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BFG RV/6300015/2016Abgabenhinterziehungen eines Bühnen- und Kostümbildners, welcher sich zwecks Steuervermeidung sein Honorar aus der Betreuung und Gestaltung von Ausstellungen und Messeständen im Wege von - unter seiner Kontrolle stehender - Kunstvereinen auszahlen hat lassen, wobei er die erzielten eigenen Erlöse und Umsätze gegenüber dem Fiskus verschwiegen und statt dessen bei den Vereinen in deren Rechenwerk zur Deckung ein fiktives Beschäftigungsverhältnis und frei erfundene Ausgaben zum Ansatz gebracht hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.11.2019Teil 2/4

… im Übrigen war die Versäumung eines Zahlungstermines für sich nicht strafbar. Der für die Verwirklichung des Tatbildes nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erforderliche Vorsatz muss sich sohin nach ständiger Rechtsprechung nur auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termines für die Entrichtung oder Abfuhr…

BFG RV/6300013/2019Bestrafung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, weil dieser - ohnehin mit Arbeit überlastet - dem Steuerberater die für die Erstellung der UVAs erforderlichen Unterlagen nur verspätet zukommen hat lassen, darüber hinaus aber auch planmäßig Rechnungen zurückgehalten hat, damit mit unrichtigen Voranmeldungen unberechtigte USt-Gutschriften geltend gemacht worden sind.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.07.2021Teil 1/2

…hat, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben worden ist; im Übrigen war die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein (etwa wenn z.B. die fällige Einkommensteuer nicht fristgerecht entrichtet wird) nicht strafbar. Soll heißen…

BFG RV/6300016/2020Abänderung eines rechtskräftigen Straferkenntnisses, mit welchem ein belangter Verband mit einer Geldbuße belegt worden war, auf Verfahrenseinstellung gemäß § 161 Abs. 3 Satz 2 FinStrG infolge einer erkannten relevanten Rechtswidrigkeit im Verfahren gegen den beschuldigten Entscheidungsträger
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss29.09.2020

… im Übrigen war die Versäumung eines Zahlungstermines für sich alleine nicht strafbar. Der für die Verwirklichung des Tatbildes nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erforderliche Vorsatz musste sich sohin nach ständiger Rechtsprechung nur auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termins für die Entrichtung oder…

BFG RV/7300008/2020Verantwortlichkeit eines Verbandes für die Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ihres Geschäftsführers; Wahrnehmung der Verteidigung des Verbandes nach Eintritt des Konkurses über dessen Vermögen; Milderungsgründe beim Verband
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.05.2020Teil 1/2

…zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es…

BFG RV/6300006/2018Finanzordnungswidrigkeiten eines Geschäftsführers, Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.12.2019Teil 1/2

… im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Der für die Verwirklichung des Tatbildes nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erforderliche Vorsatz muss sich sohin nach ständiger Rechtsprechung nur auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termines für die Entrichtung oder…

BFG RV/2100978/2015Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages auf Grund von Arbeitsüberlastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.09.2015

…Regelung, jegliche Versäumung eines Zahlungstermines mit der Festsetzung eines Säumniszuschlages zu sanktionieren, als überschießend ansah und daher die Sanktion auf den Fall groben Verschuldens beschränkte. Das Vorbringen eines fünf Monate nach der Säumnis gelegenen weiteren Zahlungsverzuges betreffend Umsatzsteuer 05/2015 vermag die Unachtsamkeit des Bf…

BFG RV/1300007/2015Abgabenhinterziehungen eines Einzelunternehmers und Geschäftsführers einer GmbH; keine finanzstrafrechtliche Exkulpierung des Geschäftsführers durch bloße Erklärung gegenüber den Gesellschaftern
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.09.2016

…diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht wird somit durch Unterlassung der Bekanntgabe maßgeblicher Umstände wie durch unrichtige oder unvollständige Bekanntgabe verletzt. Absichtlich handelt gemäß § 5 Abs…

BFG RV/6300009/2019Langjährige Abgabenhinterziehungen eines in Finanznöten befindlichen Rechtsanwaltes, Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.12.2019Teil 1/2

… im Übrigen war die Versäumung eines Zahlungstermines für sich XXX nicht strafbar. Der für die Verwirklichung des Tatbildes nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erforderliche Vorsatz muss sich sohin nach ständiger Rechtsprechung nur auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termines für die Entrichtung oder…

BFG RV/5300026/2013Ausmaß der finanzstrafrechtlichen Verantwortlichkeit eines die Genehmigung der Finanztransaktionen einer GmbH an sich gezogen habenden Prokuristen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.10.2015

…Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe der geschuldeten Beträge bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Einzige Tatbestandsvoraussetzung des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist somit…

BFG RV/6300007/2019Stattgabe der Beschwerde eines Geschäftsführers einer GmbH, weil er die ihm vorgeworfenen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG laut Aktenlage nicht begangen hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss29.09.2020

