…in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) erwarten lässt. Anderenfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei ab Beginn diese Bewirtschaftung solange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder Tätigkeit nicht im Sinn des vorstehenden Satzes geändert wird. Bei Betätigungen…
…20 Jahren an, innerhalb derer auf Grund der konkret ausgeübten Betätigung ein Totalüberschuss erzielbar sein muss. Tatbestandsvoraussetzung für das Vorliegen von Einkünften ist nicht ein tatsächlich erwirtschafteter Gesamtgewinn, sondern die objektive Eignung einer Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, welche als Kennzeichen des subjektiven Ertragsstrebens nach…
…gelassen wurde. Ein nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum wird durch den bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung im Übrigen noch nicht dargetan (VwGH 29.1.2015, 2011/16/0136). Zu klären war daher für die Frage des Vorliegens einer vertretbaren Rechtsansicht, für welche Betätigung eine Liebhabereivermutung nach §…
…Betätigung vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet wird. Hinsichtlich des Beschwerdezeitraum, in dem erstmals Aufwendungen aus der Umschulung zur Mentaltrainerin entstanden sind, ist daher in weiter Folge die oben zitierte Bestimmung des § 2 Abs. 2 LVO anzuwenden, wonach innerhalb des Anlaufzeitraumes jedenfalls Einkünfte vorliegen…
…Nr. 33/1993 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 358/1997) ist das Vorliegen der Absicht, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen, wenn bei Betätigungen im Sinn des § 1 Abs. 1 Verluste anfallen, insbesondere anhand folgender Umstände zu beurteilen…
…eine steuerlich beachtliche Einkunftsquelle des Beschwerdeführers vorliegt und dementsprechend die sich aufgrund der AfA sowie der weiteren vom Beschwerdeführer geltend gemachten Werbungskosten ergebenden Verluste steuerlich zu berücksichtigen sind. Nach § 1 Abs. 2 der Liebhabereiverordnung (LVO), BGBl. Nr. 33/1993 idgF, ist Liebhaberei bei einer Betätigung…
…Voraussetzungen für das Vorliegen von Einkünften aus Gewerbebetrieb festlege, erfüllt. Schon deshalb seien die von ihr aus ihrer Tätigkeit als Mentalcoach erzielten Einkünfte anzuerkennen. Gemäß § 1 Abs. 1 LVO lägen Einkünfte vor bei einer Betätigung, die durch die Absicht veranlasst sei, einen Gesamtgewinn zu erzielen…
…noch die bislang unterbliebene Liebhabereiprüfung vorzunehmen um abzuklären, ob bei dieser Betätigung allenfalls Liebhaberei vorliegt. Nach § 1 Abs. 2 Z 3 der Liebhabereiverordnung (LVO), BGBl. 33/1993 idF. BGBl II 358/1997 ist Liebhaberei bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste entstehen aus der Bewirtschaftung von…
…da weder "lediglich einzelne Wirtschaftsgüter" noch die Betätigung in einer anderen Betriebssparte vorliege. Zudem sei der die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) bereits zuvor in vergleichbarer Weise beherrschend (in der ***H GmbH***) tätig gewesen. Mit Schreiben vom 16.03…
…muss der Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünften aus selbständiger Arbeit (einschließlich Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit) oder von Einkünften aus Gewerbebetrieb dienen. Keine Neugründung eines Betriebes liegt bei Aufnahme einer Betätigung im Sinne des § 1 Abs 2 der Liebhabereiverordnung, BGBl 33/1993…
…ob auch über den Anlaufzeitraum hinaus vom Vorliegen einer Einkunftsquelle auszugehen ist. Bei der Kriterienprüfung im Sinne des § 2 Abs. 1 LVO wird anhand von Wirtschaftlichkeitskriterien untersucht, ob eine Betätigung ein erwerbstypisches oder berufstypisches Erscheinungsbild aufweist und somit die Betätigung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird…
…2 LVO vorliegen, nicht hingegen bei anderen Betätigungen. Die gegenständliche Liebhabereifeststellung hat demnach auf die Umsatzsteuer keine Auswirkung. Es war spruchgemäß zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage…
…Rationalisierungsmaßnahmen). Gemäß § 2 Abs. 3 L-VO gilt Abs. 2 (Anm.: Anlaufzeitraum) nicht für Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden. Das Vorliegen einer Absicht im Sinn des § 1 Abs. 1 ist in diesem Fall nach dem Verhältnis des Zeitraumes, innerhalb dessen ein…
…für jede organisatorisch in sich geschlossene und mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete Einheit gesondert zu beurteilen. Bei Betätigungen im Sinn des § 1 Abs. 1 LVO ist das Vorliegen von Einkünften zu vermuten. Die Vermutung kann jedoch widerlegt werden, wenn die Absicht einen Gesamtgewinn zu erzielen…
…der Marktpräsenz oder der wirtschaftlichen Verflechtung aufrechterhalten wird. § 2 Abs 1 und 2 LVO lauten: „(1) Fallen bei Betätigungen im Sinn des § 1 Abs. 1 Verluste an, so ist das Vorliegen der Absicht, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen…
…wenn die Betätigung objektiv gesehen und auf Dauer Gewinne abwirft, sie ist zu verneinen, wenn die Eignung fehlt, ein gesamtpositives Ergebnis zu erzielen. Voraussetzung ist sohin, dass die Gewinnerzielungsabsicht anhand objektiver Umstände (§ 2 Abs. 1 und 3) nachvollziehbar ist. Das Vorliegen einer derartigen Absicht ist…
…Mayr/Zorn, EStG22, Tz 400/1 zu § 2 LVO). Dazu zählt bei typisch erwerbswirtschaftlichen Betätigungen auch das Vorliegen einer oder mehrerer anderer Einkunftsquellen, die es dem Abgabepflichtigen erlaubt daraus seinen Lebensunterhalt zu bestreiten (vgl. VwGH 15.1.1991, 89/14/0187). Der Bf. erzielt neben…
…als steuerlich beachtliche Tätigkeit anzusehen. Ob eine solche vorliegt, ist für die Streitjahre nach der Liebhabereiverordnung (LVO), BGBl. Nr. 33/1993 idF BGBl. II Nr. 358/1997 und BGBl. II Nr. 15/1999, zu beantworten. Die Liebhabereiverordnung unterscheidet dabei Betätigungen mit Einkunftsquellenvermutung (§ 1 Abs 1…
…als steuerlich beachtliche Tätigkeit anzusehen. Ob eine solche vorliegt, ist für die Streitjahre nach der Liebhabereiverordnung (LVO), BGBl. Nr. 33/1993 idF BGBl. II Nr. 358/1997 und BGBl. II Nr. 15/1999, zu beantworten. Die Liebhabereiverordnung unterscheidet dabei Betätigungen mit Einkunftsquellenvermutung (§ 1 Abs 1…
…L-VO) 1993 ist Liebhaberei bei einer Betätigung aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten anzunehmen. Die Annahme von Liebhaberei kann in diesen Fällen nach Maßgabe des § 2 Abs. 4 ausgeschlossen sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen der Z 1 und 2…