…des Bf.1 auch zuvor schon mitunter Fehler in der Erstellung der Voranmeldungen gemacht habe, die der steuerliche Vertreter korrigiert habe, daher ergebe sich daraus auch eine Verantwortung des Bf.1 zur Wahrnehmung der steuerlichen Agenden der von ihm vertretenen Gesellschaft und sei die subjektive…
…Berufslebens bei Gesamtsicht der Wahrnehmung der steuerlichen Agenden der Gesellschaft, lediglich ein Fehler unterlaufen sei. Eine Entscheidungsfindung zu einer Verfolgung von Frau ***13*** als faktisch Wahrnehmende der steuerlichen Belange der ***1*** oder zum Absehen von einer Verfolgung liegt bei der Finanzstrafbehörde. Zur Unzulässigkeit der Revision …
…Abhilfe gegen Unregelmäßigkeiten des zur Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten Bestellten zu schaffen. In einem solchen Fall könne ihn nur entschuldigen, dass ihm die Erfüllung seiner abgabenrechtlichen Pflichten aus triftigen Gründen unmöglich gewesen wäre. Eine Pflichtverletzung des nicht mit den steuerlichen Angelegenheiten befassten Geschäftsführers sei aber…
…Abhilfe gegen Unregelmäßigkeiten des zur Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten Bestellten zu schaffen. In einem solchen Fall könne ihn nur entschuldigen, dass ihm die Erfüllung seiner abgabenrechtlichen Pflichten aus triftigen Gründen unmöglich gewesen wäre. Eine Pflichtverletzung des nicht mit den steuerlichen Angelegenheiten befassten Geschäftsführers sei aber…
…handelsrechtlichen Geschäftsführer B.C. - für die Wahrnehmung der steuerlichen Belange der GmbH verantwortlich war. Er allein konnte die Entscheidungen treffen, welche Zahlungen zu welchem Zeitpunkt getätigt werden und aufgrund seiner Zeichnungsberechtigung am Bankkonto Überweisungen der Abgaben durchführen. Das Beschwerdevorbringen des Bf., über die Verantwortung des…
…der Geschäftsführer die steuerlichen Agenden nicht selbst wahr, sondern überträgt sie an Dritte, wird er dadurch nicht vom Haftungsrisiko befreit. Es treffen ihn Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung Haftungsfolgen nach sich ziehen (VwGH 19.11.1998, 98/14/0172). Nicht die ordnungsgemäße Beauftragung der steuerlichen…
…der, der es verabsäumt, sich an geeigneter Stelle zu erkundigen (vgl. VwGH 21.11.2013, 20013/16/0203; VwGH 26.6.2014, 2013/16/0030). Der bloße Umstand, einen Steuerberater mit den steuerlichen Agenden der Gesellschaft betraut zu haben, schließt ein Verschulden des Geschäftsführers der…
…keine steuerlichen Agenden ausgeübt. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, insbesondere Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der…
…der Wahrnehmung der steuerlichen Interessen der GmbH habe er einen Nervenzusammenbruch erlitten. Die Bf. sei in keinster Weise in die GmbH einbezogen gewesen, vielmehr habe der Sohn die Geschäfte geführt, der Ehemann sei überwiegend im Ausland gewesen, sie habe keinen Einblick in die steuerlichen Agenden…
…Firmenwortlaut der ***19*** wurde mittlerweile In ***46*** geändert. (Anmerkung: Fußnoten können in Findok nicht dargestellt werden, daher werden die Fußnoten in Klammer wiedergegeben: Beilage 1 - Firmenbuchauszug ***46***). Für die steuerlichen Agenden der Beschwerdeführerin waren dabei insbesondere Frau ***47*** sowie Frau ***21***. zuständig. Die Zusammenarbeit der…
