…Überträger GesmbH als übertragende Gesellschaft auf die Fa. Übernehmer GmbH als übernehmende Gesellschaft zum Stichtag 31.12.2017 verschmolzen worden. Die Verschmelzung eines Gruppenmitglieds auf eine nicht der Unternehmensgruppe angehörige Körperschaft führe bei Verschmelzungsstichtagen innerhalb der Mindestbestandddauer zum rückwirkenden Ausscheiden der übertragenden Körperschaft. (§ 9 Abs…
…zwischen relevantem Stichtag und Jahr für das die Stabilitätsabgabe zu entrichten ist, ebenfalls lediglich eine juristische Sekunde liegt. Im Fall der vorliegenden Verschmelzungen, jeweils zum Verschmelzungsstichtag 31.12., nach dem UmgrStG sei das Vermögen ab dem, dem Umgründungsstichtag folgenden Tag, somit ab dem 1.1…
…indem die Bf2 als übertragende Gesellschaft mit der Bf1 als übernehmende Gesellschaft verschmolzen wurde. Die Verschmelzung erfolgte rückwirkend zum Verschmelzungsstichtag 31.12.2011. Am 16.8.2012 stellte die Bf1 den Antrag auf Löschung im Firmenbuch. Der Antrag langte beim Firmenbuchgericht am 27.8.2012…
b) Verluste der übernehmenden Körperschaft, die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, bleiben abzugsfähig, soweit die Betriebe, Teilbetriebe oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteile, die die Verluste verursacht haben, am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden sind. Gem. § 295a Abs. 1 Bundesabgabenordnung (in der Fassung…
In der Möglichkeit der Komplementärin, bei Nichterreichen eines Mindestkapitals die Gesellschaft wieder aufzulösen, wird keine Einschränkung der Unternehmerinitiative der Beteiligten gesehen, weil es sich um eine Vorbedingung für die eingegangene Unternehmung handelt, die festlegt, dass nur unter entsprechenden betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der geplante Betrieb überhaupt sinnvoll…
…4 Z 1 lit. b UmgrStG nicht mehr vorhanden (oder iSd § 4 Z 1 lit. c UmgrStG qualifiziert gemindert), geht der steuerliche Verlustabzug der übernehmenden Körperschaft, der bis zum Verschmelzungsstichtag noch nicht verrechnet wurde, unter (Kofler/Six in Kofler, UmgrstG, § 4 Rz. 41 und 91…
…I GmbH als übertragende Gesellschaft auf die Beschwerdeführerin C:I GmbH als übernehmende Gesellschaft gemäß Art 1 Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) verschmolzen. Als Verschmelzungsstichtag wurde der 30.09.2010 festgelegt und die Schlussbilanz zum 30.09.2010 der Verschmelzung zugrunde gelegt. In der Schlussbilanz der übertragenden GmbH…
…am 01.09.2008 - wurde auch die Verschmelzung der Bf/Holding mit der Bf beschlossen und der Verschmelzungsvertrag abgeschlossen, dies zum Verschmelzungsstichtag 31.08.2008 (siehe Punkt IV des Vertrages). Die entsprechende Verschmelzung wurde am 23.12.2008 im Firmenbuch eingetragen. 2.2.4.3…
…AktG), sondern - daran anknüpfend - auch die abgabenrechtliche Gesamtrechtsnachfolge zu einer umfassenden Kontinuität zwischen übertragender und übernehmender Gesellschaft. Abgabenbescheide für die Besteuerungszeiträume bis zum Verschmelzungsstichtag seien bis zur Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch der übertragenden Gesellschaft zuzustellen. Sei die Verschmelzung durch Eintragung in das Firmenbuch (…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Zwischen den Parteien ist die Frage strittig, ob zwischen dem Entstehen der Verluste und dem Verschmelzungsstichtag eine qualifizierte Umfangsminderung im Sinne des § 4 Z 1 lit. c UmgrStG mit der Konsequenz des Ausschlusses des Verlustabzuges eingetreten ist…
