…gegen eine erstinstanzliche Einstellung mit Strafausspruch abzuändern hätte (VwGH 2.8.1995, 94/13/0282). Das Erlöschen der Strafbarkeit wegen Ablaufs der absoluten Verjährung ist von der Rechtsmittelbehörde (nunmehr vom Bundesfinanzgericht) auch bei Fristablauf während des Rechtsmittelverfahrens wahrzunehmen (VwGH 19.10.1995, 94/16/0123…
…der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen. Gemäß § 31 Abs. 2 VStG erlischt die Strafbarkeit einer Verwaltungsübertretung durch Verjährung…
…F. (Deutschland) versendet hat, obwohl er stets ganz genau wusste, dass diese in der Folge durch B. zu gewerblichen Zwecken nach Österreich verbracht werden, um dort von diesem unter Verstoß gegen die Rechte des Tabakmonopols an zahlreiche Abnehmer in ganz Österreich gewerbsmäßig verkauft werden, gemäß…
…jeweils von einem einheitlichen, auf die Verkürzung von Abgaben durch mehrere Jahre hindurch gerichteten Willensentschluss im Sinne eines Gesamtvorsatzes getragen wurden, hat die (absolute) Verjährung der Strafbarkeit nach § 31 Abs 5 FinStrG erst mit dem Eintritt des Erfolgs des letzten Teilakts, sohin frühestens mit 31…
…eine erstinstanzliche Einstellung mit Strafausspruch abzuändern hätte (VwGH 2.8.1995, 94/13/0282). Das Erlöschen der Strafbarkeit wegen Ablaufs der absoluten Verjährung ist von der Rechtsmittelbehörde (nunmehr vom Bundesfinanzgericht) auch bei Fristablauf während des Rechtsmittelverfahrens wahrzunehmen (VwGH 19.10.1995, 94/16/0123). Gemäß …
…Da sie mittlerweile länger als drei Jahre zurückliegen, ist Verjährung der Strafbarkeit eingetreten. Verjährungshemmende Umstände iSd § 31 Abs. 2 VStG 1991 lagen nicht vor. Da die Verjährungsfrist des § 31 Abs. 2 VStG 1991 während der Beschwerdeverfahren abgelaufen ist, ist den Beschwerden Folge zu geben und…
…sind. Daraus ergibt sich sohin, dass hinsichtlich der dem Beschuldigten zur Last gelegten fahrlässigen Abgabenverkürzungen bereits am 12. September 2011 (USt 2000) bzw. am 10. September 2012 (USt 2001) eine absolute Verjährung der Strafbarkeit eingetreten ist. Zu prüfen ist noch, ob nicht etwa lediglich ein…
…2002) ist jedenfalls das deliktische Handeln des Beschuldigten - auch unter Zugrundelegung der Rechtsansicht des Spruchsenates - als beendet anzusehen. Wird ein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten als Unterlassungsdelikt gewertet, welches nicht zu einem deliktischen Erfolg geführt hat, so beginnt die Verjährung der Strafbarkeit des Finanzvergehens mit dem Zeitpunkt…
…Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 Abgabenstrafen vom 7. Februar 2020 wurde ***1*** (in weiterer Folge: Beschuldigter) für schuldig befunden, 1) Datum: 28…
…Tätigkeit abgeschlossen worden ist oder das strafbare Verhalten aufgehört hat; ist der zum Tatbestand gehörende Erfolg erst später eingetreten, so läuft die Frist erst von diesem Zeitpunkt. Abs. 2 Die Strafbarkeit einer Verwaltungsübertretung erlischt durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt in dem…
…nicht zum Verfahrensgegenstand gemacht worden wäre und diesbezüglich eine Verjährung der Strafbarkeit eingetreten ist: Strafbar wäre dann lediglich die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 iVm Abs. 3 lit. a 2. Alt. FinStrG. 7. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung…
…Tätigkeit abgeschlossen worden ist oder das strafbare Verhalten aufgehört hat; ist der zum Tatbestand gehörende Erfolg erst später eingetreten, so läuft die Frist erst von diesem Zeitpunkt. Abs. 2 Die Strafbarkeit einer Verwaltungsübertretung erlischt durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt in dem…
…nur, dass der Bf. keine steuerliche Vorgehensweise ohne Absprache mit seinem Steuerberater gewählt hätte. Sie habe auch davon gehört, dass im Haus Meetings bzw. Besprechungen durchgeführt worden seien. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung…
…gelegte Delikt der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG somit spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit, somit also spätestens am 12. Jänner 2004 abgeschlossen, sodass die Verjährungsfrist an diesem Tag begann und gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG absolute Verjährung der Strafbarkeit mit 12…
…die Verjährung von in Real- oder Idealkonkurrenz stehenden Finanzvergehen nicht geteilt: Abgesehen von dem Umstand, dass sich die zitierten Lehrmeinungen nur auf § 57 StGB beziehen, würde eine aufrechterhaltene Verdrängung der Strafbarkeit durch eine verjährte Haupttat dem Telos für die Annahme einer solchen Verdrängung, nämlich der…
…1 iVm § 82 Abs. 3 lit. c letzte Alt. FinStrG wegen eingetretener Verjährung der Strafbarkeit eingestellt. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung 1. Mit Erkenntnis des Spruchsenates II beim…
…eine Verjährung der Strafbarkeit eingetreten ist. Für das vorliegende Finanzstrafverfahren ergibt sich, dass die Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2010 am 26. März 2012 elektronisch eingereicht und die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für das Jahr 2010 am 28. März 2012 erlassen wurden und damit der…
…strafrelevanten Handeln beständig mit dem Umstand konfrontiert worden ist, welchen er bei Unterstellung ausreichend kognitiver Fähigkeiten (irgendwelche geistigen Defizite des Beschuldigten sind der Aktenlage nicht zu entnehmen und wurden auch nicht behauptet) einfach nicht zu übersehen vermochte, dass er nämlich in den von ihm erstellten…
…auf Abgabenersparnis gerichtetes Handeln bzw. Unterlassen indiziere. Somit sei nach Ansicht des Amtsbeauftragten der Vorhalt vom 12. Dezember 2007 als Verfolgungshandlung auch für die Einkommensteuer 2006 zu qualifizieren und die Verjährung der Strafbarkeit nicht eingetreten. B.2. Mit dem durch seinen Verfahrenshelfer Mag.S verfassten…
…die Verjährung nicht ein, bevor auch für diese neue Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Letzteres gilt sohin nicht, wenn das weitere Finanzvergehen lediglich (grob) fahrlässig begangen wird. Gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG erlischt bei Finanzvergehen, zu deren Verfolgung die Finanzstrafbehörden zuständig sind, die Strafbarkeit jedenfalls…