…ob die an den Bf als stiller Beteiligter an der H-GmbH zur Auszahlung gelangten Vergütungen als Dividenden iSd Art 10, oder aber als Zinsen nach Art 11 DBA Deutschland zu behandeln sind. Lediglich bei einer Qualifizierung der Zahlungen als Dividenden ist die von der…
…werden." Strittig ist, ob vorliegendenfalls die an den Bf als stiller Beteiligter an der H-GmbH zur Auszahlung gelangten Vergütungen als Dividenden iSd Art 10 oder aber als Zinsen nach Art 11 DBA zu qualifizieren sind. Allgemein ist festzuhalten, dass nach der Konzeption des OECD…
…Einkünfte eines stillen Gesellschafters aus seiner Beteiligung als stiller Gesellschafter, Einkünfte aus partiarischen Darlehen, Gewinnobligationen und ähnliche Vergütungen, wenn sie nach dem Recht des Staates, aus dem sie stammen, bei der Ermittlung des Gewinns des Schuldners nicht abzugsfähig sind, sowie Ausschüttungen auf Anteilscheine an einem…
…2015 und 2017 die Dividenden in Österreich unter Anrechnung der in Ungarn bezahlten 10% igen Quellensteuer. Dies ist nach Art 10 DBA Ungarn die Vorgangsweise im Ansässigkeitsstaat, wenn die Beteiligungen nicht zu einem Betriebsvermögen in Ungarn gehören. Als Verkäufer tritt der Bf unter seiner öst…
…die gegen die Dienstleistungsfreiheit iSd Art. 49 AEUV (und Vorläuferbestimmungen) und Art. 36 des EWR-Abkommens verstoße. In seinem Erkenntnis vom 10.12.1997 hätte der VwGH die Verweigerung des Ausschlusses des Kapitalertragsteuerabzugs („Reduktion auf Null“) bei Dividenden einer österreichischen Tochtergesellschaft an eine niederländische Muttergesellschaft…
…in Rumänien jedenfalls vorliegen. Im konkreten Fall sei keine Bauausführung oder Montage iSd Art 5 Abs. 3 DBA Rumänien gegeben, zumal die Bf keine konkreten Bauwerke ausgeführt, sondern ausschließlich Personal zur Verfügung gestellt habe. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Als Gesellschafter der Bf fungierten Ing. **…
…Tätigkeit als Hausverwalter der ***Adresse 1*** Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit liegen vor, wenn Einkünfte aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit erzielt werden (§ 22 Z. 2 1. Teilstrich EStG 1988). Als ausdrückliches Beispiel für solche Einkünfte nennt § 22 EStG 1988 die Tätigkeit als Hausverwalter. Vergütungen an Gesellschafter…
…3) entsprechende Entlastung von der Kapitalertragsteuer auf Antrag der Muttergesellschaft durch ein Steuerrückerstattungsverfahren herbeizuführen. Art. 10 (Dividenden) DBA Österreich-Luxemburg lautet. (1) Bezieht eine Person mit Wohnsitz in einem der beiden Vertragsstaaten Dividenden, die von einer Gesellschaft mit Wohnsitz in dem anderen Vertragsstaat gezahlt werden…
…die Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art, sowie die Verwaltung von Beteiligungen an solchen Unternehmen. Am ***tt.mm.2010*** erfolgte eine Änderung der Firma von ***X1*** GmbH auf ***X2*** GmbH. Im Folgenden wird die Gesellschaft einheitlich bezeichnet als ***X*** GmbH. Alleiniger Gesellschafter der…
…aber iZm dem Betriebsstättenvorbehalt der Art 10 und 13 DBA Ungarn aus. Die Gesamtheit der Tätigkeit des Bf sei infolge der Gewinnabsicht, Selbständigkeit und Nachhaltigkeit sowohl nach ungarischem Recht als auch nach dem DBA Ungarn als unternehmerische Tätigleit iSd DBA Ungarn einzustufen und werde auch…
