Z 4 (gewisse Fälle von Untervermietung) können Wohnungs- und Geschäftsraummieter nach Z 4 Fall 2 gekündigt werden, wenn sie den Mietgegenstand durch gänzliche oder teilweise Überlassung an einen Dritten zu einem unverhältnismäßig hohen Entgelt verwerten. Dem Geschäftsraummieter kann nach Z 4 Fall 1 nur gekündigt…
2. der Mieter, dessen vereinbarter Mietzins ganz oder teilweise in eigenen Dienstleistungen besteht, die bedungenen Dienste vertragswidrig verweigert; 3. der Mieter vom Mietgegenstand einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht, namentlich den Mietgegenstand in arger Weise vernachlässigt oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch WTS-INTAX Steuerberatungs GmbH & Co KG, Am Modena Park 10 Tür 10, 1030 Wien , über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern…
…da der Bf. im Jänner 2020 das 24. Lebensjahr vollendet hat und keine Verlängerungsgründe vorlagen. Die Zuerkennung der Familienbeihilfe für Oktober 2017 bis Jänner 2020 (= 24. Geburtstag) erfolgte am 27.8.2021. Gegen den Abweisungsbescheid richtet sich das Schreiben des Bf. vom 9.9…
…einem darauffolgend begonnenen Masterstudium - um zwei getrennte Studien handelt. Auch geht das Bundesfinanzgericht auf Grund des Vorliegens zweier völlig getrennt voneinander zu betrachtender Studien davon aus, dass Covid-Verlängerungsgründe, die während des Bachelorstudiums bestanden haben, nicht auf das darauffolgende (erst im Wintersemester 2024/25 begonnene…
…Masterstudium Lehramt absolviere. Das Bachelorstudium und das Masterstudium seien als zwei getrennte Studien zu betrachten, weshalb vom belangten Finanzamt die Auffassung vertreten werde, dass "COVID-Verlängerungsgründe", die während des Bachelorstudiums bestanden hätten, nicht auf das darauffolgende Masterstudium (begonnen im Wintersemester 2022) "durchschlagen" würden. Somit sei…
…FLAG 1967 hebt die Bf. hervor: "Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß (...)" "Das Gesetz sieht also in § 2 Abs 1 lit b letzter Satz FLAG ausdrücklich eine Berücksichtigung von Verlängerungsgründen, wie einer Erkrankung, beim Leistungsnachweis vor…
… 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967 und allfällige Verlängerungsgründe zum FB-Anspruch ausgeführt: Es sei bereits über die Altersgrenze hinaus eine Verlängerung des FB-Anspruches wegen Präsenzdienst und wegen Covid gewährt und die FB bis 02/2023 zuerkannt worden. Eine weitere Verlängerung ab 03…
…daher alle Semester aus den vorherigen Studien, in denen der Studierende zur Fortsetzung gemeldet gewesen ist und für die das volle Semester die Familienbeihilfe bezogen wurde und in denen keine Verlängerungsgründe oder die Hemmung der Studienzeit zu berücksichtigen sind, in Bezug auf die Wartezeit bis…
…sind daher alle Semester aus den vorherigen Studien, in denen der Studierende zur Fortsetzung gemeldet gewesen ist und für die das volle Semester die Familienbeihilfe bezogen wurde und in denen keine Verlängerungsgründe oder die Hemmung der Studienzeit zu berücksichtigen sind, in Bezug auf die Wartezeit…
…mit einem darauffolgend begonnenen Masterstudium um zwei getrennte Studien handelt. Auch geht das Bundesfinanzgericht auf Grund des Vorliegens zweier völlig getrennt voneinander zu betrachtender Studien davon aus, dass Covid-Verlängerungsgründe, die während des Bachelorstudiums bestanden haben, nicht auf das darauffolgende (erst im Wintersemester 2022/2023…
…Einrichtung oder des Studiums (...) zu erbringen. Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß (...)" Das Gesetz sieht also in § 2 Abs 1 lit b letzter Satz FLAG ausdrücklich eine Berücksichtigung von Verlängerungsgründen, wie einer Erkrankung, beim Leistungsnachweis vor…
…bFLAG 1967 ab Mai 2019 vor. Da die Tochter im Dezember 2019 das 24. Lebensjahr vollendete, und keine Verlängerungsgründe aus der Aktenlage ersichtlich sind, war der Familienbeihilfenanspruch ab Jänner 2020 abzuweisen. Das FLAG 1967 kennt keine bescheidmäßige Zuerkennung von Familienbeihilfe. Gleiches gilt für den gemäß …
…gesamten Studiendauer. Grundsätzlich sind daher alle Semester aus den vorherigen Studien aus denen der Studierende zur Fortsetzung gemeldet gewesen ist und für die das volle Semester die Familienbeihilfe bezogen wurde und in denen keine Verlängerungsgründe oder die Hemmung der Studienzeit zu berücksichtigen sind, in Bezug…
…dem Ausmaß der bislang absolvierten gesamten Studiendauer. In Bezug auf die "Wartezeit" bis zur Wiedergewährung der Familienbeihilfe für das neue Studium sind daher grundsätzlich alle Semester aus dem vorhergehenden Studium (wenn keine Verlängerungsgründe oder Hemmung der Studienzeit zu berücksichtigen sind) heranzuziehen. Das bedeutet im Gegenstandsfall…
…die sich in Berufsausbildung befinden, wird die Altersgrenze - analog zur bisherigen Rechtslage - mit der Vollendung des 25. Lebensjahres festgelegt. Ergänzend zu diesen Verlängerungsgründen wird auch die besondere Situation bei Studierenden berücksichtigt, deren Studium mindestens zehn Semester dauert. … In diesen erläuternden Bemerkungen wird ausdrücklich auf…
…die sich in Berufsausbildung befinden, wird die Altersgrenze - analog zur bisherigen Rechtslage - mit der Vollendung des 25. Lebensjahres festgelegt. Ergänzend zu diesen Verlängerungsgründen wird auch die besondere Situation bei Studierenden berücksichtigt, deren Studium mindestens zehn Semester dauert. Des Weiteren wird auch eine Ausnahmeregelung für jene…
…die sich in Berufsausbildung befinden, wird die Altersgrenze - analog zur bisherigen Rechtslage - mit der Vollendung des 25. Lebensjahres festgelegt. Ergänzend zu diesen Verlängerungsgründen wird auch die besondere Situation bei Studierenden berücksichtigt, deren Studium mindestens zehn Semester dauert. Des Weiteren wird auch eine Ausnahmeregelung für jene…
…Berufsausbildung befinden, wird die Altersgrenze - analog zur bisherigen Rechtslage - mit der Vollendung des 25. Lebensjahres festgelegt. Ergänzend zu diesen Verlängerungsgründen wird auch die besondere Situation bei Studierenden berücksichtigt, deren Studium mindestens zehn Semester dauert. Des Weiteren wird auch eine Ausnahmeregelung für jene Personen aufgenommen, die…
…jenem Zeitraum, für den Familienbeihilfe gewährt wird, erfolgreich abzuschließen. […] Ergänzend zu diesen [Anm.: bisherigen] Verlängerungsgründen wird auch die besondere Situation bei Studierenden berücksichtigt, deren Studium mindestens zehn Semester dauert." Aus den Erläuterungen geht hervor, dass gerade die Einführung des Bachelorstudiums als eigenständiges Studium, das…