…eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 4.234,95 zu bewirken versucht, indem er seinen Steuerberater erklären ließ, seine selbständige Tätigkeit als Betriebsberater nur mehr im geringen Umfang auszuüben, die Herabsetzung der Vorauszahlung an Einkommensteuer auf ein bei weitem zu niedriges Ausmaß begehrte…
…umgerechnet € 121.494,44) aus dem Verkauf von bei Einbruchsdiebstählen erbeuteter Zigaretten und anderer Waren gegenüber der Abgabenbehörde nicht offengelegt hat, [ergänze: wobei es ihm darauf angekommen ist, sich durch eine wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen,] und hiedurch versuchte gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen nach …
…bewirkt (Einkommensteuer 2009) bzw. zu bewirken versucht hat, indem er betreffend das Veranlagungsjahr 2009 die Einreichung von Steuererklärungen unterlassen hat [ergänze laut Aktenlage: mit dem Tatplan, dass die Abgaben - bei bekanntem Abgabenanspruch - im Schätzungswege mit € 0,00 festgesetzt werden sollten, was auch geschehen ist…
…die Jahre 2007 bis 2010 festgestellt wurde, dass er keine Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen eingereicht hatte. Zumindest zwei Mal pro Veranlagungsjahr ergingen Aufforderungen zur Abgabe der jeweiligen Erklärungen. Schließlich wurde der Beschuldigte bereits mit Erkenntnis vom 26. Februar 2013 wegen versuchter Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs…
…im Rahmen einer Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG vom belangten Verband und dem Beschuldigten selbst unter Nachreichung entsprechender Voranmeldungen thematisiert worden (siehe Finanzstrafakt Bl. 4 f), sodass eine allenfalls versuchte Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG nicht in Betracht kommt. Bedingt vorsätzlich handelt nach § 8 Abs…
…082,00 ist objektiv als strafbestimmender Wertbetrag einer versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1, 3 lit. a, erste Fallvariante i.V. 13 FinStrG anzusehen. Die tatsächliche Zahllast war fast doppelt so hoch wie die der Behörde durch die Vorauszahlungen bekannte. AB verweist auf das schriftliche…
…2016 und 2017 eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht im Sinne des § 119 BAO verletzt. Dass diese Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht vorsätzlich geschehen ist, daran besteht seitens des erkennenden Senates des Bundesfinanzgerichtes kein Zweifel. Für die Verwirklichung einer versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs…
…Insoweit liegt ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch der Abgabenhinterziehung gemäß § 14 Abs. 1 FinStrG vor, sodass der Bf. bei einem finanzstrafrechtlich relevanten verkürzten Gewinn in Höhe von € 39.795,50 (€ 50.874,37 - € 11.078,87) richtigerweise nur für einen Verkürzungsbetrag an…
…87 am 13.5.2029 vor, daher war die Behörde bei Eintritt der Erklärungsverpflichtung auch hier in Kenntnis von der Entstehung des Abgabenanspruches; damit liegt auch hier eine versuchte Abgabenhinterziehung vor. Anders verhält es sich jedoch bei der Einkommensteuer. Im Jahr 2018 ergab sich als…
…3.5. Läge auf Seite des Beschuldigten ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage, lägen beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse vor und berücksichtigt man in gleichsam typisierender Betrachtungsweise die bei Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG…
…Umsatzsteuer-Zahllasten) für 2012 schon längere Zeit vor Ablauf der gesetzlichen Erklärungspflicht (30. Juni 2013 bei elektronischer Meldung) für die Jahresumsatzsteuererklärung 2012 erfolgt und war der strafrelevante Sachverhalt bereits entdeckt, sodass - den Beschuldigten eine vernunftorientierte Handlungsweise unterstellt - diesbezüglich eine allenfalls versuchte Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…
…eine entsprechende Abgabengutschrift bescheidmäßig festsetzt und auch bekanntgibt (§ 33 Abs. 3 lit. c FinStrG). Kommt es nicht mehr zur Bekanntgabe der Umsatzsteuergutschrift, liegt lediglich eine versuchte Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG vor. Denkbar wäre auch - unter Bedachtnahme auf den Günstigkeitsvergleich nach § 4 Abs…
…und noch lange, bevor das Betriebsprüfungsverfahren abgeschlossen sei - ein Finanzstrafverfahren geführt, indem ihr vorgeworfen werde, in den Jahren 2006 bis 2013 Umsätze aus dem Betrieb von Spielautomaten gegenüber dem Finanzamt nicht erklärt zu haben und dadurch eine (teils versuchte) Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 FinStrG…
…Betriebsprüfungsverfahren abgeschlossen sei - ein Finanzstrafverfahren geführt, in dem ihr vorgeworfen werde, in den Jahren 2006 bis 2013 Umsätze aus dem Betrieb von Spielautomaten gegenüber dem Finanzamt nicht erklärt zu haben und dadurch eine (teils versuchte) Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG verwirklicht zu haben. Das…
…vom Versuch ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Gemäß § 14 Abs. 2 FinStrG tritt Straffreiheit nicht ein, wenn zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Versuch a) Verfolgungshandlungen (Abs. 3) gesetzt waren und dies dem Täter, einem anderen an der Tat Beteiligten oder einem Hehler bekannt…
…versuchte fahrlässige Abgabenverkürzung jedoch nicht straftbar ist. Rechtlich ist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen: Unbeschadet des Umstandes, dass es sich bei der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG hinsichtlich der Umsatzsteuer bestimmter Voranmeldungszeiträume um eine mit der Abgabenhinterziehung…
…dem Ergebnis, dass die Relationen der offengelegten Wareneinsätze im Verhältnis zu den Betriebserlösen unauffällig blieben. Als Hindernis zur Verheimlichung dieser Warenein- und -verkäufe erwiesen sich dabei logischerweise auf den ersten Blick Kontrollmitteilungen aus Anlass von Betriebsprüfungen bei den Lieferanten des eine Abgabenhinterziehung planenden Unternehmers, wenn…
…da der Behörde mangels Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen keine Kenntnis von der Entstehung des Abgabenanspruches hatte. Insoweit kann für die Umsatzsteuer 2018 in Höhe von € 6.061,50 der Versuch bei der Strafbemessung nicht mehr als mildernd gewertet werden. Subjektive Tatseite: Zur subjektiven Tatseite ist…
…Buchungstag 23.12.2011 auf. Zum zweiten Konto bei der Bank2 laut Provisionsabrechnung der Bf. an die V. GmbH vom 7.4.2011 teilte die Bank zunächst mit, ein Konto unter dem Namen der Bf. und der bekannt gegebenen Kontonummer nicht zu kennen. In der…
…aus der Begründung in den Bescheiden. Auch über die organisatorische Eingliederung oder Nichteingliederung der Bf. bei den genannten Arbeitgebern ist nichts bekannt und liegen keine Feststellungen vor. Auch um welche Art von Einnahmen es sich dabei handelt - erfolgsabhängige Einnahmen, Provisionen, etc- ergibt sich aus der…