…diesen der Mandant zur rechtzeitigen und vollständigen Wahrnehmung seiner steuerlichen Agenden vertraut, stellt auch ein bloßes "Zügel schleifen lassen" ein auffallend sorgfaltswidriges Verhalten dar. Die Nichtabgabe der Jahreserklärungen ist, besonders durch einen Parteienvertreter, grob fahrlässig. Beantragt wird die Verurteilung des Beschuldigten ***Bf1*** gemäß der Vorlage…
…der, der es verabsäumt, sich an geeigneter Stelle zu erkundigen (vgl. VwGH 21.11.2013, 20013/16/0203; VwGH 26.6.2014, 2013/16/0030). Der bloße Umstand, einen Steuerberater mit den steuerlichen Agenden der Gesellschaft betraut zu haben, schließt ein Verschulden des Geschäftsführers der…
…dass die steuerlichen Agenden des angesprochenen Unternehmens von 2011 bis 2015 durch ***13***, Wirtschaftstreuhand mit Sitz in ***14*** wahrgenommen wurden, in den Jahren 2016 bis 2018 erfolgte die Wahrnehmung der steuerlichen Agenden des Unternehmens durch ***15***/ Ab dem Jahre 2019 bis 2022 wurden die Steuererklärungen…
…diesen der Mandant zur rechtzeitigen und vollständigen Wahrnehmung seiner steuerlichen Agenden vertraut, stellt auch ein bloßes "Zügel schleifen lassen" ein auffallend sorgfaltswidriges Verhalten dar. Die Nichtabgabe der Jahreserklärungen ist, besonders durch einen Parteienvertreter, grob fahrlässig. Beantragt wird die Verurteilung des Beschuldigten ***Bf1*** gemäß der Vorlage…
…Personen berufene Person im Sinne des § 80 Abs. 1 BAO. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Geschäftsführer einer GmbH einen mit den steuerlichen Agenden betrauten Prokuristen zumindest in solchen Abständen zu überwachen, die es ausschließen, dass ihm Steuerrückstände verborgen bleiben (vgl. z.B…
…an der Ordnungsmäßigkeit ihrer Tätigkeiten zu zweifeln. Zu den Pflichten eines Geschäftsführers gehört nun nicht nur, solche Überwachungsmaßnahmen zu setzen, die es ausschließen, dass ihm Steuerrückstände verborgen bleiben; er hat auch durch geeignete Aufsichtsmaßnahmen, insbesondere durch Einrichtung von Kontrollmechanismen, zu veranlassen, dass die steuerlichen Agenden…
…nicht nur aufgrund der Geschäftsverteilung von der Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten entbunden gewesen, es habe für ihn auch keine konkreten Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des mit den steuerlichen Agenden betrauten Geschäftsführers ***13*** gegeben. Die Pflichtverletzung des vormals bestellten Geschäftsführers ***13*** hinsichtlich abgabenrechtlicher Agenden in Österreich sei…
…0108). Nur bei der Verletzung dieser Beaufsichtigungs- und Bereinigungspflicht könnte im vorliegenden Fall die Haftung des Beschwerdeführers für die Nichtentrichtung von Zuschlägen durch die Gesellschaft ansetzen." Zur Vermeidung einer Pflichtverletzung durch den für die steuerlichen Agenden zuständigen Geschäftsführer trifft den/die anderen Geschäftsführer eine Vorsorge-…
…vorliegen, an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu zweifeln (VwGH 25.11.2002, 99/14/0121). Nur wenn er trotz konkreter Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des mit den steuerlichen Agenden betrauten Geschäftsführers nichts unternimmt, um Abhilfe zu schaffen, haftet auch der andere Geschäftsführer (VwGH 18.11.1991…
…Nichtabfuhr der auf die ausbezahlten Löhne entfallenden Lohnsteuer. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters einer Gesellschaft gehört es nämlich insbesondere, dafür zu sorgen, dass die Abgaben entrichtet werden. Abgesehen davon, dass den Vertreter einer juristischen Person, auch wenn er die Wahrnehmung der steuerlichen Agenden anderen…