…primär für Wohnzwecke, sehr repräsentativ und auch speziell für Wohnbedürfnisse ausgelegten Wohnung, zwischen dem Geschäftsführer der GmbH und seiner GmbH steuerlich nicht anerkannt wird. In weiterer Folge ist die geltend gemachte Vorsteuer wieder vorzuschreiben und auch der geltend gemachte Verlust aus Vermietung und Verpachtung der…
…räumen" (§ 10 Abs 2 Z 4 lit b USTG 1994) und lässt daher erkennen, dass eine Beherbergung in Wohnräumen auch Wohnzwecken dient. Sowohl die Vermietung von Wohnungen für Wohnzwecke (§ 10 Abs 2 Z 4 lit a UStG 1994) als auch die Beherbergung in eingerichteten Wohnräumen (…
…zulässig. Entscheidungsgründe 1. In den beim Finanzamt eingebrachten Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2013 und 2014 (jeweils eingegangen beim Finanzamt am 25.02.2015) erklärte die Beschwerdeführerin (in der Folge abgekürzt: Bf.) Umsätze aus der Vermietung für Wohnzwecke (2013: Umsätze 5.318,18 Euro; 2014: Umsätze…
…um eine Vermietung für Wohnzwecke zu ermöglichen. Dies ist auch aus dem Schreiben des Beschwerdeführers an die belangte Behörde vom 31.5.2016 zu erkennen, wonach "derzeit" einerseits die Vermietung und Verpachtung des gesamten Objekts an einen Developer oder die schrittweise Durchführung des Bauvorhabens überlegt…
…1 Z 16 erster Teilstrich UStG (= Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke), sondern unter die Ausnahmebestimmung des § 6 Abs. 1 Z 16 dritter Teilstrich UStG (= Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen). Die Vermietung für Wohnzwecke (steuerbefreit) sei von einer mittel-/langfristigen Vermietungsdauer (> sechs…
…und Terrassen nicht zu berücksichtigen. Da ein Nachweis für eine Eignung des von der Betriebsprüfung thematisierten Kellers des Gebäudes mit der von der Schwiegermutter des M.M.A. bewohnten Wohneinheit für Wohnzwecke anhand des im Zuge der Betriebsprüfung bei der Bf. erhobenen Beweismaterials zur Kellerausstattung…
… 1 LVO, getrennte Sonderbestimmungen vorsehen. Während § 2 Abs.4 LVO im letzten Satz für die "kleine Vermietung" explizit eine Trennung von Vermietungszeiträumen mit unterschiedlicher Bewirtschaftungsart vorgibt, stellt § 2 Abs.3 auf die objektivierte Absicht zur Gesamtgewinnerzielung innerhalb des üblichen Kalkulationszeitraumes ab, ohne auf eine geänderte…
…stellt der hier in Rede stehende Gebäudeteil (zwei zur Vermietung für Wohnzwecke gewidmete Wohnungen) aber ein Vermietungsobjekt dar, das das Tatbestandsmerkmal Eigenheim im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO erfüllt." Im Fall der sogenannten "kleinen Vermietung" - gegenständlich werden nur zwei Wohnungen in einem…
…betrachten. Weitere Vermietungen für Wohnzwecke hat die Bf im Verfahren weder behauptet noch nachgewiesen. Im Zuge des AP-Verfahrens wurde - abgesehen von den Kosten eines Zentralheizungs- und Lifteinbaues - der gesamte, den Vermietungsbereich betreffende Sanierungsaufwand der Jahre 2002-2007 – neben den Kosten für den DG-Ausbau…
…UStG (=Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke), sondern unter die Ausnahmebestimmung des § 6 Abs. 1 Z. 16 dritter Teilstrich UStG (=Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen). Einem EU-Mitgliedsstaat sei es erlaubt, bestimmte Ausschlüsse bestimmter Ausgaben vom Vorsteuerabzug, die zum Zeitpunkt des Beitritts des Mitgliedsstaates (für…
