…dass zu Punkt 2 des Erkenntnisses des Spruchsenates erkannt wird, dass der Beschuldigte vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige- Offenlegungs- und Wahrheitspflicht zu bewirken versucht hat, dass die bescheidmäßig festzusetzende Einkommensteuer seines Mandanten ***47*** ***39*** für das Jahr 2019 in der Höhe von € 13…
…Berücksichtigung der Judikaturkriterien kein objektiv besonders ***30*** Sorgfaltsverstoß vor, der auch subjektiv schwerstens vorzuwerfen ist. Eine grobe Fahrlässigkeit liegt daher nicht vor. Aus Sicht des Verteidigers fehlt sowohl der objektiv besonders schwere Sorgfaltsverstoß sowie das subjektiv schwer vorwerfbare Verschulden der groben Fahrlässigkeit des § 34 Abs…
…vertreten durch Mag. Klaus HÜBNER Steuerberatung GmbH, Schönbrunner Straße 218-220/Stiege B/ 7. Stock, 1120 Wien, wegen des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 13. Oktober 2020 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates…
… 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 sind Handlungen oder Unterlassungen, durch die die Abgabe hinterzogen oder fahrlässig verkürzt wird, als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu 365 Euro zu bestrafen. Wenn eine Verwaltungsvorschrift über das Verschulden nicht anderes bestimmt, genügt gemäß § 5 Abs. 1 VStG zur…
…Spruchsenates II beim Finanzamt Salzburg-Stadt als Organ des Finanzamtes Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde vom 5. April 2018, StrNr. 091/2015/00203-001, ist A nach durchgeführter mündlicher Verhandlung wegen des Vorwurfes einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG lediglich schuldig gesprochen worden…
Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens werden gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und sind auf das Finanzamts-Konto der Finanzstrafbehörde zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die…
… 21 Abs. 1 und 2 FinStrG, wird die Geldstrafe für den aufrecht bleibenden Schuldspruch wegen vollendeter Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG an Kraftfahrzeugsteuer 2015 in Höhe von € 3.678,24 und wegen versuchter Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG an Kraftfahrzeugsteuer 2016…
…whft. XXX, vertreten durch Mag. Josef Herr, Rechtsanwalt, Thunstraße 16, 5400 Hallein, wegen versuchter Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 13 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG über die - mit Schriftsatz vom 29. März 2019 eingeschränkte - Beschwerde des Beschuldigten…
…Stefan Koss, Steuerberater, Wassergasse 36/13, 1030 Wien, wegen des Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 06.12.2018 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Organ…
…komplexe E-Mobility-Komponenten konstruiert sowie Kühlkreisläufe für die kommenden batterieelektrischen Fahrzeuge entwickelt. Im Rahmen der Außenprüfung (kurz: AP) für den Prüfungszeitraum 2015 bis 2018 und den Nachschauzeitraum 12/2019 wurde der Vorsteuerabzug in Zusammenhang mit der Miete und dem Betrieb der Versuchsfahrzeuge nicht anerkannt…
…Bf. wird für die wiederkehrend zu erhebenden Abgaben unter der Steuernummer StNr2 beim Finanzamt Österreich geführt. Auf dem Steuerkonto mit dieser Nummer wurde auch die erste Zwangsstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro im Juli 2023 verbucht. Zu dieser Steuernummer ist seit 31. März…
…bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit als auch aus Gewerbebetrieb Differenzen zwischen den Gutschriften am betrieblichen Bankkonto und den Einnahmen in der Buchhaltung sowie einer Gutschrift von einem Rechtsanwalt, die als Aufwand verbucht worden ist, festgestellt: Differenz Geschäftsführerbezug ***18*** € 6.666,66. Honorare Versicherungsmakler…
…2016 und 2017 eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht im Sinne des § 119 BAO verletzt. Dass diese Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht vorsätzlich geschehen ist, daran besteht seitens des erkennenden Senates des Bundesfinanzgerichtes kein Zweifel. Für die Verwirklichung einer versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs…
…welcher Spuren von entfernten Entwertungen aufwies, hinterlegt war. Sie haben daher die Parkometerabgabe hinterzogen. Eine Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens ist Ihnen nicht gelungen, weshalb der Ihnen angelastete strafbare Tatbestand auch subjektiv als erwiesen anzusehen ist. Handlungen oder Unterlassungen, durch die die Abgabe hinterzogen oder fahrlässig verkürzt…
Das gegenständliche Erkenntnis weicht nicht von der Rechtsprechung des VwGH ab und hatte auch die Klärungen von Sachverhaltsfragen im Einzelfall (Höhe der verkürzten Kraftfahrzeugsteuern, Vorliegen von Vorsatz) sowie die Höhe der Strafbemessung bzw. der Bemessung der Verbandsgeldbuße (Ermessensentscheidungen) und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zum…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
…sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung der bescheidmäßig festzusetzenden Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr 2011 in Höhe von € 23.153,61 zu bewirken versucht, indem er nach vorheriger teilweiser Nichtaufnahme der erzielten Umsätze und Erlöse in…
…Peter Wolf, Steuerberater, Lehargasse 3a, 1060 Wien, wegen der Finanzvergehen der versuchten und vollendeten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden 1.) des Beschuldigten vom 22.07.2019 und 2.) der Amtsbeauftragten AB vom 25.06.2019 gegen das Erkenntnis…
…Dienstnehmer vorgesehenen steuerlichen Vorteile (und auch die Fremdleistungen) erstmalig in den berichtigten Einkommensteuererklärungen geltend gemacht wurden und offensichtlich darauf ausgerichtet waren, die Höhe der bereits bewirkten (2014 und 2015) bzw. versuchten Abgabenhinterziehungen (2016) zu verringern. Wenn der Bf. vorbringt, es werde ihm eine Abgabenhinterziehung unterstellt…
…an, dass die ausbezahlten Rückstellungen für die Mieten von drei Geschäften, ***6***, ***14*** und ***32*** (gesamt€ 28.600) nicht als Geschäftsmieten verbucht worden sind. Weiters wurde trotz massiver Verluste meine jährlich abgeführte EINKOMMENSTEUER aus Pensionsbezügen nicht gutgeschrieben. Ebenso gab es Mietennachforderungen der HV-***31***, der…