…Bundesfinanzgericht und nunmehr auch die Abgabenbehörde stimmen im konkreten Beschwerdefall darin überein, dass die Vorsteuern anteilsmäßig auch im Errichtungsjahr anzuerkennen sind. Dies wird damit begründet, dass Vorsteuern auch vor Einnahmenerzielung anerkannt werden können, wenn entweder die Absicht der künftigen Vermietung in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag…
…da gemäß § 200 BAO nur die Abgabenbehörde die Abgabe vorläufig festsetzen kann. Vorsteuern kommen vor einer Einnahmenerzielung nur zum Tragen, wenn entweder die Absicht der künftigen Vermietung in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat oder aus sonstigen, über die Absichtserklärung hinausgehenden Umstände die künftige Vermietung…
…A-Gasse 16, angeschafft worden. Durch den Ausbau sollte eine Wohnung für gehobene Ansprüche geschaffen werden. Vorsteuern könnten zwar grundsätzlich bereits vor einer Einnahmenerzielung zum Tragen kommen, es müsse aber die Absicht der künftigen Vermietung in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden haben. Da diese Bedingung…
…der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasste. Vorsteuern kommen vor einer Einnahmenerzielung nur zum Tragen, wenn entweder die Absicht der künftigen Vermietung in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat oder aus sonstigen, über die…
…der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge faßt. Vorsteuern kommen vor einer Einnahmenerzielung nur zum Tragen, wenn entweder die Absicht der künftigen Vermietung in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat oder aus sonstigen, über die…
…Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst. Voraussetzung einer Berücksichtigung von Werbungskosten vor der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ist, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen…
…0096; VwGH 14.9.2017, Ra 2016/15/0016). Die Voraussetzungen einer Berücksichtigung von Werbungskosten vor der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelten auch für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Vorsteuern, bevor noch Entgelte im umsatzsteuerlichen Sinn aus Vermietung erzielt werden (VwGH 7. Oktober…
…2008 beginnt. Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Werbungskosten und Vorsteuern vor der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ist, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen anegesehen werden kann. Der…
…wie unter den gleichen Voraussetzungen auch Vorsteuern schon vor der Erzielung von Entgelten im umsatzsteuerlichen Sinn abziehbar sein können. Voraussetzung einer Berücksichtigung von Betriebsausgaben/Werbungskosten (Vorsteuern) vor der Erzielung von Einnahmen (Entgelten) ist, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung (Entgelterzielung) entweder auf Grund bindender…
…wurde die im gegenständlichen Verfahren strittige Vorsteuer beantragt. Mit Eingabe vom 15.04.2016 wurde auch für das Beschwerdejahr auf die Steuerbefreiung gem § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 verzichtet. Ergänzend brachte die steuerliche Vertretung in der mündlichen Verhandlung vom 14.11.2023 vor…
… 2006: € 18.516,97; 2007: € 4.931,27. Nach Angaben des Beschwerdeführers würden im Gebäude ab Dezember 2006 zwei Wohneinheiten fremdvermietet. Die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs vor Einnahmenerzielung sei nur dann möglich, wenn entweder die Absicht der künftigen Vermietung in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag…
…RV/0316-W/13, wurden die den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden zurückgeforderten Vorsteuergutschriften mangels ernsthafter Absicht zur späteren Einnahmenerzielung als Voraussetzung einer Berücksichtigung von Vorsteuern vor Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht anerkannt. Aus diesem Grunde war die Umsatzsteuer für die Jahre 2010 und…
…möglichen geplanten Vermietung erfolgte. Die Einholung einer ausdrücklichen Zustimmung der Bausparkasse zur möglichen geplanten Vermietung ist daher nicht gegeben. Vom VwGH wurde im Zusammenhang Werbungskosten (Vorsteuern) vor der Erzielung von Einnahmen (Entgelten) auch immer wieder die zielstrebige Verfolgung der Sanierung angeführt. Diese für die Sanierung…
…den gleichen Voraussetzungen auch Vorsteuern schon vor der Erzielung von Entgelten aus einer Vermietungstätigkeit im umsatzsteuerlichen Sinn abziehbar sein können. Voraussetzung einer Berücksichtigung von Werbungskosten (Vorsteuern) vor der Erzielung von Einnahmen (Entgelten) aus Vermietung und Verpachtung ist, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung (Entgelterzielung)…
…sind, unterbleibt. Doch setzt die Anerkennung von Vorsteuern vor Erzielung von Umsätzen eine ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung voraus, für deren Vorliegen die Abgabenbehörde objektive Nachweise verlangen kann. Zur Vermeidung von Missbrauch gilt dies umso mehr, wenn die Vorsteuern im Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern stehen, die…
…Mit Notariatsakt vom 15.12.2020 schlossen die Beschwerdeführer mit den (Schwieger-)Eltern einen Schenkungs-, Wohnungseigentums- und Pflichtteilverzichtsvertrag ab. Vor Abschluss des Notariatsaktes gaben die (Schwieger)-eltern, basierend auf den vorliegenden Plänen vom 13.05.2020, die Erstellung eines Nutzwertgutachtens betreffend dem Objekt ***1*** 2 /…
…zur Koordination und Anpassung von Presseschaltungen unter Teilnahme von Mitarbeitern der **MA-X**. Die Beschwerdeführerin erzielte im Zusammenhang mit der Tätigkeit von **C** (mit Ausnahme der benannten Inserateneinnahmen im Jahr 2013 von EUR 3.570,00) keine Einnahmen und es lag auch keine Einnahmenerzielungsabsicht vor…
…€ 12.849,35 mit folgender Begründung gekürzt wurde: "Vorsteuern i. Z. m. kostenlos benutzbaren WC-Anlagen in Höhe von € 12.849,35 können nicht abgezogen werden, da es sich dabei um keine unternehmerische Tätigkeit handelt. Es liegt in diesem Zusammenhang keine Einnahmenerzielungsabsicht vor…
…der B Straße in A richten. Die Höhe der Werbungskosten würde außer Streit stehen. Des Weiteren richte sich die Beschwerde gegen das Fehlen einer ordentlichen Bescheidbegründung. Die steuerliche Berücksichtigung vorweggenommener Werbungskosten (auch der AfA) sei schon vor der Einnahmenerzielung möglich, sofern sich die ernsthafte Vermietungsabsicht…
…Abs. 1 EStG 1988 die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist die steuerliche Berücksichtigung von Werbungskosten (auch der AfA) schon vor der Einnahmenerzielung möglich, sofern sich die Vermietungsabsicht als ernsthaft erweist (VwGH 22.02.1993…