IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1025-2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen des Finanzvergehens der grob fahrlässigen Verletzung der Meldepflicht gemäß § 5 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG über die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2023 gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Österreich vom 26. September 2023 betreffend Familienbeihilfe für Kind1, geb. xx.xx.2018 und Kind2, geb…
…Eine vorsätzliche Handlungsweise des Beschuldigten bezüglich dieser abgabenrechtlichen Verletzung lag aber nicht vor. Im Zuge einer am 15.1.2026 abgeschlossenen Außenprüfung wurden beim Beschuldigten hinsichtlich der Jahre 2022 bis 2024 Kalkulationsdifferenzen beim Mehl festgestellt und jährlich eine 5%ige Erlöszuschätzung vorgenommen. Beweiswürdigung Der festgestellte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Sera Trust GmbH, Gablenzgasse 11/4. Stock, 1150 Wien, über die Beschwerde vom 7. März 2018 gegen die vorläufigen Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart (nunmehr…
…betreffend Beschwerde vom 03. März 2025 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Österreich hinsichtlich eines am 03. März 2022 eingebrachten Antrags auf Gewährung einer Ausgleichszahlung und/oder Differenzzahlung zur Familienbeihilfe (Beschäftigungszeiten: 11.01.2021 bis 25.03.2021 und 21.07.2021 bis 21…
…zu leisten. III. Gemäß § 25 Abs. 2 BFGG wird der Magistrat der Stadt Wien als Vollstreckungsbehörde bestimmt. IV. Eine Revision durch die beschwerdeführende Partei wegen Verletzung in Rechten nach Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG ist gemäß § 25a Abs. 4 VwGG kraft Gesetzes…
…ungeteilten Hand. III. Gemäß § 25 Abs. 2 BFGG wird der Magistrat der Stadt Wien als Vollstreckungsbehörde bestimmt. IV. Eine Revision durch die beschwerdeführende Partei wegen Verletzung in Rechten nach Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG ist gemäß § 25a Abs. 4 VwGG kraft Gesetzes…
…Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen des Finanzvergehens der vorsätzlichen Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr nach § 48b Abs.1 Z.1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) iVm § 5 Abs.2 FinStrG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 2…
…für eine wesentliche Herabsetzung der verhängten Geldstrafe gegeben wären. Mit dem nunmehr angefochtenen Erkenntnis wurden über den Beschwerdeführer eben wegen der Verletzung der Meldepflicht nach dem WiEReG eine Geldstrafe in der Höhe von € 10.000,00 sowie ein Kostenbeitrag zu den Verfahrenskosten in der…
…Stelle jener der Finanzstrafbehörde zu setzen und das angefochtene Erkenntnis (den Bescheid) abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Erläuternde Bemerkungen zu § 15 WiEReG: Verletzungen von Meldeverpflichtungen gemäß § 5 Abs. 1 sollen als Finanzvergehen geahndet werden…
…das Verschulden zwar nicht unbedeutend ist, jedoch die Folgen der Meldepflichtverletzung in diesem Fall nur in der Verletzung einer "Formerfüllungsverpflichtung" zu sehen sind und den nicht mehr bestehenden spezialpräventiven Überlegungen zur Person des Bf., der sich in einem langen Erwerbsleben bisher nichts zu Schulden kommen…
…Vorweg wird darauf hingewiesen, dass die gegenständliche Beschwerdesache mit Verfügung des Geschäftsverteilungsausschusses vom 24. August 2023 zum Stichtag 1.9.2023 der Gerichtsabteilung 6026 wegen Versetzung der Richterin in den Ruhestand abgenommen und umverteilt wurde. Nunmehr ist die Gerichtsabteilung 6007 zuständig. I. Verfahrensgang Mit Schreiben…
Gegenständlich stand jeweils mit der rechtskräftigen Bestätigung des Sanierungsplanes (25.07.2014 bzw. 15.12.2016) fest, dass die aushaftenden Abgabenverbindlichkeiten bei der Primärschuldnerin nur mehr im Ausmaß von 20 % bzw. 25 % einbringlich sein würden. Die Haftung für 80 % bzw. 75 % der Abgabenverbindlichkeiten machte das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 2. September 2020 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Österreich) vom 1. September 2020, betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Anna Radschek, die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andrea Prozek und Gerald Cuny-Kreuzer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Gregor Maderbacher, Schloss Schönbrunn Kontrollorstöckl 112…
"Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat die grundsätzliche Zulässigkeit der Analogie auch im öffentlichen Recht wiederholt anerkannt. Voraussetzung hiefür ist freilich das Bestehen einer echten (dh. planwidrigen) Rechtslücke. Sie ist dort anzunehmen, wo das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und immanenten Teleologie, unvollständig, also ergänzungsbedürftig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 15. Juni 2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Die…
…vertreten durch Lechner Wirtschaftsprüfung GmbH, Burggasse 28/31, 1070 Wien, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht betreffend die Anträge vom 27.11.2014 (für 2012 bis 2014), vom 16.09.2015 (für 2015) und vom 01.07.2016 (für 2016) gemäß § 94 Z. 2 EStG und der…
…eines Gebotes dann ohne weiteres anzunehmen, wenn zum Tatbestand einer Verwaltungsübertretung der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht gehört und der Täter nicht glaubhaft macht, dass ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Gemäß § 16 Abs. 1 GAG in der derzeit geltenden…
…Antragsteller wäre. Der Antrag hat darzulegen, inwiefern das Gericht das Gesetz anzuwenden und welche Auswirkungen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes auf die beim Gericht anhängige Rechtssache hätte." Erwägungen: Im gegenständlichen Verfahren sieht der Bf eine Verletzung des Geichheitsgrundsatzes, weil bei der Besteuerung von sonstigen Bezügen gemäß §…