…von gesetzlichen Berufsvertretungen unselbständiger Berufe entsendet wird. Dies wäre im gegenständlichen Fall laut der zitierten Geschäftsverteilung der Senat V als Organ aller Finanzämter der Steiermark gewesen. Die Verletzung dieses Prinzips bedeutet eine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf das Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und…
…Spruchsenat nach § 68 Abs. 2 lit. a FinStrG. Die Verletzung dieses Prinzips bedeutet eine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf das Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und kann auch nicht mittels Befassung der Finanzstrafsache durch ein tatsächlich zuständiges Bundesfinanzgericht geheilt werden (vgl. Fellner, FinStrG, Rz…
…Fällen dieselbe Finanzstrafbehörde zur Durchführung des Strafverfahrens zuständig, so hat die Finanzstrafbehörde die Strafverfahren wegen aller Taten zu verbinden. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist das verfassungsgesetzlich geschützte Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter zwar nicht verletzt, wenn lediglich in erster Instanz eine nur…
…könnte, ob der Spruchsenat auch in gehöriger Zusammensetzung getagt und seine Entscheidung getroffen hätte. Eine Entscheidung eines nicht gehörig zusammengesetzten Spruchsenates wiederum verletzte das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht des Beschwerdeführers auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und wäre daher aufzuheben (vgl. BFG 3.6.2014…
…auszugsweise) wie folgt ausgeführt: "A.) Verfassungswidrigkeit der Einzelrichterbesetzung (hier) des Bundesfinanzgerichtes Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und Verletzung in Rechtenwegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes (nämlich wegen Anwendung eines nicht verfassungsgemäß zustande gekommenen gesamtändernden Bundesverfassungsgesetzes) Unter Hinweis auf U…
…auszugsweise) wie folgt ausgeführt: "A.) Verfassungswidrigkeit der Einzelrichterbesetzung (hier) des Bundesfinanzgerichtes Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und Verletzung in Rechtenwegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes (nämlich wegen Anwendung eines nicht verfassungsgemäß zustande gekommenen gesamtändernden Bundesverfassungsgesetzes) Unter Hinweis auf U…
…auszugsweise) wie folgt ausgeführt: "A.) Verfassungswidrigkeit der Einzelrichterbesetzung (hier) des Bundesfinanzgerichtes Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und Verletzung in Rechtenwegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes (nämlich wegen Anwendung eines nicht verfassungsgemäß zustande gekommenen gesamtändernden Bundesverfassungsgesetzes) Unter Hinweis auf U…
…Folge haben, über den von der belangten Behörde noch nicht entschieden worden ist, somit würde das Verwaltungsgericht funktionell unzuständig entscheiden und sogar eine Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter zu verantworten haben (vgl zB bereits VfGH 15. 12. 1976…
…Führung von Verfahren" sind in diesem Sinn keine konkreten Rechte aber von öffentlichem Interesse. Es ist aber auch die Verletzung eines konkreten Rechts meiner Person gegeben. Vorliegend als Bezugspunkt des Schädigungsvorsatzes ist mein Recht als Verfahrenspartei im Abgabenverfahren auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter …
…gesetzlichen Berufsvertretungen selbständiger Berufe entsendet) und bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2 lit. b zusammengesetzten Senat (dessen Laienbeisitzer wird von gesetzlichen Berufsvertretungen unselbständiger Berufe entsendet). Die Verletzung dieses Prinzips bedeutet eine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf das Verfahren vor dem gesetzlichen Richter…
…4 BAO entgegensteht, nicht gestellt werden kann. Dies hat der Gesetzgeber nicht getan. Es widerspricht einem Verfahren vor dem gesetzlichen Richter (Artikel 83 B-VG), dem Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte sowie rechtstaatlichen Prinzipien, wenn § 299 BAO derart durch die Behörden und das BFG interpretiert…
…des Abgabenverfahrens (Finanzamt und Förderungsnehmer) keinem Prozesskosten(ersatz)risiko ausgesetzt. Sie haben lediglich ihre eigenen Kosten (Mitarbeiter, Vertreter) zu tragen. Letztlich ist auch das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter (Art. 83 Abs. 2 B-VG) nicht verletzt. Davon könnte nur gesprochen werden…
…d) Art 83 B-VG: Statt des für eine derartige Beurteilung zuständigen Erweiterten Präsidiums der WKÖ hat letztlich ein dafür unzuständiges Bundesfinanzgericht die Frage der Unverhältnismäßigkeit der KU1 Bemessungsgrundlage entschieden Damit wurde unser Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter gemäß Art 83 Abs…
…2 lit. b FinStrG ist das im ordentlichen Verfahren ergangene Straferkenntnis des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien als Finanzstrafbehörde vom 29. November 2018, Zl. 320000/90235/242/2015-AFB, wegen der Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtes auf das Verfahren vor dem gesetzlichen Richter, mit Rechtswidrigkeit belastet…
…Die Regelung der Approbation wäre eine Angelegenheit der inneren Organisation; die Zuständigkeit und damit das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter werde dadurch ebenso wenig wie die einfach gesetzlich geregelte Zuständigkeit berührt. Ein subjektives Recht auf Entscheidung durch die nach der internen Behördenorganisation…
…Frist Beschwerde mit folgender Begründung: A.) Verfassungswidrigkeit der Einzelrichterbesetzung (hier) des Bundesfinanzgerichtes Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und Verletzung in Rechten wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes (nämlich wegen Anwendung eines nicht verfassungsgemäß zustande gekommenen gesamtändernden Bundesverfassungsgesetzes. 1.) a…
…Zu einer Zurückweisung sei die Behörde nicht berechtigt gewesen. Die Zurückweisung der Beschwerde ohne Verbesserungsverfahren wegen unrichtiger Parteienbezeichnung sei als Verweigerung der Sachentscheidung zu qualifizieren, womit das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden sei (VfGH 08.10.2008, B 1629/07…
…B—VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter (Art. 83 Abs. 2 B-VG…
…gewesen. Hierzu sei festzuhalten, dass die Zurückweisung der erhobenen Beschwerde ohne Verbesserungsverfahren wegen unrichtiger Parteienbezeichnung als Verweigerung der Sachentscheidung zu qualifizieren sei, womit das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt werde (VfGH 8.10.2008, B 1629/07; VwGH 25.3.2010…
…gewesen. Hierzu sei festzuhalten, dass die Zurückweisung der erhobenen Beschwerde ohne Verbesserungsverfahren wegen unrichtiger Parteienbezeichnung als Verweigerung der Sachentscheidung zu qualifizieren sei, womit das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt werde (VfGH 8.10.2008, B 1629/07; VwGH 25.3.2010…