…Bf. auf die sonstigen eingeklagten Forderungen verzichtet habe und nur der eingeklagte Abfertigungsbetrag verglichen worden sei (nähere Ausführungen siehe Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates) und hat die Vergleichssumme (Abfertigung) aliquot -im Verhältnis des klagsweise geltend gemachten Abfertigungsanspruches zur gesamten Forderung laut Klageschrift- der begünstigen Besteuerung nach …
…der Lohnzettel der Firma P. ... von Amts wegen im Sinne meines Vorbringens korrigiert wird. Die Beschwerdevorlage erfolgte mit nachstehendem Sachverhalt und Anträgen: Der Beschwerdeführer beanstandet die Besteuerung der gerichtlichen Vergleichssumme dahingehend, dass keine Sozialversicherung abgezogen wurde und die Höhe der einbehaltenen und abgeführten, sohin anrechenbaren…
…eine zusätzliche Anwendbarkeit des § 37 Abs. 1 iVm § 38 EStG (Hälftesteuersatz) auf den - nach Abzug des steuerfreien Fünftels - verbleibenden Restbetrag der erhaltenen Vergleichssumme (Einigung zwischen Dienstgeber und Erfinder über Diensterfindungsvergütung vor dem Arbeitsgericht) ausgeschlossen würde bzw. ob alternativ der Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs. 1 iVm …
…150.000,- als Einkünfte aus Gewerbebetrieb und beantragte die Anwendung des Hälftesteuersatzes, sowie im anschließenden Beschwerdeverfahren kumulativ bzw. in eventu die steuerliche Behandlung als Vergleichssumme aus einem außergerichtlichen Vergleich im Sinne des § 67 Abs. 8 a EStG. Das Finanzamt qualifizierte die Einmalzahlung als Einkünfte aus…
…Die entsprechenden Unterlagen, die die Anwendung der Begünstigung rechtfertigen würden (Dienstzeiten/Vordienstzeiten ...) seien nicht beigebracht worden. Es liege daher eine Vergleichssumme gemäß § 67 Abs. 8 lit a EStG vor. Das Finanzamt erließ einen dieser Feststellung Rechnung tragenden Bescheid betreffend Haftung für Lohnsteuer und betreffend Festsetzung…
…eine begünstigte Besteuerung anderer Teile vorsieht und dezidiert die Steuerfreiheit mit einem Fünftel der 9fachen Höchstbeitragsgrundlage umfasst, lässt sich im Gegenschluss eher vermuten, dass diese Begünstigung Vergleichssummen betreffen soll, die typischerweise einen Zeitraum von 1-2 Jahren betreffen. Dagegen betrifft die Begünstigung des § 37 Einkommenszuflüsse…
a) auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen, sind, soweit sie nicht nach Abs. 3, 6 oder dem letzten Satz mit dem festen Steuersatz zu versteuern sind, gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im…
steuerlicher Begünstigungen für Kündigungsentschädigungen und Vergleichssummen für die Jahre 2014 – 2018 jeweils 30.000. […] Wirkungsorientierte Folgenabschätzung Abgabenänderungsgesetz 2014 […] Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral.“ der Untergliederung 15 Finanzverwaltung…
…dass weiterhin Miteigentum bestehe und noch kein Wohnungseigentum begründet wurde. Bezüglich Gerichtsverfahren Käufer1 gebe es einen Vergleich aus dem Februar 2020, welcher rechtskräftig sei. Die Vergleichssumme betrage 50.000,00 Euro plus Barauslagen. Zum Gerichtsverfahren Ing. XY gg. CC GmbH & Co KG (Klage vom 20…
…Zahlung iHv EUR 30.000,-, die der Beschwerdeführer anlässlich der Beendigung seines Dienstverhältnisses in Form eines außergerichtlichen Vergleichs von seinem Arbeitgeber erhalten hat, als Vergleichssumme begünstigt nach § 67 Abs 8 lit a EStG zu besteuern oder als Abgangsentschädigung gemäß § 67 Abs 10 EStG dem allgemeinen…
