…Unter Familienfremden sei es üblich, zB bei einer mitvermieteten Küche einen dem Wertverlust plus Gewinnkomponente entsprechenden Betrag an Miete hinzuzurechnen. Nur unter dem Aspekt der Vermietung an den eigenen Sohn und die Schwiegertochter erscheine es nachvollziehbar, dass im gegenständlichen Vertrag dafür nichts gesondert verrechnet worden…
…Beilagen) mit den Werten, die im Zuge der Umsatzsteuernachschau festgestellt wurden, ist ersichtlich, dass die Umsätze und Einnahmen zwar um die Eigennutzung der Eigentümer, nicht aber um die Werte der nicht anerkannten Vermietung an den Sohn vermindert wurden. Daher sind die 10%igen Umsätze um…
…Haus ***7*** an ***5***, den Sohn von ***11***, um € 1.500,- netto monatlich zuzüglich anfallender Betriebskosten (Grundbesitz-, Müllabgaben, Wasser- und Abwassergebühren; Kosten für Rauchfangkehrer, für Schädlingsbekämpfung, für Schneeräumung des Gehsteiges, Kosten für Strom) ab 1.6.2017 vermietet. Die Vermietung erfolgte auf unbestimmte Zeit…
…an die eigene Kommanditgesellschaft vermietet wird, sondern auch an Dritte. Diese zusätzlichen Vermietungen im Rahmen des gegenständlichen Betriebs sind als eigenständiger Betrieb iS Ihrer Ausführungen anzusehen, sodass auch aus diesem Grund die Anwendbarkeit des § 20 Abs. 1 UStG gegeben ist. Nochmals möchten wir auf den…
…Ausgaben in den ersten beiden Jahren nach dem Kauf infolge der Renovierungen höher als die [Anmerkung: behaupteten] Mieteinnahmen gewesen wären, sei es in der Folge zu einer Steuernachzahlung gekommen. Diese Steuernachzahlung sei von der Finanzstrafbehörde pauschal als strafbestimmender Wertbetrag angesetzt worden. Die Vermietung an die…
…aus der Hausverwaltertätigkeit des Bf. hat er bereits als Bestandteil der eingenommenen Betriebskosten bei den einzelnen Vermietungen erklärt. Die geltend gemachten Ausgaben stellen einen Teil der Kosten des Bf. (Grundsteuer, Heizöl, Strom, Abfallgebühren, Kanal, Wasser, AfA) für seine eigene Wohnung dar, mit dem die Kosten…
…ein etwaig noch bestehender Überschuss an die Mieter weitergegeben. Ebenso werde mit dem Anstieg der Heizkosten aufgrund des Schnitzelzukaufs nach dem vorherigen gänzlichen Verbrauch der Hackschnitzel aus der Grundstücksrodung gerechnet. Hinsichtlich der Höhe des Mietzinses und der Betriebskosten sei den Mietern im Zeitraum 2012 bis…
…gemacht werden. Bereits der mit dem Kauf der Wohnung verbundene Aufwand sei als verdeckte Ausschüttung an der Wurzel zu beurteilen. Dies bedeute eine Belastung mit KESt im Zeitpunkt der "Inbetriebnahme", im Zeitpunkt des Bezuges der Wohnung durch den Sohn sei von einem Zufluss auszugehen. Bemessungsgrundlage…
…minderjährigen Sohn vorgesehen sei, das zweite Grundstück zur Errichtung eines Zweifamilienhauses für den (späteren) Wohnbedarf des eigenen Sohnes und des Sohnes der Lebensgefährtin. Auch eine zwischenzeitige Vermietung des Zweifamilienhauses sei eine Option (vgl. am 1.3.2000 eingegangenes Schreiben des Beschwerdeführers und seiner Lebensgefährtin an…
…Prognoserechnung ohne den eigenen Einzug sei beigelegt. Es handle sich daher nicht um Liebhaberei. Das Fruchtgenussrecht bestehe seit Ende 2015. Das Erdgeschoss werde an eine Kindergruppe (Mietvertrag vom 24.07.2008) unecht umsatzsteuerbefreit vermietet. Ab dem Jahr 2016 sei dann auch die Vermietung der Wohnungseinheiten…
…ungefähr 2,97 %) geschenkt, bevor die Vermietung von Wohnungen im gegenständlichen Haus begonnen hatte. Der Bf. vermietet die Wohnung Top 1 mit den dazugehörigen Tiefgaragenabstellplätzen TG 12 und TG 13 an seinen Sohn ***Sohn2***. Der schriftliche Mietvertrag vom 19.9.2011 sieht insbesondere eine monatliche…
…die Vermietung ab dem Jahr 2008, in ***L*** bereits ab dem Jahr 2005! Im Jahr 2005 war unsere nach den eigenen Feststellungen der Finanzverwaltung im BP-Bericht noch gar nicht Gesellschafter der ***AA*** GmbH. Die Vermietung erfolgte somit ab dem Jahr 2005 somit an eine…
…für eigene Wohnzwecke nutzten. Für das BFG wurde beim gegebenen Sachverhalt zu keiner Zeit ein einem allen Erfordernissen entsprechendes Mietverhältnis "gelebt", sondern war die Wohnung ab dem Zeitpunkt ihrer Anschaffung bis zur Vermietung an den Mieter 1 ab März 2017, dazu bestimmt, die eigenen Wohnzwecke…
…sei. Die zu beurteilende Vermietung sei zu Wohnzwecken als Wohnversorgung erfolgt und daher steuerlich unbeachtlich. Auf die fremdübliche Gestaltung des Mietvertrages kommt es hierbei nicht an (vgl. VwGH 22.11.2001, 98/15/0057). Die monatliche Familienbeihilfe gehört nicht zu den eigenen Einkünften des Kindes…
…von 1.300 Euro zuzüglich 10% Umsatzsteuer an den Sohn der Miteigentümer (A E) und dessen damalige Lebensgefährtin F. Anlässlich einer für die Jahre 2006 bis 2009 vorgenommenen Außenprüfung vertrat die Prüferin die Ansicht, bei der Vermietung des Einfamilienhauses handle es sich nicht um eine…
…Zurechnung der Umsätze an den Betreiber der jeweiligen Lokalität wurden in einer Reihe von Entscheidungen von UFS und VwGH (E vom 24.1.2007, 2003/13/0138 zu einer Bar; E vom 20.5.2010, 2006/15/0290 zu einer angeblichen bloßen "Vermietung) bestätigt und…
…Internetgebühren auf eigenen Namen und Rechnung zu tragen hatte. Weitere Nebenkosten sind unter diesen Umständen nicht auszuschließen. Dagegen dokumentieren, wie festgestellt, die Bankkontoauszüge des Bf aus dem Jahr 2008, dass die Kosten für Strom und Telekabel der zu dieser Zeit an den Sohn vermieteten Wohnung…
…von diesem jedoch jederzeit zurückgefordert werden können. ***2*** sei als Mieter seinerzeit von einem Makler vermittelt worden. Bei der Vermietung der in Rede stehenden Wohnung an die Tochter ***3*** sei nach den Ausführungen des steuerlichen Vertreters der Bf. aufgrund der Baumängel im Rahmen der Sanierung…
…der Immobilie erfolgte nach den Angaben der Bf. nicht mit der Absicht sie nach Fertigstellung zu veräußern, sondern zur Vermietung. Unmittelbar nach Fertigstellung vermietete die Bf. das EFH mit Mietvertrag vom 19.5.2008 ab 1. Juni 2008 an ihren Prokuristen, Sohn des Geschäftsführers Gf…
…Zusammenhang mit der Nutzung der Wohnung. Dass diese im Falle einer Vermietung an den Mieter weiterverrechnet werden, ändert daran nichts. Solange daher der Beschwerdeführer und/oder einer seiner Familienangehörigen eine Wohnung im Haus des Beschwerdeführers zu eigenen Wohnzwecken nutzte, fiel der mit der Wohnungsnutzung im…