… im Übrigen war die Versäumung eines Zahlungstermines für sich alleine nicht strafbar. Der für die Verwirklichung des Tatbildes nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erforderliche Vorsatz musste sich sohin nach ständiger Rechtsprechung nur auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termins für die Entrichtung oder…

BFG RV/6300012/2016Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Kassiers eines Kindergartenvereines, welcher als dessen Wahrnehmender der steuerlichen Interessen den übernommenen Pflichten zur Führung von Lohnkonten, Einreichung von Lohnsteueranmeldungen (weil dazu verpflichtet) und Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben nur ungenügend entsprochen hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.07.2017Teil 2/3

… im Übrigen wäre die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Zur Erfüllung des Tatbestand wäre somit eine zumindest bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der Lohnabgaben bis jeweils zum fünften Tag nach Fälligkeit erforderlich. Aus welchen Gründen eine Meldung der Lohnabgaben an die Abgabenbehörde…

BFG RV/6300005/2016Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten eines in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Gastronomen, welcher die Übersendung der Umsatzsteuervoranmeldungen beendet und ebenso keine Selbstbemessungsabgaben mehr entrichtet; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis31.01.2017Teil 1/2

…Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite genügt bedingter Vorsatz. Soweit sich ein Unternehmer in Zusammenhang mit diesen seinen ihm auferlegten - oben beschriebenen - abgabenrechtlichen Pflichten mit dem allgemeinen Hinweis darauf, dass er ohnehin einen Steuerberater beauftragt habe…

BFG RV/2300010/2014Verspätet entrichtete Selbstbemessungsabgaben eines Transportunternehmers; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.10.2015

…es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite genügt bedingter Vorsatz. Streng genommen, lautet daher der gegenüber dem Beschuldigten…

BFG RV/5300032/2013Nicht erweisliche Wissentlichkeit eines Geschäftsführers in Bezug auf anfallende Verkürzungen von Umsatzsteuervorauszahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.06.2015Teil 1/2

… im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG mach sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer, z.B. als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen eines Unternehmers, - ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen - vorsätzlich die…

BFG RV/5300006/20201. Betreiber eines türkischen Supermarktes, seinen abgabenrechtlichen Pflichten in Bezug auf die Selbstbemessungsabgaben nicht entsprechend 2. Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG im Rückfall 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.09.2021Teil 1/2

…Beträge bekanntgegeben wurde; im Übrigen war wiederum die Versäumung eines Zahlungstermines für sich alleine nicht strafbar. 11. Bedingt vorsätzlich (als Verwirklichung der niedersten Stufe des Vorsatzes) handelt nach § 8 Abs. 1 FinStrG derjenige, der einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt…

BFG RV/6300022/20181. Unterbleibende Vorauszahlungen an Umsatzsteuer eines Konsulenten für Rechtssachen 2. Nicht feststellbare seelische Belastung infolge der Erwartung des Einschreitens der Finanzstrafbehörde 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.12.2019

… im Übrigen war die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Der für die Verwirklichung des Tatbildes nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erforderliche Vorsatz muss sich sohin nach ständiger Rechtsprechung nur auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termines für die Entrichtung oder…

BFG RV/6300020/2016Grob fahrlässige Verkürzung von Umsatzsteuer und vorsätzliche Nichtabfuhr bzw. Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch den Obmann eines tatsächlich nicht gemeinnützigen Vereines; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.02.2017Teil 3/4

…wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Tatbestand ist somit eine zumindest bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der Lohnabgaben bis jeweils zum fünften Tag nach Fälligkeit. Aus welchen Gründen eine Meldung der Lohnabgaben an die Abgabenbehörde nicht erfolgt, ist…

BFG RV/5300023/2017Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bei ebenso unterbliebener Einreichung von Voranmeldungen durch Entscheidungsträger einer GmbH nach Verlust der Finanzmittel des Unternehmens aufgrund eines Betrugsfalles
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2019Teil 2/2

…abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein [etwa wenn z.B. die fällige Einkommensteuer nicht fristgerecht entrichtet wird] nicht strafbar. Soll heißen, wer…

BFG RV/3100302/2017Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG; Vorfrage des Vorliegens eines vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Finanzvergehens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.07.2018

…bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar, oder (lit. b) durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen (§ 21 UStG 1994) ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht;…

BFG RV/2300023/2013Vergeblicher Einwand des Geschäftsführers einer GmbH, der vorsätzlich keine Lohnabgaben entrichtet bzw. abgeführt hatte, er habe irrtümlich angenommen, sein Steuerberater habe diese dem Fiskus gemeldet - Bestrafung nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.12.2014Teil 1/2

…zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Bedingt vorsätzlich handelt dabei nach § 8 Abs. 1 FinStrG derjenige, der einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es…