…weiterhin Miteigentum bestehe und noch kein Wohnungseigentum begründet wurde. Bezüglich Gerichtsverfahren DI Käufer1 gebe es einen Vergleich aus dem Februar 2020, welcher rechtskräftig sei. Die Vergleichssumme betrage 50.000,00 Euro plus Barauslagen. Zum Gerichtsverfahren Ing. XY gg. CC GmbH (Klage vom 20.10.2017…
… 67 Abs. 8 EStG 1988 in der Fassung BGBl. I Nr. 22/2012 laute auszugsweise: "(8) Für die nachstehend angeführten sonstigen Bezüge gilt Folgendes: a) auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen sind, soweit sie nicht nach Abs. 3, 6 oder dem letzten Satz mit…
…des Wechsels wurde Frau Bf aufgrund einer Zusatzvereinbarung zum Dienstvertrag eine freiwillige Abfertigung in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern zugesagt. Die Abfertigung wurde vom Dienstgeber gemäß § 67 (8a) EStG als Vergleichssumme abgerechnet. Tatsächlich handelt es sich um eine freiwillige Abfertigung für Zeiträume bis 31.1.2012…
…diese Kündigung sozialrechtswidrig gewesen. Er erreichte noch im September 2014 einen außergerichtlichen Vergleich, bei dem eine Vergleichssumme i.H.v. 160.000 € vereinbart und im Dezember 2014 abgerechnet worden sei. Von der Vergleichssumme wäre daher ein Fünftel der 9-fachen Höchstbemessungsgrundlage gem. § 108 ASVG…
…Im Zuge einer Nachschau beim ehemaligen Arbeitgeber des Beschwerdeführers sei festgestellt worden, dass nur 12,64% (EUR 4.500,40) der Vergleichssumme auf die Abfertigung, ein Fünftel des Gesamtbetrags auf sonstige steuerfreie Bezüge und 2,02% (EUR 727,20) auf den Versicherungsbeitrag für die betriebliche…
…nsA nach dem Steuertarif des § 33 EStG versteuert worden. Die Behörde habe mit ihrer Vorgehensweise verkannt, dass der Anspruch auf Zahlung der Vergleichssumme von 24.000 Euro erst im Jahre 2015 entstanden sei. Die gegenständliche Zahlung resultiere ursprünglich daraus, dass der Bf im Rahmen eines…
…Der Bf werde daher ersucht, die erfolgte Zahlung der Vergleichssumme dem Finanzamt mitzuteilen, sodass eine Anpassung der Vorauszahlungen 2011 erfolgen könne. Anlässlich der Einreichung der Einkommensteuererklärung 2011 teilte der steuerliche Vertreter des Bf mit Schriftsatz vom 23.07.2012 Folgendes mit: Bei der Einkommensteuererklärung sei…
…Produktionsanlage, die von Beginn an mit Mängeln behaftet war. Seit dem Jahr 2006 wurde ein Prozess mit der AG geführt (Klage auf 17,8 Mio Euro), der 2011 mit einem Prozessvergleich endete. Die Vergleichssumme von 10,6 Mio Euro wurde als ao. Ertrag verbucht. Die…
…Die Regelung, die auch im Steuerbuch 2013 beschrieben sei, halte sie für ungerecht und fühle sie sich nicht gleich behandelt, weil die Vergleichssumme keine Abfertigung enthalte und sie keine steuerliche Begünstigung wie Arbeitnehmer im neuen System erhalte. Sie halte fest, dass die Vergleichszahlung nach § 67…
…unbedenklich erachtet, wenn der Gesetzgeber den Besonderheiten von Vergleichszahlungen „nicht im Wege einer Durchbrechung des Zuflussprinzips“ Rechnung trägt, sondern „aus Gründen der Vereinfachung sowie als Ausgleich für verschiedene besondere Umstände im Einzelfall (Liquiditätsnachteil durch spätere Zahlung der Vergleichssumme, Belastung durch gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren, Progressionsspitze…