…und 2018 2020). Somit war bei Einleitung am 20. August 2018 - die diesbezügliche Verfügung wurde am 28. August 2018 zugestellt - für die Jahre 2013-2017 noch keine Verfolgungsverjährung eingetreten gewesen, da innerhalb der einjährigen Verjährungszeit für das letzte vorsätzliche Finanzvergehen (vorsätzliche Finanzordnungswidrigkeit; OGH 19.2…
…und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a) FinStrG zu einer Geldstrafe von EUR 9.000,00, im Fall der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 1 Monat verurteilt. Der Spruchsenat führt in seiner Begründung aus, dass die Verständigung über die Einleitung…
…über die Einleitung des Strafverfahrens wegen § 33 Abs. 2 lit a und b FinStrG und Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen § 51 Abs. 1 lit a FinStrG (wegen Nichtabgabe der Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen 2007 bis 2011) vom 30.1.2013 erhob der Beschwerdeführer am…
…tatsächlichen Geschehen bei weitem zu hoch gewesen sind. Ob dieser Verdacht einer willentlichen Abgabenverkürzung durch den Beschuldigten auch zutreffend gewesen ist, wäre letztlich durch den Spruchsenat zu beantworten gewesen. Hinsichtlich des Nachweises eines derartigen, auch von seinem eigenen Willen getragenen Fehlverhaltens hat der Zweifelsgrundsatz gegolten…
…2023 eine Kontrollmitteilung von der Finanzpolizei bei der Finanzstrafbehörde ein. In diesem Zusammenhang wurde durch die Finanzstrafbehörde am 04.05.2023 das Finanzstrafverfahren eingeleitet. Die Verständigung von der Einleitung wurde am 10.05.2023 zugestellt. Da durch die Beschuldigte keine Rechtfertigung erfolgte, der Tatbestand jedoch…
…der europäischen Union (Österreich) entgegen den zollrechtlichen Bestimmungen überlassen wurde und er hiemit das Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen habe. Mit weiterer Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens des Zollamtes Österreich als Finanzstrafbehörde vom 20.02.2024 wurde der…
… - Selbstanzeige vom 27.01.2020; - Verständigung von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens vom 10.02.2022, FV-***12***; - Stellungnahme der Amtsbeauftragten an den Spruchsenat Organ des Finanzamtes für Betrugsbekämpfung vom 16.08.2022; - der Gegenäußerung vom 4.10.2022 durch ihren Verteidiger; - Erkenntnis des Spruchsenates vom…
…Nichtabgabe einer Einkommensteuerjahreserklärung bei Eintritt der Verpflichtung für das Jahr 2014 verlängert, jedoch erging die erste Verfolgungshandlung, mit der ein Verfahren anhängig gemacht wurde, die Verständigung von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens gegen den Beschuldigten vom 21.3.2022 erst nach Eintritt der fünfjährigen Verfolgungsverjährungsfrist des…
…ein Gesamtaufwand von € 62.452,44 geltend gemacht, ohne dass dazu Urkunden vorgelegt wurden. Als Beweismittel wurde lediglich die Einvernahme des Beschuldigten angeboten (Finanzstrafakt, Bl. 157 ff). Am 15. Juli 2008 erfolgte die Verständigung des Beschuldigten zu Handen seines Steuerberaters von der Einleitung des…
…daher ist bei angelasteten Finanzordnungswidrigkeiten zu lohnabhängigen Abgaben eine Aufgliederung nach Monaten erforderlich. Sie werden ersucht, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Schreibens folgende Fragen zu beantworten: Können Sie aus Ihren Unterlagen noch ersehen, was Ursache der Nachforderungen war. Wurden die Abgaben richtig berechnet…
…von der Umsatzsteuersonderprüfung nicht erfassten Abgabenarten und Zeiträume sei nach Ablauf der Fünfjahresfrist bereits Verjährung der Strafbarkeit eingetreten. Handle es sich bei der Verständigung um die Einleitung des Finanzstrafverfahrens, so könne diese nur gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG erfolgt sein. Dafür spreche der…
…Dem (begründeten) Vorwurf einer dadurch vom Bf. allenfalls begangenen Finanzordnungswidrigkeit iSd § 51 Abs. 1 lit. e FinStrG, dass er durch sein verfahrensgegenständliches Verhalten (vgl. § 161 Abs. 1 FinStrG), indem er, nach Verständigung der Zollstelle von der missglückten Ankunftsanzeige, mittels Telefax ein Notfallverfahren in Gang gesetzt…
…Abs.2 FinStrG ist der Verdächtige von der Einleitung des Strafverfahrens unter Bekanntgabe der ihm zur Last gelegten Tat sowie der in Betracht kommenden Strafbestimmung unverzüglich zu verständigen, wobei die Verständigung eines Bescheides bedarf, wenn das Strafverfahren wegen Verdachts eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit…
…tatsächlich ergangen ist. Amtswegig ist jedoch aus Anlass der Beschwerde aufzugreifen, dass mit Verständigung über die Einleitung eines Verfahrens nach § 34 FinStrG vom 14. Juli 2011 zunächst ein Verfahren wegen fahrlässiger Abgabenverkürzung hinsichtlich der Verkürzungen von Jahresumsatzsteuer 2003 bis 2007 anhängig gemacht wurde und Prüfgegenstand…
…BGBl. I 104/2010) bei vorsätzlichen Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, diese Verständigung in Form eines mit Beschwerde iSd § 152 FinStrG idF vor dem BGBl. I 2013/14 bekämpfbaren Bescheides zu ergehen hatte. Ob im konkreten Fall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, hat…
…der Strafsache maßgebenden Sachverhalt von Amts wegen festzustellen und dem Beschuldigten Gelegenheit zu geben, seine Rechte und rechtlichen Interessen geltend zu machen; in diesem Sinne ist der Beschuldigte gemäß § 116 FinStrG auch aufzufordern, sich schriftlich zu rechtfertigen. Die als Verständigungen über "Einleitungen" deklarierten Schreiben der…
…und dadurch eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a Abs. 1 FinStrG begangen habe. Mag.A sei seit 1. Juni 2002 als selbständiger Steuerberater […] tätig […]. Vorher sei er im Rahmen eines Dienstverhältnisses erwerbstätig gewesen […]. Die Einleitung des Finanzstrafverfahren gründete auf der bei C durchgeführten Betriebsprüfung…
…in der Verständigung über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens. Zur Begründung wurde ausgeführt: "Die ***1*** wurde am 9.8.2012 unter FB ***2*** als "***3***" ins Firmenbuch eingetragen. Die Änderung der Firma auf "***1***" erfolgte mit Eintrag vom 31.3.2015. Herr ***Bf1*** war von 25…
…dies zweckdienlich ist (§ 113 FinStrG). Der Vertreter des belangten Verbandes darf von der Anwesenheit und Mitwirkung bei Beweisaufnahmen, die eine spätere Wiederholung nicht zulassen, nicht ausgeschlossen werden. Von Beweisaufnahmen, von denen der Vertreter nicht auszuschließen ist, ist er zu verständigen. Es ist ihm auch spätestens…
…stellen jeweils (bei vorsätzlichem Verhalten) lediglich Finanzordnungswidrigkeiten mit einer Strafdrohung von bis zu € 25.000,00 vor. Verfahrensgegenständlich war einer Meldeverpflichtung nachzukommen und lediglich bekannt zu geben, dass sich nichts geändert habe. Dieser Verpflichtung ist der Bf. schon 2018 bei der Erstmeldung nicht ordnungsgemäß…