…für Kauf und Reinigen typischer Arbeitskleidung; 2. gesetzliche Beihilfen und Zulagen, die zur Abdeckung des Mehraufwands wegen körperlicher oder geistiger Behinderung, Hilflosigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu gewähren sind, wie zB das Pflegegeld; 3. Beihilfen des Arbeitsmarktservice, soweit sie nicht unter § 290a Abs. 1 Z 8 fallen…
…anhand entsprechender Unterlagen nachzuweisen, ob bei der AG 1 die von ihm halbjährlich gezahlten Risikokosten als Prämie für eine dahinter liegende z. B. reine Risikoversicherung oder eine sonstige (Anspar-)Versicherung zur Abdeckung des 5%-igen Todfallsrisikos gedient haben oder nicht. Sollten diese gezahlten Risikokosten eine…
…den Wohnort ausgelöst werden: der Wohnort der Kinder. (2) Bei Zusammentreffen von Ansprüchen werden die Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften gewährt, die nach Absatz 1 Vorrang haben. Ansprüche auf Familienleistungen nach anderen widerstreitenden Rechtsvorschriften werden bis zur Höhe des nach den vorrangig geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Betrags…
…1988) des Kindes bleiben außer Betracht: a) das zu versteuernde Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, b) Entschädigungen aus einem anerkannten Lehrverhältnis, c) Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse. (2) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, denen Unterhalt von…
…dem LG gegebenenfalls den kalkulierten Restwert des Leasingobjektes zu ersetzen (Pkt 7.3). Schließlich ist der LN verpflichtet, eine eventuelle Differenz zwischen dem nach ordnungsgemäßer Vertragsbeendigung erzielten Verwertungserlös und dem kalkulierten Restwert zur Abdeckung der erhöhten Wertminderung nachzuzahlen. Von etwaigen Übererlösen erhält der LN 75…
…Berechnung des Selbstbehaltes die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, erhöht um die sonstigen Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988, anzusetzen. Gemäß § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von…
…den Wohnort ausgelöst werden: der Wohnort der Kinder. (2) Bei Zusammentreffen von Ansprüchen werden die Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften gewährt, die nach Absatz 1 Vorrang haben. Ansprüche auf Familienleistungen nach anderen widerstreitenden Rechtsvorschriften werden bis zur Höhe des nach den vorrangig geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Betrags…
…seiner Judikatur zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltslasten vollzieht der VfGH eine gewisse Wendung, weil Geldunterhaltslasten bei Kindern über 18 Jahren nur noch in einem verminderten Ausmaß berücksichtigt werden müssen. Die Verzahnung von Unterhalts- und Steuerrecht bleibt bei Inanspruchnahme des halben Familienbonus Plus für Kinder unter…
…Standpunkt des Finanzamts nichts gewonnen: Österreich einziger Beschäftigungsstaat Ist Österreich einziger Beschäftigungsstaat in Bezug auf die Kinder ***7*** ***8*** und ***9*** ***8*** sowie auf die Mutter ***1*** ***2*** ***3*** und kommt es auf den Vater nicht an, ist also ausschließlich Österreich zur Erbringung von Familienleistungen…
…zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1 bis 3). Erheblich behinderte Kinder im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. c, deren Eltern ihnen nicht überwiegend den Unterhalt…
…von diesen erwartet, nämlich zeitnah, dann hätte ein allenfalls bestehender Abgabenanspruch bzw. allenfalls bestehender Rückforderungsanspruch damals noch dem Kindesvater vorgeschrieben und einbringlich gemacht werden können. Es war ja unbestrittene Intention des Gesetzgebers, dass nicht jener Elternteil, der (alleine) für den Unterhalt der Kinder aufkommt, zur…
…Recht vor, ist allerdings einem weiteren Schritt zu prüfen, ob der Unterhalt des Kindes überwiegend von dieser Person bestritten wurde, wobei es nach der Judikatur des EuGH nicht auf die tatsächliche Zahlung, sondern die rechtliche Verpflichtung zur Zahlung ankommt. Dass die Eltern getrennt leben, steht…
…der Voraussetzungen des § 231 ABGB hat der Bf als Vater grundsätzlich eine Unterhaltspflicht gegenüber seinem nicht (mehr) selbsterhaltungsfähigen Sohn. Da der Unterhalt nicht in natura erbracht wurde, läge eine Geldunterhaltspflicht des Vaters vor. Bei einer Verpflichtung zur Leistung von Geldunterhalt setzt die Anrechnung von Naturalleistungen…
…den Wohnort ausgelöst werden: der Wohnort der Kinder. (2) Bei Zusammentreffen von Ansprüchen werden die Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften gewährt, die nach Absatz 1 Vorrang haben. Ansprüche auf Familienleistungen nach anderen widerstreitenden Rechtsvorschriften werden bis zur Höhe des nach den vorrangig geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Betrags…
…den Wohnort ausgelöst werden: der Wohnort der Kinder. ( 2 ) Bei Zusammentreffen von Ansprüchen werden die Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften gewährt, die nach Absatz 1 Vorrang haben. Ansprüche auf Familienleistungen nach anderen widerstreitenden Rechtsvorschriften werden bis zur Höhe des nach den vorrangig geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Betrags…
…prüfen, ob der Unterhalt des Kindes überwiegend von dieser Person bestritten wurde, wenn diese unter Art. 1 Buchstabe i Nummer 3 VO 883/2004 fällt, wobei es nach der Judikatur des EuGH nicht auf die tatsächliche Zahlung, sondern die rechtliche Verpflichtung zur Zahlung ankommt. Dass…
…den Wohnort ausgelöst werden: der Wohnort der Kinder. (2) Bei Zusammentreffen von Ansprüchen werden die Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften gewährt, die nach Absatz 1 Vorrang haben. Ansprüche auf Familienleistungen nach anderen widerstreitenden Rechtsvorschriften werden bis zur Höhe des nach den vorrangig geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Betrags…
…Vorliegen einer überwiegenden Kostentragung kann jedoch nur unter der Voraussetzung ausgegangen werden, dass der Unterhalt des Kindes mindestens in Höhe der Familienbeihilfe (einschließlich des Kinderabsetzbetrages) bestritten wird. Sowohl die Familienbeihilfe -insoweit unstrittig- als auch der Kinderabsetzbetrag stellen eine Familienleistung im Sinne von Art. 1 Buchst…
…Prioritätsregeln des Artikels 68 zunächst eine Zuordnung hinsichtlich der Renteneinkünfte getroffen werden. Lt. Artikel 68 Abs. 2 b (ii) der Verordnung (EG) ist bei Leistungen von mehreren Mitgliedstaaten aus denselben Gründen (Rentenbezüge), jener Mitgliedstaat zur Leistung verpflichtet, in dem sich der Wohnort der Kinder befindet…
…die hartnäckige Nichtzahlung von Unterhalt über Jahre und Jahrzehnte hinweg seine durch Vergleich und Beschluss des BG Hietzing rechtskräftig festgelegten Pflichten massiv bis dato verletzt hat, sodass inzwischen ein Rückstand von (mindestens) rund EUR 97.000,- gegeben ist, und dadurch nicht nur seinen drei Kindern…