…stützen aber den Standpunkt der Bf. Im vom VwGH entschiedenen Fall sei es eben nicht um einen Restwertvertrag, sondern eindeutig um einen Vollamortisationsvertrag gegangen. Ein Vollamortisationsvertrag sei aber kalkulatorisch ein Restwertvertrag, bei dem der Restwert mit Null statt mit dem Verkehrswert angesetzt werde. Dies bedeute…
…auch Stoll § 24, 294). Dies gilt auch dann, wenn die Leasingraten in ihrer Summe dem üblichen Kaufpreis des Gegenstandes entsprechen. b) Die Leasingdauer entspricht bei allen Leasinggütern den Regeln des Vollamortisationsvertrages, d.h. die Grundmietzeit entspricht annähernd der Nutzungsdauer. c) "Andienungsrecht" nicht explizit vereinbart; aber…
…Grundmietzeit betrug zwischen 30% und 50% und sprach daher auch diese Tatsache gegen eine Zurechnung an die Leasingnehmerin. Nach der Rechtsprechung erfolgt im Fall eines Vollamortisationsvertrages eine Zurechnung zum Leasingnehmer nur dann, wenn die Mietdauer (mindestens) der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entspricht (vgl VwGH 29.6.1995…
…Teilamortisationsvertrag mit einer Grundmietzeit von 20 Jahren. Das Verhältnis unkündbare Grundmietzeit zu betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer (40 Jahre) betrage 50% und liege innerhalb der von Rechtsprechung und Literatur geforderten Grenzen für Leasingverträge. De facto handle es sich aber um einen Vollamortisationsvertrag. Die Leasingnehmerin habe umfangreiche Verpflichtungen übernommen…
…verzichte jedoch während der Grundmietzeit auf ihr Kündigungsrecht. Hinsichtlich der beschwerdegegenständlichen Leasingobjekte bestünden am Ende der unkündbaren Grundmietzeit folgende Möglichkeiten: - Die Leasinggeberin nehme das Andienungsrecht in Anspruch und überwälze das Verwertungs- und Wertminderungsrisiko zur Sicherstellung der Vollamortisation. Die Leasingnehmerin erwerbe das Leasingobjekt zum offenen Restfinanzierungwert…
…Ende der Leasingdauer an die Leasinggeberin zurückzustellen. Nebenabreden habe es weder in mündlicher noch schriftlicher Form gegeben. Es seien Vollamortisationsverträge vereinbart worden, bei welchen durch die Leasingraten in der Grundmietzeit die vollständigen Investitionskosten der Leasinggeberin "fast vollständig" abgedeckt würden. Sowohl das zivilrechtliche als auch das…
…aaO, Tz 129). Beim Finanzierungsleasing wird zwischen Vollamortisationsverträgen und Teilamortisationsverträgen unterschieden. Entspricht das Mietentgelt für die vereinbarte Mietdauer dem Kaufpreis einschließlich den Finanzierungs- und Verwaltungskosten sowie der Gewinnspanne des Leasinggebers (Vollamortisationsvertrag) und erhält der Mieter das Optionsrecht, das Mietobjekt nach Ablauf der Mietdauer zu einem…
…bei der 'sale and lease back' - Maßnahme und eine reine Finanzierungsmaßnahme handelte, ist auch aus den vertraglichen Vereinbarungen mit den Leasinggesellschaften ableitbar. Bei sämtlichen Verträgen handelt es sich um Vollamortisationsverträge, wobei die Leasingvertragslaufzeit (Grundmietzeit) unter der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegt, jedoch "Übereinkommen" mit den Leasinggesellschaften bestehen…
…des Leasinggutes nach Ablauf der Vertragsdauer. 7. Bezogen auf die verschiedenen Arten von Leasingverträgen lassen sich die streitgegenständlichen, von den Vertragsparteien als Leasingverträge bezeichneten Vereinbarungen am ehesten dem sogenannten „Finanzierungsleasing“ und zwar dem Vollamortisationsleasing zuordnen. Dies deshalb, hat doch der Leasinggeber die Anschaffung des Leasinggutes…
…3 Zuteilungsregeln, ist die Zurechnung beim Leasingnehmer u. a. dann vorzunehmen, wenn er bei einem Vollamortisationsvertrag nach Ablauf der Grundmietzeit das Optionsrecht hat, gegen Leistung eines wirtschaftlich nicht angemessenen Betrages, dh zu besonders günstigen Konditionen, den Gegenstand zu erwerben oder den Leasingvertrag zu verlängern. Bei…