IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerde des X, vertreten durch die Muhri & Werschitz Partnerschaft von Rechtsanwälten GmbH, Neutorgasse 47, 8010 Graz, vom 29.07.2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 04.07.2018 betreffend Haftung…
…dem Beschwerdeführer die zugrundeliegende Beschwerdevorentscheidung nicht bekannt sei, da die Zustellung an den Masseverwalter erfolgte. Hinsichtlich der Haftung für Lohnabgaben bestreitet der Beschwerdeführer eine schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten. An der stattgefundenen GPLA-Prüfung habe der Beschwerdeführer nicht teilgenommen. Die im Prüfungsbericht angeführten Abfuhrdifferenzen seien nicht…
…der Bf. aufgrund einer vertretenen Rechtsmeinung vorgegangen worden, sodass eine schuldhafte Verletzung von Vertreterpflichten nicht vorliege. In der Beilage sei in diesem Zusammenhang auch der eMail-Verkehr vom 06.01.2016 mit Herrn P-1 - Vortragender bei der Österreichischen Gesellschaft für Wirtschaftstreuhänder - enthalten, wonach er…
…Betreffend die kommunalsteuerrechtliche Behandlung der Vortragenden sei von der Bf. aufgrund einer vertretenen Rechtsmeinung vorgegangen worden, sodass eine schuldhafte Verletzung von Vertreterpflichten nicht vorliege. In der Beilage sei in diesem Zusammenhang auch der eMail-Verkehr vom 06.01.2016 mit Herrn Dr. ***Z1*** - ***Beruf1*** - enthalten…
…Zeitraumes von 5,75 Jahren seit Feststehen der Uneinbringlichkeit um 50 % reduziert. Vor Erlassung des Haftungsbescheides war der Bf mit Vorhalt vom 7. Mai 2020 dazu aufgefordert worden, das Fehlen einer schuldhaften Verletzung seiner Vertreterpflichten an der Entrichtung von Abgaben (Lohnsteuern, Dienstgeberbeiträge, Zuschläge zum DB…
…Abgaben wurden im Zeitraum 15.02.2013 bis 15.07.2014 fällig. Vor Erlassung des Haftungsbescheides war der Bf mit Vorhalt vom 7. Mai 2020 dazu aufgefordert worden, das Fehlen einer schuldhaften Verletzung seiner Vertreterpflichten an der Entrichtung von Abgaben (Lohnsteuern, Dienstgeberbeiträge, Zuschläge zum DB…
…Geltendmachung der Haftung Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben nicht mit Erfolg erhoben werden. Gleichwohl ist es aber unter dem Aspekt des dem Geschäftsführer vorzuwerfenden Verschuldens an der Verletzung der Vertreterpflichten beachtlich, wenn er aufgrund eines Rechtsirrtums die Entrichtung der Abgaben unterlassen hat und ihm…
…gewesen wäre. Es trifft zwar zu, dass es unter dem Gesichtspunkt des dem Vertreter vorzuwerfenden Verschuldens an der Verletzung der Vertreterpflichten beachtlich ist, wenn er aufgrund eines Rechtsirrtums die Entrichtung der Abgaben unterlassen hat und ihm ausnahmsweise ein solcher Rechtsirrtum nicht vorwerfbar wäre. Dass ein…
…juristischer Personen verpflichtet. Die Nichtabfuhr von Kapitalertragsteuer stelle eine schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten dar und könne nicht mit dem Hinweis auf fehlende Mittel gerechtfertigt werden. Die Ausbezahlung von Löhnen ohne Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer stelle ebenfalls eine Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten im Sinne des § 78…
…objektiv als eine Verletzung der dem Bf. obliegenden abgabenrechtlichen Pflichten anzusehen, sondern dem Bf. auch vorwerfbar. Bei schuldhafter Verletzung der Vertreterpflicht, für die Entrichtung der Abgaben aus den Mitteln des Vertretenen zu sorgen, darf die Abgabenbehörde überdies davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die…
…genommen habe und der Beschwerdeführer keinen Zugriff auf Firmenunterlagen gehabt habe, liege seiner Meinung nach keine schuldhafte Verletzung der Vertreterpflicht vor. Der Steuerberater der Firma sei insoweit mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten betraut gewesen, als er den Beschwerdeführer über anfallende Abgaben insbesondere Kommunalabgaben in diesem…
…könne, dass Mittel zur zumindest anteiligen Abgabenentrichtung im haftungsrelevanten Zeitraum vorhanden gewesen seien. Ergänzend werde festgehalten, dass sich eine schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten auch daraus ergebe, wenn sich der Geschäftsführer in die Abhängigkeit eines Dritten (Bank) begebe und er in seiner Verfügungsgewalt derart eingeschränkt werde…
…abgeführt, sei nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Primärschuldnerin - von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen. Bezüglich der mit Haftungsbescheid geltend gemachten Lohnsteuer ergäbe sich die schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten durch deren Nichtabfuhr nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnis vom 13…
…abgeführt, sei nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Primärschuldnerin - von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen. Bezüglich der mit Haftungsbescheid geltend gemachten Lohnsteuer ergäbe sich die schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten durch deren Nichtabfuhr nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnis vom 13…
…keine Zahlungen mehr geleistet habe. Der Verwaltungsgerichtshof hat in dem zitierten Erkenntnis zusammengefasst ausgesprochen, unter dem Gesichtspunkt des dem Vertreter vorzuwerfenden Verschuldens an der Verletzung der Vertreterpflichten ist es beachtlich, wenn er auf Grund eines Rechtsirrtums die Entrichtung der Abgaben unterlassen hat und ihm ein…
…alle anderen Verbindlichkeiten. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter somit darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO annehmen darf. Hat der Vertreter…
…nachgewiesen worden, dass die Abgabenbehörde in den Monaten April 2014, Februar 2015 und April 2016 bei der Mittelverwendung nicht benachteiligt worden sei. Mangels Vorliegens einer schuldhaften Verletzung der Vertreterpflichten sei daher für diese Monate gar keine Haftung gemäß § 9 Abs. 1 BAO auszusprechen gewesen. Im…
…Beschwerde). Wird eine Abgabe nicht entrichtet, weil der Vertretene überhaupt keine liquiden Mittel zur Verfügung hat, so verletzt der Vertreter dadurch keine abgabenrechtliche Pflicht. Eine schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten ist anzunehmen, wenn der Vertreter keine Gründe darlegen kann, auf Grund derer ihm die Erfüllung seiner…
…darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Verletzung annehmen darf. Eine schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten ist anzunehmen, wenn der Vertreter keine Gründe darlegen kann, auf Grund derer ihm die Erfüllung seiner Pflichten unmöglich gewesen ist…
…schuldhafte Verletzung der Verpflichtungen als Geschäftsführer schließen lasse. Bei ordentlicher Erfüllung der Vertreterpflichten hätten die bereits seit Ende des Jahres 2019 entstandenen Abgabenrückstände der Gesellschaft insbesondere im Hinblick auf die anfangs gewährten Zahlungserleichterungen nicht laufend anwachsen dürfen. Die vom Beschwerdeführer in seiner Beschwerde vorgebrachten Argumente…