…Dadurch habe eine deutliche Steigerung der Umsätze mit bestimmten Auftraggebern erzielt werden können. Lediglich der Hinweis auf die Werbezahlungen in den Vorjahren könne nicht die Absetzbarkeit als Werbeaufwand der Höhe nach einschränken bzw versagen, wenn es sich tatsächlich um eine Betriebsausgabe handle. Mit Beschwerdevorentscheidung vom…
…aufgrund der Besonderheiten des Betriebes (Einladung von Vereinen und Gratis-Werbegetränke für die Kundschaft) sei bei der Schätzung Werbeaufwand in Höhe von 8 bis 10 % des Wareneinsatzes für Bier sowie 80 % des Wareneinsatzes für Spirituosen anzusetzen. In den nunmehr angefochtenen Bescheiden vom 21.10.2015…
…Teil des Geldes zuhause sei. Mit Ersuchen um Ergänzung vom 10.6.2014 wurde der Bf. aufgefordert - neben dem Nachweis nicht steuerpflichtiger Kostenersätze und der betrieblichen Veranlassung eines geltend gemachten Werbeaufwandes - die im Zusammenhang mit den ungeklärten Vermögenszuwächsen behaupteten, aber vom Finanzamt bislang nicht anerkannten…
…Firma zu schließen, und dies ohne jedwege weitere Betrachtungsweise (Auslastung zu den Umsätzen, Berechnungen der Auslastung etc.), ist vollkommen rechtswidrig. Für die Rechnungen des Werbeaufwandes der Firma ***2*** GesmbH., welche bis dato aktiv ist, die nicht anerkannt wurden, ist diese Streichung bzw. Festsetzung ebenso aufzuheben…
…Die vorliegenden Aufzeichnungen zu erzielten Umsätzen entsprechen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Die Schätzungen der abgabenbehördlichen Prüfung können, da sie sowohl unter dem Aspekt des Umfanges des durch Unterlagen dargestellten Werbeaufwandes als auch unter dem Aspekt der Ausgabenseite für Werbung, der zumindest zeitweiligen Beschäftigung von Telefonistinnen…
…von 82.063,64 Euro festsetzte sowie zunächst die gleiche Begründung wie der Bescheid ad 18.2 und zusätzlich folgende Begründung enthielt: "Auf die Niederschrift vom 12.04.2019 wird verwiesen. Der Werbeaufwand iHv. 48.000,- wird nicht anerkannt." 19) In der Beschwerdeschrift vom 23…
…PKWs Porsche und Mercedes sowie Sofortabschreibung der Winterräder, Reisekosten für Familienurlaube, Bewirtungskosten ohne Nachweis eines Werbeaufwandes, private Kosten die Privatsphäre des Gesellschafter-Geschäftsführers betreffend und doppelte Geltendmachung von Diäten und tatsächlichen Reisekosten sowie jeweils die entsprechenden Vorsteuerkürzungen). Vereinbarungen zwischen der Beschwerdeführerin und dem Gesellschafter-Geschäftsführer…
…Subunternehmerleistungen (Tz 1) hinaus wurden im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfungen auch Feststellungen betreffend Aufwendungen für Werbeleistungen und betreffend Aufwendungen für die Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung getroffen: Werbeleistungen der ***A GmbH*** (Tz 2): Im Zeitraum Juli 2010 bis Oktober 2011 seien Eingangsrechnungen für Werbeaufwendungen (Produktion…
…dass die unter Punkt 1.1.9. getroffenen Sachverhaltsfeststellungen als erwiesen angenommen werden können. 2.2. Werbeaufwand ***A GmbH*** Die unter Punkt 1.2 getroffenen Feststellungen beruhen auf den aktenkundigen Unterlagen. Wenn die Beschwerdeführerin demgegenüber behauptet, es sei seitens der Beschwerdeführerin eine anteilige Kostentragung hinsichtlich…
