…und Mobil) und Internet auch 2. 736,57 € für "Kundengeschenke –Wein" und für Werbung in Form von Transparenten und Inseraten von 591,59 € sowie einen Kostenanteil von 1.941,26 € für Kalender und Werbegeschenke der Versicherung, bei der der Bf angestellt ist…
…EUR 39.578,18 im Wirtschaftsjahr 2014/2015. Ebenso sei die entsprechende Vorsteuerkürzung vorgenommen sowie die Kürzung der Traubeneinkaufspreise als verdeckte Ausschüttung behandelt worden. Als verdeckte Ausschüttungen wurden auch andere in der Betriebsprüfung getroffene Feststellungen behandelt - etwa nicht verrechnete Kosten an den Weinbau, Privatnutzung PKWs…
…Empfehlungstechniken erfolgreich. Der optimale Zeitpunkt für Akquise sei nach dem Rebschnitt im Frühjahr, da die Winzer zu dieser Zeit ein "offenes Ohr" für Neues hätten. Als Zielgruppe nannte der Bf. primär Winzer- und Weinbaubetriebe, zunächst in Österreich, in der Folge im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Schweiz…
…genutzte Flächen. Mit Kaufvertrag vom 28. April 2009 habe der Bf. die Grundstücke xxx, xxx und xxx EZ xx (laut Grundbuchsauszug mit landwirtschaftlich genutzte Flächen, sowie Wald und Weingärten), mit Kauvertrag vom 25. April 2014 die EZ xx mit den Grundstücken yy, yy, yy, yyy…
…Aufgabe der Abgabenbehörden, die von ihnen verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen und Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (VwGH 18.10.2007, 2002/14/0104). Für die Wiederaufnahme eines Verfahrens genügt nicht allein das Hervorkommen von Wiederaufnahmegründen, vielmehr muss…
…auf die EuGH Judikatur Rs C-230/94, Enkler und Rs C-263/11, Rēdlihs, weiters aus: "Tätigkeiten, die ein Hobby darstellen oder in erster Linie der Freizeitgestaltung des Ausübenden dienen, begründen keine wirtschaftlichen Betätigungen iSd Unionsrechtes. Wird eine Tätigkeit nicht zur Erzielung von Einnahmen…
…auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abgezielt werden. Da noch nicht absehbar ist, wann und in welchem Umfang die Tätigkeit als Referent für Weinseminare ausgeübt wird, werden die beantragten Werbungskosten vorläufig noch nicht steuerlich berücksichtigt. Ab dem Zeitpunkt wo die Tätigkeit die Haupteinkunftsquelle darstellt…
…514; 1.3.2007, 2004/15/0096, ÖStZB 2007, 574). Eine weitere Definition, die sich häufig in der Judikatur des VwGH findet, betont, dass der Vorteil aus dem Vermögen der Gesellschaft gewährt werden muss. Demnach sind verdeckte Ausschüttungen Vorteile, die eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern aus…
…Verfahrensgang 1. Bescheid der belangten Behörde vom 17.3.2016 Mit Feststellungsbescheid vom 17.3.2016 zu EW- AZ ***1*** stellte das Finanzamt Gänserndorf Mistelbach (in der Folge kurz: belangte Behörde) gegenüber Herrn ***Bf1*** (in der Folge kurz: Beschwerdeführer) den Einheitswert betreffend "Grundbesitz (Weinbaubetrieb)", "Grundbuch…
…dem FA mehrere Fotos sowie Zeitungsausschnitte. Antrag vom 31.8.2018 Am 31.08.2018 übermittelte die Bf. mittels Telefax einen weiteren Antrag ans FA mit dem Betreff: "Grundstück *Nr.1.***1*** Antrag auf Neufestsetzung des EWAZ ***-1-*** Antrag Tilgung des EWAZ ***-2-*** Beitr. V…
…BewG iVm § 60 Abs. 2 BewG weiterhin Betriebsgrundstücke. Der im angefochtenen Bescheid erfolgte Entfall der Qualifikation der Grundstücke als Betriebsgrundstücke ist daher zu Unrecht erfolgt und ist daher der Spruch des Bescheides insofern abzuändern. Wie bereits oben ausgeführt ist zusätzlich zu der Frage, ob es…
…Zahl: 600000/00000/02/2016, betreffend Widerruf der Bewilligung des registrierten Empfängers für Wein nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Beisein der Schriftführerin RR zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…ob verdeckte Gewinnausschüttungen getätigt wurden; weiters ist zu klären, wie mit einer im Jahr 2001 zu Unrecht gebildeten - in den Streitjahren jedoch nach wie vor bilanzierten - pauschalen Rückstellung zu verfahren ist. Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) wurde in den Beschwerdejahren vorerst antragsgemäß zur…
…seien als Werbegeschenke auch andere Gegenstände von geringem Wert, die einen Hinweis auf die Firma des Geschenkgebers enthalten, zu verstehen. Es seien daher mit dem Firmenlogo etikettierte Weinflaschen ebenso geeignet, eine entsprechende Werbewirksamkeit zu entfalten. I. 3. In einem von der Abgabenbehörde aufgrund der Beschwerde…
…Februar 2013 im Rahmen der Selbstberechnung für 576 Flaschen a° 0,75 Liter je Flasche Martini Bianco Torino keine Zwischenerzeugnissteuer berechnet wurde. Das Produkt wurde in der Buchhaltung als Wein erfasst. Das seitens der Zollstelle Wiener Neudorf aus der Sendung der B GmbH& Co. KG…
…eine Buschenschank in der Gemeinde H***** angemeldet. Nach Mitteilung der Marktgemeinde H***** wurden in den Jahren 2005 bis 2010 Anmeldungen für die Buschenschank am K*****-Steig***** in 2***** H***** durchgeführt. Im Zuge weiterer Recherchen wurde festgestellt, dass Fr. Anna U***** im Gemeindeboten der Marktgemeinde H…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke in der Beschwerdesache der als Beschwerde weiterwirkenden Berufung des S*****, *****Adresse*****, vertreten durch L&M Steuerberatungsgesellschaft mbH, Wirtschaftstreuhänder, 2512 Oeynhausen, Sochorgasse 3, vom 30. 11. 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling, 2340 Mödling…
…Zusammenhang organisiere sie auch wettbewerbsgleiche Veranstaltungen, bei denen Gäste bewirtet würden. Die verwendete Dekoration und die den Gästen zur Verkostung gebotenen Weine würden von ihr aus eigenen Mitteln ohne Kostenersatz bezahlt. Zur Analyse halte sie die Veranstaltungen fotographisch fest. Zu diesem Zweck habe sie eine…
…Dr. Martin Jilch als fachkundigen Laienrichter und Günter Kastner als fachkundigen Laienrichter, in den Beschwerdeverfahren betreffend die nachstehend angeführten als Beschwerden gemäß § 323 Abs. 38 BAO weitergeltenden Berufungen der Dipl.-Ing. Christine X*****, der Gisela X***** sen., der Gisela X***** jun., des Josef X***** jun…
…X*****, bedingt durch die Ausbildung in Klosterneuburg, als Hauptverantwortlicher unentgeltlich tätig. Dadurch soll eine gleichbleibende, nach Außen einheitliche Weinqualität gesichert werden. Fachliche Entscheidungen der Vinifizierung werden lt Herrn X***** zwischen den Familienmitgliedern und Kollegen beraten. (Widersprüchliche Aussagen zwischen der Niederschrift vom 4.2. u. 22…