…wurde der Beschwerdeführerin (Bf), ausgehend von einem zu diesem Zeitpunkt auf ihrem Abgabenkonto fälligen Rückstand von 24.351,69 € und unter Einbeziehung der bis zum Ablauf der Zahlungserleichterung zu belastenden Vierteljahresbeträge an Einkommensteuer in Höhe von 20.570,00 €, eine Ratenzahlung bewilligt. Die…
…Bei Bescheiden über die Erhöhung oder die erstmalige Festsetzung von Vorauszahlungen, bei denen der nächste Vierteljahresbetrag innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheides fällig wird, erfolgt der Ausgleich bei der zweitfolgenden Vierteljahresfälligkeit. Erfolgt die Bekanntgabe von Bescheiden über die Erhöhung oder die erstmalige Festsetzung der…
…der bestrebt sei, alle Finanzamtszahlungen pünktlich zu leisten. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 23. Juni 2016 ab. Der Vierteljahresbetrag 04-06/2016 sei seit dem Ergehen des Jahresvorauszahlungsbescheides vom 26. November 2016 bekannt gewesen. Die Fälligkeit sei vom Abgabepflichtigen selbst wahrzunehmen bzw…
… Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 30.04.2026. Ausgeführt wurde, die Berechnung der zu entrichtenden Vierteljahresbeträge sei nicht mehr nachvollziehbar, so viel verdiene die beschwerdeführende Partei gar nicht. Eine Ratenzahlung in Höhe von 634,00 € aller zwei Monate sei wirtschaftlich nicht mehr tragbar…
…bewilligte das Finanzamt mit Bescheid vom 4.12.2024 die Entrichtung des Abgabenrückstandes von 17.398,39 € zuzüglich der Vierteljahresbeträge an Einkommensteuervorauszahlungen in insgesamt elf Raten. Mit Bescheid vom 9.12.2024 wurde von der Nachforderung an Einkommensteuer 2022 in Höhe von 14.329…
…als beendet gilt. Mit Bescheid vom 30.7.2015 bewilligte das Finanzamt folgende Zahlungserleichterung: | | Betrag | Rückstand | 36.442,57 | bis zum Ablauf der ZE zu belastende Vierteljahresbeträge an K | +593,00 | Summe | 37.035,57 | 1…
…c festgehalten, ist bei der Kfz-Steuer der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum das Kalendervierteljahr, die maßgebliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG kennt dabei keine Regelung, die diesen Zeitraum für den Fall verkürzt, dass die Kfz-Steuerpflicht nur in einem Teil des Vierteljahres gegeben ist (wie etwa…
…bleiben bereits fällig gewordene Beträge (Abs. 1) unverändert. Ferner dürfen der innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe des neuen Steuerbescheides fällig werdende Betrag sowie der am 15. August fällig werdende Vierteljahresbetrag, sofern die Bekanntgabe des neuen Steuerbescheides nicht spätestens am 8. Juli erfolgt, nicht erhöht werden…
…Gutschrift ergibt, erst bei Fälligkeit des nächsten Vorauszahlungsteilbetrages auszugleichen (Ausgleichsviertel). Mit dem Vorauszahlungsbescheid 2022 vom 28. September 2022 wurden die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer rückwirkend mit Beginn des Jahres 2022 auf € 280.000,00 (Vierteljahresbetrag € 70.000,00) herabgesetzt. Der Ansicht des Finanzamtes, dass…
…€ 0,00 für den Zeitraum 01-03/21. Den am 15. Februar 2021 fälligen Vierteljahresbetrag hatte die Abgabepflichtige mit Wirkung 12. Februar 2021 kurz vor ihrem Tod noch entrichtet. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes…
…das Finanzamt zu entrichten hat. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist damit das Kalendervierteljahr (vgl. auch 582 d.B. XVIII GP) und die maßgebliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG 1992 kennt dabei keine Regelung, die diesen Zeitraum für den Fall verkürzt, dass die Steuerpflicht nur in…
…erst dann zulässig, wenn diese Frist ungenützt verstrichen ist. Der Selbstberechnunge- und Besteuerungszeitraum ist damit das Kalendervierteljahr (vgl. auch 582 d.B. XVIIGP) und die maßgebliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG kennt dabei keine Regelung, die diesen Zeitraum für den Fall verkürzt, dass die Kfz…
…Nach ständiger Rechtsprechung des UFS und BFG (siehe zB UFS 14.3.2012, RV/0644-S/09) ist der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum das Kalendervierteljahr(vgl. auch 582 d.B. XVIII GP) und die maßgebliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Ebenso wird ständig judiziert, dass nach § 6 Abs…
…Ein gemäß § 201 BAO festgesetzter Abgabenbetrag hat den im Abs. 3 genannten Fälligkeitstag.“ Nach der Judikatur des BFG bzw. UFS ist der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum das Kalendervierteljahr und die maßgebliche Abgabe ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG 1992 (in der Fassung vor JStG 2018, BGBl. I 2018…
…Kalendervierteljahr die Steuer selbst zu berechnen und bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Monats an das Finanzamt zu entrichten. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist damit im Streitzeitraum das Kalendervierteljahr und die maßgebliche Abgabe damit ein Vierteljahresbetrag. Das KfzStG kennt keine Regelung…
…erst bei der nächsten Vierteljahresfälligkeit ausgeglichen. Bei Bescheiden über die Erhöhung oder die erstmalige Festsetzung von Vorauszahlungen, bei denen der nächste Vierteljahresbetrag innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheides fällig wird, erfolgt der Ausgleich bei der zweitfolgenden Vierteljahresfälligkeit. Erfolgt die Bekanntgabe von Bescheiden über die…
…entrichten. Aus § 6 Abs. 3 KfzStG folgt, dass bei der Kraftfahrzeugsteuer der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum das Kalendervierteljahr ist und die maßgebliche Abgabe der Vierteljahresbetrag ist. Nach § 201 Abs. 1 BAO kann (bzw. muss) die Abgabenbehörde von Amts wegen eine Abgabe erstmalig mit Bescheid festsetzen, wenn…
…Ein gemäß § 201 BAO festgesetzter Abgabenbetrag hat den im Abs. 3 genannten Fälligkeitstag. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist damit das Kalenderviertaljahr und die maßgebliche Abgabe der Vierteljahresbetrag. Wurde keine Kfz-Steuer abgeführt, kommt eine Vorschreibung durch das Finanzamt nur in den in § 201 BAO geregelten…
…Ein gemäß § 201 BAO festgesetzter Abgabenbetrag hat den im Abs. 3 genannten Fälligkeitstag. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum ist damit das Kalenderviertaljahr und die maßgebliche Abgabe der Vierteljahresbetrag. Wurde keine Kfz-Steuer abgeführt, kommt eine Vorschreibung durch das Finanzamt nur in den in § 201 BAO geregelten…
…erst bei der nächsten Vierteljahresfälligkeit ausgeglichen. Bei Bescheiden über die Erhöhung oder die erstmalige Festsetzung von Vorauszahlungen, bei denen der nächste Vierteljahresbetrag innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheides fällig werde, erfolge der Ausgleich bei der zweitfolgenden Vierteljahresfälligkeit. Erfolge die Bekanntgabe von Bescheiden über die…