…unberührt. Die Einstellung erfolgte gemäß § 190 Z 2 StPO, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht. BEISATZ: Betrifft den Verdacht der Wertzeichenfälschung - hinterlegte Parkscheine am 4.2.2019 und 22.2.2019. lm Zweifel lässt sich nicht feststellen, ob es sich tatsächlich um Totalfälschungen…
…unberührt. Die Einstellung erfolgte gemäß § 190 Z 2 StPO, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht. BEISATZ: Betrifft den Verdacht der Wertzeichenfälschung - hinterlegte Parkscheine am 4.2.2019 und 22.2.2019. lm Zweifel lässt sich nicht feststellen, ob es sich tatsächlich um Totalfälschungen…
…und N.N. als Geschäftsführer sowie den belangten Verband, die X-GmbH, sei am 15.1.2015 ein Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 FinStrG Abs 1 und Abs 2 lit a iVm § 38 FinStrG eingeleitet worden. Der Spruchsenat habe das Verfahren wegen…
…xxxa, Geschäftsführer, whft. XXXA , vertreten durch die Dr. Heinz Häupl Rechtsanwalts GmbH, Stockwinkl 18, 4865 Nußdorf am Attersee, wegen des Verdachtes der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs. 1 und 2 lit. a, 38 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), Aktenzahl der Steuerfahndung: SF 601052/17, Amtsbeauftragter…
…Konto würden die Betriebskosten, Darlehenskosten des Privathauses, die Leasingkosten der zwei Fahrzeuge und die Zahlungen für eine Lebensversicherung in Höhe von € 500,00 monatlich abgebucht. [Anmerkung: Folgt man dem erhobenen Verdacht, wonach A den von ihm kontrollierten Unternehmen auf rechtswidrige Weise, auch unter Verwendung…
…auf Geldflüsse aus behaupteten Bauleistungen, zumal der Abgabenpflichtige weder über eine entsprechende Gewerbeberechtigung noch über bei der Sozialversicherung angemeldete Dienstnehmer verfügt und wurden keinerlei Umsätze gegenüber dem Finanzamt erklärt. Aufgrund der bisherigen Nachforschungen (siehe Begründung ersuchende Abgabenbehörde) besteht der begründete Verdacht, dass Einnahmen erzielt wurden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. April 2019 gegen den Einkommensteuerbescheid 2018 des Finanzamtes Wien 1/23 vom 18. März 2019 zu Steuernummer StNr zu Recht erkannt: A) Gemäß § 279…
…der Entstehung eines noch nicht vollstreckbaren Abgabenanspruches sowie die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der betreffenden Abgaben voraus. Ein solcher Umstand liegt nach der Judikatur des VwGH u.a. bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung vor. Auch schwer wiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M. in der Beschwerdesache W., Adresse, vertreten durch Lebensaft Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhand GmbH, Prinz Eugenstraße 66, 1040 Wien, über die Beschwerde der Abgabepflichtigen vom 26. Februar 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom…
…StrNr. 900/2012/00049-001, Amtsbeauftragter Hofrat Mag. Harald Zlimnig, über die Beschwerde der Verdächtigen vom 17. Februar 2012 gegen den Bescheid der Vorsitzenden des Spruchsenates I beim Zollamt Feldkirch Wolfurt als Organ des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde vom 19. Jänner 2012, GZ. 920000…
…Dezember 2010 hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer zur StrNr. X ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser als Verantwortlicher (StNr. Y ) im Bereich des Finanzamtes Innsbruck vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Verkürzungen an…
…keinerlei Einkünfte mehr gegenüber dem Finanzamt. Es sei unklar, wie er seine Lebenshaltungskosten bestreite. Es bestehe der Verdacht, dass I.U. die erzielten und nicht erklärten Einnahmen aus dem Schmuckhandel zur Finanzierung dieser Aufwendungen verwendet habe und somit vorsätzlich, unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige- Offenlegungs…
…dem operativen Geschäft des Unternehmens nichts zu tun hätten, sondern lediglich für ein geringes Entgelt die zur Gründung nötigen Unterschriften leisten bzw. die Barabhebungen tätigen würden. Aufgrund der bisherigen Ermittlungen bestehe der begründete Verdacht, dass sich die Gesellschafter-Geschäftsführer des geprüften Unternehmens, insbesondere der Bf.…
… VwGH 8.2.2007, 2004/15/0149; VwGH 23.2.2010, 2005/15/0148). Verdeckte Ausschüttungen unterliegen der Kapitalertragsteuer. Trägt die ausschüttende GmbH die Kapitalertragsteuer, ist auch die anfallende Kapitalertragsteuer Bestandteil der Besteuerungsgrundlage.“ Der Betriebsprüfungsbericht vom 16. Jänner 2015 trifft auch Feststellungen zur bereits im…
…50b, 8010 Graz, und 2. die N & N Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schubertstraße 68, 8010 Graz, wegen des Verdachtes der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), Finanzamt Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde (Rechtsnachfolger: Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde), (vormalige) Strafnummer qqqxxx), nunmehrige GZ. qqqxx1…
…Abs 1, Z 1 StPO). Der Tatverdacht müsse im Auskunftsersuchen in ausreichendem Umfang dargestellt werden und sowohl dem die Anordnung bewilligenden Gericht als auch dem Finanz- bzw. Kreditinstitut die Überprüfung der Schlüssigkeit der Verdachtsbegründung zu ermöglichen (Juhasz, ÖJZ 2009/82 u.a.). Faktum sei, dass…
…nicht verjährte Zeiträume. Auf Pkt. 3.2. wird hiebei verwiesen. Der Beschuldigte hätte sämtlichen Verdacht einfach beseitigen können, in dem er die Fragen - entweder im Zuge der Prüfungshandlungen oder im Zuge des Strafverfahrens - beantwortet, hat sich jedoch dazu entschieden, das nicht zu tun, weshalb die…
…an die Staatsanwaltschaft Graz erstattet hat, in welchem berichtet wurde, dass der Genannte im Verdacht stehe, betreffend die Veranlagungsjahre 2005 bis 2015 eine gewerbsmäßige Hinterziehung an Umsatz- und Einkommensteuer in einer die Gesamtsumme von € 100.000,00 übersteigender, aber im Detail noch festzustellender Höhe…
…Beschuldigte am 24. August 2010 € 60.000,00, am 22. Oktober 2010 € 50.000,00 und am 25. Oktober 2010 € 80.000,00 vom Bankkonto entnommen hat, wie auf dem Verrechnungskoto verbucht worden ist (Prüfungsfeststellung, Finanzstrafakt, Bl. 33; Verrechnungskonto siehe Finanzstrafakt, Bl…
…mit allen Bankstellen, XXR, zur Auskunftsleistung nach § 99 Abs. 6 FinStrG über Bankkonten und Bankgeschäfte betreffend den Verdächtigen aufzufordern, sowie 4. die tatsächliche Durchführung dieser Anordnung in Form des in Auftrag gegebenen Auskunftsersuchens an die genannte Raiffeisenkasse zu Recht erkannt: I. Die Beschwerden gegen…