…Vorliegendenfalls vermieten die beiden Ehegatten als Mitunternehmer jeweils die Hälfte des in ihrem Miteigentum stehenden Einfamilienhauses, das unbestritten der Befriedigung der Wohnbedürfnisse der Ehegatten dient , an eine Kapitalgesellschaft, an der der Ehegatte beteiligt ist. Diese stellt wiederum (nur) dem Ehegatten die sich in diesem Einfamilienhaus…
…Liegenschaften und deren Vermietung und Verwaltung. Die Bf erwarb im Jahr 2006 mit Kaufvertrag vom 23.10.2006 ein Grundstück in S, im Ausmaß von 845 m2 um EUR 84.500,00 und errichtete darauf im Jahr 2007 ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von insgesamt…
…die Errichtung sowie die Vermietung und Verpachtung von Immobilien. X ist Eigentümer der Liegenschaft in W.,A-Gasse. Die Bf errichtete auf diesem Grundstück ein Einfamilienhaus. Seit 1. Oktober 2008 wird dieses Haus an X zu einem angemessenen und fremdüblichen Mietzins in Höhe von EUR…
…61 Euro Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt In Streit steht, ob die Beschwerdeführer (Bf) mit der inzwischen vorzeitig durch Verkauf aufgegebenen Vermietung des gegenständlichen Objektes (Liegenschaft Wien-Einfamilienhaus) eine Betätigung zur…
…bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen einer verdeckten Ausschüttung (§ 8 Abs. 2 KStG 1988) zum Ansatz fremdüblicher Betriebseinnahmen (Mieterträge) der Körperschaft führt (vgl. zB VwGH 29.01.2014, 2013/13/0111 ). Unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung wäre also im Beschwerdefall das Einfamilienhaus der Beschwerdeführerin nur dann als…
…bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen einer verdeckten Ausschüttung (§ 8 Abs. 2 KStG 1988) zum Ansatz fremdüblicher Betriebseinnahmen (Mieterträge) der Körperschaft führt (vgl. zB VwGH 29.01.2014, 2013/13/0111). Unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung wäre also im Beschwerdefall das Einfamilienhaus der Beschwerdeführerin nur dann als…
…Beginn der Vermietung - also von vornherein - weitere vorzeitige Tilgungen des Darlehens angestrebt wurden und von vornherein beabsichtigt gewesen waren, auch wenn die angekündigten vorzeitig vorgenommenen Darlehensrückzahlungen in der ersten Prognoserechnung zeitpunktmäßig nicht erfasst waren. 4. Für die objektive Ertragsfähigkeit der Vermietungstätigkeit innerhalb eines 20-jährigen…
…endgültig festgesetzt. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf Der Beschwerdeführer erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und erklärte negative Einkünfte aus der Vermietung eines Einfamilienhauses. Die gegenständliche Liegenschaft wurde mit…
…bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen einer verdeckten Ausschüttung (§ 8 Abs. 2 KStG 1988) zum Ansatz fremdüblicher Betriebseinnahmen (Mieterträge) der Körperschaft führt (vgl. zB VwGH 29.01.2014, 2013/13/0111). Unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung wäre also im Beschwerdefall das Einfamilienhaus der Beschwerdeführerin nur dann als…
…des steuerlichen Vertreters vom 18.03.2013 wurde von Seiten der Beschwerdeführerin vor dem unabhängigen Finanzsenat im Wesentlichen vorgebracht, dass, obwohl nach der Judikatur sogar eine Vermietung einer Immobilie zu Wohnzwecken an den Stifter bzw. Begünstigten als unternehmerische Tätigkeit in Betracht komme, darauf hinzuweisen sei…
…insbesondere wurde eine Prognoserechnung abverlangt. Im Zuge der Beantwortung des Vorhalts wurden vom Bf der Erwerb der Liegenschaft und die Vermietung des Objektes durch Vorlage eines Einantwortungsbeschlusses und eines Mietvertrages nachgewiesen. Bei dem vermieteten Objekt handelt es sich demnach um ein Einfamilienhaus mit einer Gesamtnutzfläche…
…welche bei der Vermietung eines Einfamilienhauses auftreten können, mit welchen der Bf als Vermieter rechnen musste und welche auch bereits zu Betätigungsbeginn bestanden haben bzw erkennbar waren. Die nach Ansicht des Bf unvorhergesehene Beendigung des ersten Mietverhältnisses durch eine Kündigung des Mieters beruhte auf den…
…dass die Vermietung des Einfamilienhauses in ***[Ort]*** unter § 1 Abs. 2 Z 3 Liebhabereiverordnung fällt, also eine Betätigung mit Liebhabereivermutung vorliegt, und als maßgeblicher Zeitraum für die Erwirtschaftung eines Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung…
…habende Einfamilienhaus in ***[Adresse_1]*** wurde ab dem Jahr 1984 an Sommergäste vermietet. Aus dieser Vermietung wurden bis 1999 Einnahmenüberschüsse erzielt. In den Jahren 2000 bis 2004 war das Haus nicht vermietet. Es traten Risse in der Mauer auf und es kam zu einer Absenkung…
…mit einer Einlage iHv EUR 510.000,00 beteiligt. 3.2 BP-Feststellungen betreffend Objekt in W.: Im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung für den Zeitraum 2006 bis 2009 sowie einer Umsatzsteuernachschau für den Zeitraum Jänner 2010 bis Dezember 2011 wurde die Vermietung des Einfamilienhauses in…
…vom 24. Jänner 2013 erhob die Bf. mit Eingaben vom 1. April 2013 das Rechtsmittel der Beschwerde. Diese Beschwerde richtet sich gegen den Ansatz einer verdeckten Ausschüttung wegen nicht fremdüblicher Vermietung der Eigentumswohnung in PLZ_Ort3, Adresse8, an Mag. I.K.. Begründend wurde ausgeführt, im…
…1 Abs 2 LVO weiterhin umsatzsteuerrechtlich nicht von Relevanz sind, weil sie keine unternehmerische Tätigkeit iSd Art 9 MwStSystRL sind oder, soweit die verlustträchtige Vermietung im Einzelfall eine unternehmerische Tätigkeit darstellt, diese unter Ausschluss des Vorsteuerabzugs mehrwertsteuerbefreit (keine Option) ist (vgl. VwGH 16.2.2006…
Da im vorliegenden Fall vom Ansatz einer verdeckten Ausschüttung für das Jahr 2011 hinsichtlich der Überlassung der Wohnung in PLZ_Ort3, Adresse8, mitsamt Garage an Mag. I.K. Abstand genommen wurde, werden die Bescheide betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 2011, mit denen jeweils EUR 893,33…
…3 LVO einzureihen. Es könne davon ausgegangen werden, dass die Vermietung im hier vorliegenden Ausmaß ebenfalls unter diese Bestimmung zu subsumieren sei. Auch nach dem äußeren Erscheinungsbild sei das Mietobjekt nach Art eines Einfamilienhauses ausgestaltet. Die Vermutung im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO könne…
…netto + 96,80 USt) bezog sich auf die Vermietung von 80,65 m² Nutzfläche im Anbau des privat genutzten Einfamilienhaus des Bf, näherhin für Büros mit Archiv im Kellergeschoß des Anbaus (53,85 m²), eines Pkw-Abstellplatzes in der darüber gelegenen Doppelgarage sowie der Hälfte…