…auch betreffend 2002 ein Ergänzungsersuchen des FA NÖ an die YZ GmbH&Mitges ( in weiterer Folge MU) gerichtet mit dem Auftrag zur Durchsetzung des Abgabenanspruches die Anlegerprospekte und Ergebnismitteilungen zu übermitteln. Durch diese nach außen gerichtete Amtshandlung im Feststellungsverfahren verlängerte sich für 2002 die Verjährung…
…Verjährung entgegen. Betreffend die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Mietobjekt **X-Gasse**; siehe Punkt 2.4) liegen nach den Prüfungsfeststellungen monatliche Mieteinnahmen von brutto EUR 844 (netto 766,97, USt 77,00) vor. Diesbezüglich trat hinsichtlich der Umsatzsteuer nur bei der für den Dezember 2002…
…13/0103, darauf hinwiest, dass eine allfällige Verjährung betreffend die Festsetzung von Einkommensteuer für das Jahr 1998 von amtswegen zu beachten ist, sind zunächst die Verjährungsbestimmungen in den Blick zu nehmen. Nach § 200 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde die Abgabe vorläufig festsetzen, wenn nach…
…die Einkommensteuer 2001 Ende 2001. Durch die Erlassung der wiederaufgenommenen Bescheide während der Verjährungsfrist verlängere sich diese um 1 Jahr, sodass die Verjährung betreffend der Einkommensteuer 2001 erst mit Ablauf des Jahres 2009, betreffend die Einkommensteuer 2000 erst mit Ablauf des Jahres 2008 eingetreten wäre…
…werden. Was das Argument der eingetretenen Verjährung betreffend Jahre 2002 und 2003 betrifft, so ist anzuführen dass, da es sich nach den durchgeführten Ermittlungen um hinterzogene Abgaben handelt. Die Verjährungsfrist gem. § 207 (2) zweiter Satz BAO (idF BGBI I 2004/57) beträgt somit 7 Jahre…
…Jahr 2001 nicht mehr aufgegriffen. Die Jahre 2002 bis 2005 haben wir mit BVE stattgebend (wegen Verjährung) erledigt. Trotzdem wurde diese Beschwerde betreffend diese Jahre aufrecht erhalten. Sämtliche vorläufig erlassenen Einkommensteuerbescheide ergingen ohne Begründung, das war nicht richtig. Demnach sind die Jahre bis 2009 verjährt…
…30.6.2002) hingegen der Eintritt der Verjährung entgegensteht. Betreffend Einkommensteuer 2002 war die Beschwerde, soweit sie die Hinzurechnungen betreffend das Konto **R** betraf, somit als unbegründet abzuweisen. Die vorgenommene Hinzurechnung den Einkünften aus Gewerbebetrieb von EUR 457.187,00 erfolgte demgemäß zurecht. Betreffend Umsatzsteuer…
…Verjährung entgegen. Betreffend die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Mietobjekt **Y-Gasse**; siehe Punkt 2.4) liegen nach den Prüfungsfeststellungen monatliche Mieteinnahmen von brutto EUR 844 (netto 766,97, USt 77,00) vor. Diesbezüglich trat hinsichtlich der Umsatzsteuer nur bei der für den Dezember 2002…
…30.6.2002) hingegen der Eintritt der Verjährung entgegensteht. Betreffend Einkommensteuer 2002 war die Beschwerde, soweit sie die Hinzurechnungen betreffend das **Konto X** betraf, somit als unbegründet abzuweisen. Die vorgenommene Hinzurechnung den Einkünften aus Gewerbebetrieb von EUR 457.187,00 erfolgte demgemäß zurecht. Betreffend Umsatzsteuer…
…4 BAO somit ergangen ist, erübrigt sich eine weitere Stellungnahme zur Frage der Abgabenhinterziehung. Sollte das BFG der Rechtsansicht des Finanzamtes die Verjährung betreffend nicht folgen, wird vorsorglich auf die Ausführungen im BP-Bericht im Hinblick auf den Sachverhalt, welcher der überhöhten Beantragung der Forschungsprämie…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Revision ist zulässig, da es keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Frage der Verjährung betreffend Rückforderungsanspruch einer Forschungsprämie gibt.  …
…betreffend 2002 ein Ergänzungsersuchen des FA Neunkirchen Wiener Neustadt an MU gerichtet mit dem Auftrag zur Durchsetzung des Abgabenanspruches die Anlegerprospekte und Ergebnismitteilungen zu übermitteln. Durch diese nach außen gerichtete Amtshandlung im Feststellungsverfahren verlängerte sich für 2002 die Verjährung bis zum Ablauf des Jahres 2009…
…einleitender Darstellung der Aussagen der Beschwerdevorentscheidung - im Wesentlichen ausgeführt, dass es entgegen der Ansicht des belangten Finanzamtes spätestens am 31.12.2016 zum Eintritt der Verjährung betreffend die Einkommensteuer des Jahres 2009 gekommen sei. C. Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht Die Beschwerdesache wurde dem Bundesfinanzgericht am…
…hinsichtlich der Einkommensteuer für Jahre 1999 und 2000 betreffend verwirklicht. 2) Verjährung 2.1 Vorfragenbeurteilung (Abgabenhinterziehung) Bei Erlassung eines Abgabenbescheides ist als Vorfrage zu beurteilen, ob eine Abgabe – im gegenständlichen Verfahren die Einkommensteuer für das Jahr 1999 und das Jahr 2000 – nach dem Finanzstrafgesetz hinterzogen…
…2010 wurden am 20.9.2016 erlassen und zugestellt. Damit erfolgte die Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der Verjährung. Somit ist für das Jahr 2010 keine Verjährung gegeben. B) Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2010, 2011 und 2012 a) Rechtsgrundlage und rechtliche…
…16). Für die Einkommensteuer 2000 begann die Verjährungsfrist Ende 2000 zu laufen. Durch die Erlassung der wiederaufgenommenen Bescheide während der Verjährungsfrist verlängert sich diese um 1 Jahr, sodass die Verjährung betreffend der Einkommensteuer 2000 erst mit Ablauf des Jahres 2008 eingetreten wäre. Die Wiederaufnahme wurde…
…sodass die Verjährung betreffend Einkommensteuer 2000 bzw. 2001 erst mit Ablauf des Jahres 2008 bzw. 2009 eingetreten sein würde. Mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 vom 5.2.2008 wurden die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einem berichtigten Lohnzettel entsprechend mit 24.655,25 € festgesetzt…
…16). Für die Einkommensteuer 2000 hätte die Verjährungsfrist Ende 2000 zu laufen begonnen. Durch die Erlassung der wiederaufgenommenen Bescheide während der Verjährungsfrist würde sich diese um ein Jahr verlängern, sodass die Verjährung betreffend der Einkommensteuer 2000 erst mit Ablauf des Jahres 2008 eingetreten wäre. Die…
…Festsetzung außerhalb der Verjährungsfristen kommen. Es sei daher davon auszugehen, dass für den Zeitraum Juli 1999 bis Dezember 2002 jedenfalls Verjährung eingetreten sei. Betreffend des Antrags auf Festsetzung mit Null für das Kalenderjahr 2003 begründete das Finanzamt seine Abweisung, damit, dass auf Grund der Sondervorschrift…
…Jahr aufgrund der Verjährung nicht mehr auswirken (vgl VwGH 29.10.2003, 2000/13/0090). In späteren Jahren können die Auswirkungen nicht mehr mit steuerlicher Wirkung nachgeholt werden (VwGH 3.7.1968, 1067/66). Den ao Aufwand aus dem Jahr 2002 betreffend wird seitens der…