansprüche bei einer Finanzstrafbehörde zu verwenden. [...]." Aus dieser Bestimmung ergibt sich, dass eine Verrechnung von Guthaben eines Abgabenkontos mit…

BFG VH/7100009/2024Keine Verfahrenshilfe mangels schwieriger Rechtsfrage
geltende FassungBFG-EntscheidungenVerfahrenshilfe - Einzel - Beschluss28.11.2024

…soweit deren Einhebung nicht ausgesetzt ist. In weiterer Folge ist ein solches Guthaben zur Tilgung dieser Behörde bekannter fälliger Geldstrafen, Wertersätze sowie im Finanzstrafverfahren angefallener sonstiger Geldansprüche bei einer Finanzstrafbehörde zu verwenden. [...]." Aus dieser Bestimmung ergibt sich, dass eine Verrechnung von Guthaben eines Abgabenkontos mit…

BFG RV/1300002/2023Sicherstellungsauftrag aufgrund Zahlung von Geldbeträgen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.06.2024

…des Umstandes, dass das gegenständliche Verfahren anhängig und die Strafverfügung der genannten Behörde zur gleichen Geschäftszahl zu Unrecht erlassen worden sei, sei auch der Sicherstellungsauftrag des Zollamtes ***ZA*** zu Unrecht erlassen worden. Auch sei der Wertersatzverfall bzw. der Verfall der gegenständlichen ***Instrumenten*** i. S. d…

BFG RV/7300056/2023Festsetzung eines Säumniszuschlages, obwohl die Fälligkeit der Verbandsgeldbuße nach Konkurseröffnung eingetreten ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.11.2023

…Gem. § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden, die dazu auch Amtshilfe durch Abgabenbehörden in Anspruch nehmen können. Hiebei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt…

BFG RV/2300001/2023Antrag auf Ratenzahlung ohne Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.03.2023

…Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden. Hiebei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß…

BFG RV/6300012/2022Doppelte Vorschreibung der Pfändungsgebühr und Auslagenersätze?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.11.2022

…Gem. § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden, die dazu auch Amtshilfe durch Abgabenbehörden in Anspruch nehmen können. Hiebei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt…