…eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 4.234,95 zu bewirken versucht, indem er seinen Steuerberater erklären ließ, seine selbständige Tätigkeit als Betriebsberater nur mehr im geringen Umfang auszuüben, die Herabsetzung der Vorauszahlung an Einkommensteuer auf ein bei weitem zu niedriges Ausmaß begehrte…
…umgerechnet € 121.494,44) aus dem Verkauf von bei Einbruchsdiebstählen erbeuteter Zigaretten und anderer Waren gegenüber der Abgabenbehörde nicht offengelegt hat, [ergänze: wobei es ihm darauf angekommen ist, sich durch eine wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen,] und hiedurch versuchte gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen nach …
…bewirkt (Einkommensteuer 2009) bzw. zu bewirken versucht hat, indem er betreffend das Veranlagungsjahr 2009 die Einreichung von Steuererklärungen unterlassen hat [ergänze laut Aktenlage: mit dem Tatplan, dass die Abgaben - bei bekanntem Abgabenanspruch - im Schätzungswege mit € 0,00 festgesetzt werden sollten, was auch geschehen ist…
…3 lit. a FinStrG erste Variante; beispielsweise indem er - bei dem Fiskus bekanntem Abgabenanspruch - die Einreichung der Umsatzsteuerjahreserklärung unterlässt in der Hoffnung, die Jahresumsatzsteuer werde von der Abgabenbehörde gar nicht oder im Schätzungswege im Ausmaß unvollständigen Voranmeldungsdaten festgesetzt, und das Finanzamt tatsächlich mangels besserer Information…
…und das Finanzamt tatsächlich mangels besserer Information wunschgemäß handelte; oder indem er z.B. einfach eine unrichtige Jahressteuererklärung einreicht, aus welcher sich bei antragsgemäßer Veranlagung eine Festsetzung der Abgabe mit Null oder einem zu niedrigen Betrag ergibt). Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs…
…FinStrG3, K 33/41, bzw. Leitner, Österreichisches Finanzstrafrecht3, Rz. 868ff) geäußerten Bedenken gegen die Annahme einer durch die Nichtabgabe einer Steuererklärung bewirkten bzw. versuchten Abgabenhinterziehung bei einem dem Grunde nach der Abgabenbehörde bekannten Abgabenanspruch nach § 33 Abs. 1 iVm. Abs. 3 lit. a 2. Alt…
…die Jahre 2007 bis 2010 festgestellt wurde, dass er keine Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen eingereicht hatte. Zumindest zwei Mal pro Veranlagungsjahr ergingen Aufforderungen zur Abgabe der jeweiligen Erklärungen. Schließlich wurde der Beschuldigte bereits mit Erkenntnis vom 26. Februar 2013 wegen versuchter Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs…
…im Rahmen einer Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG vom belangten Verband und dem Beschuldigten selbst unter Nachreichung entsprechender Voranmeldungen thematisiert worden (siehe Finanzstrafakt Bl. 4 f), sodass eine allenfalls versuchte Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG nicht in Betracht kommt. Bedingt vorsätzlich handelt nach § 8 Abs…
…12 f, in welchem bereits der Verdacht der vom Beschuldigten begangenen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geäußert wurde - noch weit vor Ablauf der gesetzlichen Erklärungspflicht (30. Juni 2012 bei elektronischer Meldung) für die Jahresumsatzsteuererklärung 2011 erfolgt, sodass eine allenfalls versuchte Abgabenhinterziehung nach §…
…3 lit. a FinStrG erste Variante; beispielsweise indem er - bei dem Fiskus bekanntem Abgabenanspruch - die Einreichung der Umsatzsteuerjahreserklärung unterlässt in der Hoffnung, die Jahresumsatzsteuer werde von der Abgabenbehörde gar nicht oder im Schätzungswege im Ausmaß unvollständigen Voranmeldungsdaten festgesetzt, und das Finanzamt tatsächlich mangels besserer Information…
…082,00 ist objektiv als strafbestimmender Wertbetrag einer versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1, 3 lit. a, erste Fallvariante i.V. 13 FinStrG anzusehen. Die tatsächliche Zahllast war fast doppelt so hoch wie die der Behörde durch die Vorauszahlungen bekannte. AB verweist auf das schriftliche…
…2016 und 2017 eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht im Sinne des § 119 BAO verletzt. Dass diese Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht vorsätzlich geschehen ist, daran besteht seitens des erkennenden Senates des Bundesfinanzgerichtes kein Zweifel. Für die Verwirklichung einer versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs…
…Zunächst ist dazu seitens des Unabhängigen Finanzsenates festzustellen, dass gemäß § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG bei einem steuerlich erfassten Abgabepflichtigen eine Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG erst dann bewirkt sein kann, wenn bescheidmäßig festzusetzende Abgaben, im gegenständlichen Fall die Umsatzsteuer 2003 und 2004…
…Insoweit liegt ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch der Abgabenhinterziehung gemäß § 14 Abs. 1 FinStrG vor, sodass der Bf. bei einem finanzstrafrechtlich relevanten verkürzten Gewinn in Höhe von € 39.795,50 (€ 50.874,37 - € 11.078,87) richtigerweise nur für einen Verkürzungsbetrag an…
…87 am 13.5.2029 vor, daher war die Behörde bei Eintritt der Erklärungsverpflichtung auch hier in Kenntnis von der Entstehung des Abgabenanspruches; damit liegt auch hier eine versuchte Abgabenhinterziehung vor. Anders verhält es sich jedoch bei der Einkommensteuer. Im Jahr 2018 ergab sich als…
…3.5. Läge auf Seite des Beschuldigten ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage, lägen beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse vor und berücksichtigt man in gleichsam typisierender Betrachtungsweise die bei Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG…
…aufgrund der Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe der Einkommensteuererklärungen keine zu niedrige Abgabenfestsetzung erfolgt ist, war von einer versuchten Abgabenhinterziehung auszugehen. Darüber hinaus war der Spruch des angefochtenen Erkenntnisses in Bezug auf Punkt a) betreffend Umsatzsteuer 1998 dahingehend zu berichtigen bzw. klarzustellen…
…aufgrund der Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe der Einkommensteuererklärungen keine zu niedrige Abgabenfestsetzung erfolgt ist, war von einer versuchten Abgabenhinterziehung auszugehen. Darüber hinaus war der Spruch des angefochtenen Erkenntnisses in Bezug auf Punkt a) betreffend Umsatzsteuer 1998 dahingehend zu berichtigen bzw. klarzustellen…
…nicht zu unterstellen ist, dass sie, zumal bei bereits anhängigen diesbezüglichen Finanzstrafverfahren, ernsthaft damit rechneten, die Abgabenbehörde würde gleichsam nachträglich wieder auf die bereits bekannten Abgabenansprüche vergessen und die Umsatzsteuer für die Veranlagungsjahre 2008 oder 2009 entsprechend zu niedrig festsetzen. Gemäß § 79 Abs. 1 Einkommensteuergesetz …
…Umsatzsteuer-Zahllasten) für 2012 schon längere Zeit vor Ablauf der gesetzlichen Erklärungspflicht (30. Juni 2013 bei elektronischer Meldung) für die Jahresumsatzsteuererklärung 2012 erfolgt und war der strafrelevante Sachverhalt bereits entdeckt, sodass - den Beschuldigten eine vernunftorientierte Handlungsweise unterstellt - diesbezüglich eine allenfalls versuchte Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…