…BF übergehen konnten, obwohl der Objektbezug und die Vergleichbarkeit des umgründungsbedingten Vermögens nicht mehr gegeben war, weil das verlustverursachende Vermögen (=gesamter Betrieb) am Verschmelzungsstichtag nicht mehr vorhanden war. Die Großbetriebsprüfung und ihr folgend das Finanzamt gehen im Hinblick auf VwGH 14.10.2010, 2008/15…
…Juni 2017 sei die A a GmbH (im Nachfolgenden: "A") rückwirkend zum 31. Dezember 2016 auf die B b GmbH (im Nachfolgenden: "B") down-stream verschmolzen worden. Der beizulegende Wert zum Verschmelzungsstichtag habe EUR 0,00 betragen. Im Verschmelzungsvertrag sei die gesetzlich gemäß § 96 Abs…
…Juni 2017 sei die A a GmbH (im Folgenden: "A") rückwirkend zum 31. Dezember 2016 auf die B b GmbH (im Nachfolgenden: "B") down-stream verschmolzen worden. Der beizulegende Wert zum Verschmelzungsstichtag habe EUR 0,00 betragen. Im Verschmelzungsvertrag sei die gesetzlich gemäß § 96 Abs…
…Verschmelzung bleiben somit - unabhängig von der Verschmelzungsrichtung - nur jene Verluste bzw Verlustvorträge der an der Verschmelzung beteiligten Körperschaften erhalten, die dem am Verschmelzungsstichtag bei beiden Körperschaften tatsächlich vorhandenen Vermögen zugerechnet werden können, also von diesem Vermögen verursacht worden sind (Hirschler/Zwick in W/H/M…
…übernehmende Gesellschaft über (§ 225a Abs. 3 Z 1 Aktiengesetz; § 96 Abs. 2 GmbHG). Der Verschmelzungsstichtag ist (lediglich) der Tag, von dem an die Handlungen der übertragenden Gesellschaften als für Rechnung der übernehmenden Gesellschaft vorgenommen gelten (§ 220 Abs. 1 Z 5 Aktiengesetz; § 96 Abs. 2 GmbHG)…
…ist beabsichtigt, dass die ***4*** als übertragende Gesellschaft ihr gesamtes Vermögen durch Verschmelzung zur Aufnahme gemäß § 96 GmbHG unter Anwendung von Artikel I UmgrStG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die ***3*** als übernehmende Gesellschaft zum Verschmelzungsstichtag 31.12.2010 (einunddreißigsten Dezember zweitausendzehn) überträgt. Gemäß § 96…
…nach Bekanntwerden der Nichtumsetzung der Projekte entschieden, die ***5*** GmbH rückwirkend in die ***Bf1*** zu verschmelzen. Wie auch die anderen Punkte stellt dieser Punkt einen eindeutigen außersteuerlichen Grund dar. 1.2.2 Rückwirkung 9 Monate Der Verschmelzungsstichtag war zwar der 30.11.2016, der Entschluss…
…fortgesetzten Verfahren zu entscheiden. 2. Die (nunmehrige) Beschwerdeführerin ist die X FL mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein. Sie ist durch Verschmelzung (Verschmelzungsstichtag 30.09.2015) Rechtsnachfolgerin der (ursprünglichen) Beschwerdeführerin, der X GmbH mit Sitz in Österreich (in der Folge auch kurz: Bf. oder GmbH). 3…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin ist aufgrund Verschmelzung die Rechtsnachfolgerin der X-GmbH (Verschmelzungsstichtag: 31.12.2013). Die X-GmbH war laut Firmenbuch eine mit Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2005 unter dem Namen "X-GmbH-alt" gegründete Gesellschaft mit beschränkter…
…der übertragenden Körperschaft. Viertens: Mit dem Bilanzstichtag wird die übertragende Körperschaft aufgelöst und ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Verzicht auf die Liquidation zur Fortführung des Unternehmens der übertragenden Körperschaft auf die aufnehmende Körperschaft übertragen. .............. Sechstens: ........... (6) Als Verschmelzungsstichtag im Sinne des …