…Beteiligung an der liechtensteinischen T-AG keine einkommensteuerrelevanten Auswirkungen in Österreich haben würde, sofern die Gesellschaft keine Einkünfte (Gehalt, Dividende, etc.) ausschütte. Hätte der Antragsteller auch nur geahnt, dass die österreichischen Behörden und Gerichte die §§ 21 und 22 BAO heranziehen würden, um das DBA mit…
…VwGH 12.5.2022, Ra 2021/13/0042). Artikel 10 DBA-Schweiz betrifft Dividenden, die eine Gesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem Vertragstaat an eine in dem anderen Vertragstaat ansässige Person zahlt, Artikel 15 DBA-Schweiz Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in…
…Einkünfte entfällt. c) Dividenden im Sinne des Artikels 10 Absatz 2 Buchstabe a, die von einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Gesellschaft an eine in der Republik Österreich ansässige Gesellschaft gezahlt werden und die bei Ermittlung der Gewinne der ausschüttenden Gesellschaft nicht abgezogen worden sind…
…6. Keine Begründung von Gesellschaftsrechten 6.1. Das Genussrechtsverhältnis begründet kein Gesellschaftsverhältnis, welcher Art auch immer. Den Inhabern der Genussrechte stehen daher keine Gesellschaftsrechte, wie zum Beispiel Stimmrecht, das Recht an der Generalversammlung der Gesellschaft teilzunehmen, dort Anträge zu stellen, bzw. Generalversammlungsbeschlüsse zu bekämpfen, zu…
…00 Euro plus stiller Reserven) an der ***5*** AG & Co KG, FN ***FN5***. Die ***2*** AG & Co KG wurde am 06.10.2010 im Firmenbuch eingetragen, bis 01.10.2021 waren als unbeschränkt haftende Gesellschafterin die ***4*** AG und als beschränkt haftender Gesellschafter der Beschwerdeführer…
…Gesellschaften mit beschränkter Haftung gehören, die Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben (Kapitalertragsteuer). Verdeckte Ausschüttungen stellen als sonstige Bezüge aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung inländische Kapitalerträge iSd § 93 BAO dar. Schuldner der Kapitalertragsteuer ist der Empfänger der Kapitalerträge (Gesellschafter), während der Abzugsverpflichtende (Gesellschaft…
…Verlust nach Zuweisung eines Gewinnvorweg an den Komplementär für die Geschäftsführung den Anteilen am Gesellschaftskapital entsprechend verteilt und es werden die Kapitalkonten sowie die Privatkonten der Gesellschafter (Verrechnungskonten) jährlich mit dem Nationalbankzinsfuß verzinst. Nach § 10 des Gesellschaftsvertrages dürfen die Gesellschafter ihre gutgeschriebenen Vergütungen (Gewinnvorweg) und…
…aus Gewinnanteilen (Dividenden), Zinsen und sonstigen Bezügen aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach § 95 Abs. 3 Z 1 iVm § 93 Abs. 2 Z 1 lit. a EStG 1988 der Schuldner der Kapitalerträge verpflichtet. Zu den sonstigen Bezügen aus Anteilen an Gesellschaften im Sinne…
…vagen Hinweise auf ein Lebenswerk des ***X*** seien nicht ausreichend. Zur Behandlung von Gesellschafterdarlehen als verdecktes Eigenkapital seien besonders strenge Anforderungen an die Beweisführung durch die Finanzbehörde zu stellen. Eine Umdeutung sei nur zulässig, wenn die Darlehenshingabe für die Gesellschaft objektiv den wirtschaftlichen Erfolg habe…
…BFG vom 10.12.2015, RV/1100324/2011). c. Vermögensbeteiligung: Auch eine Beteiligung am Gesamtvermögen der emittierenden Gesellschaft als einer konsolidierten Bilanz-Größe sehen die GB in Pkt. 13 nicht vor. Es ist nicht erkennbar, dass die Genussrechtsinhaber am Firmenwert und an den stillen Reserven…