…sich im Zuge einer Betriebsbesichtigung bestätigt. Bereits mit Vorhaltsbeantwortung vom 6.8.2018 wurde dargelegt, dass die Liegenschaft umfassend saniert wird und die Vermietung (ausschließlich für Wohnzwecke) fortgesetzt wird. Ein Teil des Gebäudes ist nach Sanierung zur Privatnutzung vorgesehen ist (TOP 2 und TOP 19…
…nicht für Wohnzwecke bewilligten DG in die geförderten Wohneinheiten (W 10/123 m²) im Antrag an die Förderstelle im Jahr 2005, wurde zudem bereits frühzeitig für eine spätere Erweiterung der Wohnnutzfläche auf die "2.DG-Ebene" vorgesorgt. Dass dieses Geschoß auch für eine Vermietung vorgesehen…
…dieser Geschoßfläche ist im Plan als Galerie mit für Wohnzwecke nicht nutzbarem Luftraum ausgeführt. Der Einbau von Tastereinsätze für acht Hotelcards im Febr. 2008 zeigt, dass beim tatsächlich umgesetzten Bauvorhaben lediglich für acht der zehn Wohnungen von einer künftigen Vermietung ausgegangen wurde. Wenn die "2…
…Auflage, § 33 TP 5 Rz 28 d, 4. Satz). Dass im gegenständlichen Fall keine Vermietung für Wohnzwecke vorliegt, wird auch dadurch erhärtet, dass das Pachtentgelt zuzüglich der USt in Höhe von 20% zu entrichten ist." Gegen den Bescheid gemäß § 33 TP 5 Abs. 1…
…Z 4 lit b USTG 1994), und lässt daher erkennen, dass eine Beherbergung auch Wohnzwecken dient. Sowohl die Vermietung von Wohnungen für Wohnzwecke (§ 10 Abs 2 Z 4 lit a UStG 1994) als auch die Beherbergung in eingerichteten Wohnräumen (§ 10 Abs 2 Z 4…
…Vorlagebericht zu Pkt. 2. zur hypothetischen Beurteilung als Vermietung für Wohnzwecke nicht mehr von Bedeutung sein. Das Finanzamt geht daher nur der Vollständigkeit halber darauf ein. Dass hinsichtlich der Vermietung durch den Beschwerdeführenden an die ***AG*** Liebhaberei vorliege, hat das Finanzamt nie behauptet. Vielmehr geht…
…Lieferung, 393). Die Vermietung von Grundstücken ist nach dem Unionsrecht somit grundsätzlich als steuerbefreit zu behandeln (mit Verlust des Vorsteuerabzuges). Österreich wurde im Beitrittsvertrag die Ermächtigung eingeräumt, bis Ende 1998 einen ermäßigten Steuersatz auf die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke anzuwenden, sofern der Satz nicht…
…der Gattin nach deren Pensionierung zeigte, nicht schon früher erreicht werden konnte. Dass die positiven Ergebnisse ab 2016 bei Fortführung der bisherigen Bewirtschaftungsart (ausschließlich Vermietung für Wohnzwecke) die bisherigen Verluste innerhalb des absehbaren Zeitraumes ab Beginn der Betätigung nicht mehr ausgleichen hätten können, ist offensichtlich…
…Hotelgewerbe und der Vermietung von Wohnräumen. Bei einer Beherbergungsdauer von weniger als sechs Monaten sei die unternehmerische Tätigkeit der einer steuerpflichtigen Hotel/Fremdenpension ähnlich. Ferienwohnungen würden von kurzfristiger Dauer mit Nebenleistungen vermietet, daher könne von einer Beherbergung ausgegangen werden. Die Vermietung für Wohnzwecke sei von…
…Lieferung, 393). Die Vermietung von Grundstücken ist nach dem Unionsrecht somit grundsätzlich als steuerbefreit zu behandeln (mit Verlust des Vorsteuerabzuges). Österreich wurde im Beitrittsvertrag die Ermächtigung eingeräumt, bis Ende 1998 einen ermäßigten Steuersatz auf die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke anzuwenden, sofern der Satz nicht…