…Bf. zuzurechnende Arbeitskräfte darstellen und ein Lohnaufwand angefallen ist. Die laut Prüfung festgesetzten Nachforderungen an Köst ergeben sich aus der Nichtanerkennung des geltend gemachten Aufwandes abzüglich eines geschätzten Lohnaufwandes zuzüglich nicht abzugsfähigen Werbeaufwandes. Die geltend gemachten Vorsteuern aus Eingangsrechnungen der ***Firma25*** sind nicht anzuerkennen, da…
…gemäß § 188 BAO des Jahres 2007 sowie den Feststellungsbescheid des Jahres 2007. Die Berufung enthält Ausführungen zu den strittigen Fremdleistungen, dem Werbeaufwand sowie den Instandhaltungsaufwendungen. Zudem wies die Beschwerdeführerin darauf hin, dass der Wiederaufnahmebescheid keine konkreten Angaben über die Wiederaufnahmegründe enthalten habe. Am 17. August…
…GmbH angesiedelt. Mit Bericht vom 23.3.2017 wurde eine Betriebsprüfung für die V1 für die Jahre 2011 bis 2015 abgeschlossen. Festgestellt wird, dass nichtabzugsfähige Ausgaben im Zeitraum 2011 und 2012 gewinnmindernd behandelt wurden. Diese Ausgaben - es handelt sich dabei um Werbeaufwand, Fachliteratur, Instandhaltung, Arbeitskleidung…
…V2 angesiedelt. Mit Bericht vom 23.3.2017 wurde eine Betriebsprüfung für die V1 für die Jahre 2011 bis 2015 abgeschlossen. Festgestellt wird, dass nichtabzugsfähige Ausgaben im Zeitraum 2011 und 2012 gewinnmindernd behandelt wurden. Diese Ausgaben - es handelt sich dabei um Werbeaufwand, Fachliteratur, Instandhaltung, Arbeitskleidung…
…GmbH angesiedelt. Mit Bericht vom 23.3.2017 wurde eine Betriebsprüfung für die ***Bf1*** für die Jahre 2011 bis 2015 abgeschlossen. Festgestellt wird, dass nichtabzugsfähige Ausgaben im Zeitraum 2011 und 2012 gewinnmindernd behandelt wurden. Diese Ausgaben - es handelt sich dabei um Werbeaufwand, Fachliteratur, Instandhaltung, Arbeitskleidung…
…die Bf als Gegenleistung für „abgetretene“ Kunden den Großkunden B KG mit seinem gesamten Vertriebsapparat und - know how dazu gewonnen hat. Als „Grundlage“ für den geschätzten Wert des „Kundenstocks“ durch die BP wurden letztendlich die Werbeaufwendungen der Bf in den Jahren 2003 und 2004 herangezogen…
…nach 3 Monaten am 1.4.2007 (die Kilometerabrechnungen des 2. Geschäftsführers endigen Im März 2007; Aufstellung Reisekosten und sonstiger Werbeaufwand 2005-2007 AB 143, 144) ihre geschäftliche Tätigkeit ein und führte ihre Liquidation herbei, die am 31.12.2007 abgeschlossen war (Liquidationsschlussbilanz per 31…
…70.000 € auf 62.000 € zu korrigieren sei. Der Werbeaufwand in den Jahren 2005 und 2006 in Höhe von 11.539,52 € bzw 7.207,64 € ließe auf höhere Einnahmen schließen, sodass die Schätzung der Betriebsprüfung doch als gerechtfertigt angesehen werden…
…Werbeaufwandes im Körperschaftsteuerbescheid 2008) und die Festsetzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb in folgender Höhe beantragt: | | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | Vor BP | -58.119,19 | 227.026,01 | -79.842,74 | 62.073,67 | Werbeaufwand…
…es sich um Weine und Champagner zu Flaschenpreisen von weit über 40,00 € pro Flasche gehandelt. Der Gesamtwert des beantragten Werbeaufwandes habe 38.419,00 € betragen. Mit dem Fall des Bf sei jener der Berufungsentscheidung UFS 12.05.2010, RV/0873-L/05…
…stünden „in keiner gesetzeskonformen Auslegung“. Da iSd Rs Pfleger das Glücksspielmonopol vom nationalen Gericht auf seine Unionsrechtswidrigkeit zu überprüfen ist – und nach Ansicht der Bf. sei das Glücksspielmonopol aufgrund des Werbeaufwandes der Konzessionäre unionsrechtswidrig – würden die glücksspielrechtlichen Regelungen keine Anwendung finden. § 57 GSpG richte sich…