…Hrn. ***GF_Sub***, in der Verhandlung vom 25.1.2022 wurde festgestellt, dass die auftragswidrige Lagerung der hier verfahrensgegenständlichen Gerüstteile im Verantwortungsbereich des Erfüllungsgehilfen, der ***Sub*** GmbH, erfolgte. Das für das Strafverfahren notwendige Verschulden des BF für die ihm zur Last gelegte Tat konnte daher…
…nur für die Abgaben, die in ihrer Geschäftsführungszeit entstanden und fällig geworden seien, zur Haftung herangezogen werden. Der Bf. habe insbesondere in seinem Verantwortungszeitraum stets und nachweislich zeitgerecht Abgabenerklärungen (UVA‘s) eingereicht, gesetzmäßige Aufzeichnungen geführt und der Offenlegungs- u. Wahrheitspflicht stets entsprochen! Die Pflichten des…
…gegenständlichen Haftungsbescheid ableiten. Zu Recht wendet der Bf. mit der gegenständlichen Beschwerde ein, dass in den Zuständigkeits- u. Verantwortungsbereich des Bf., welcher erst ab Datum2 Geschäftsführer der Primärschuldnerin war, lediglich die Meldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen 9-12/2010 sowie der lohnabhängigen Abgaben (L, DB…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Vertr***, wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***3*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Februar 2023 gegen den Haftungsbescheid der Magistratsabteilung 6, Referat Landes- und Gemeindeabgaben vom 20. Februar 2023 (MA 6/ARL-***1***) vom 20. Februar…
14. Ich verweise im Übrigen auf mein Privatkonkursverfahren zu ***6*** des BG ***7***. Das Magistrat hätte die strittige Haftungsforderung in meinem Privatkonkurs anmelden müssen. Durch die Unterlassung ist Rechtsverlust für das Magistrat eingetreten. Jedenfalls kann das Magistrat nur die Feststellung des Bestehens der Forderung ansprechen…
…90/15/0055). Der Bf. ist demnach seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen nicht entsprechend nachgekommen und hat schuldhafte Pflichtverletzungen beruhend auf der Nichtentrichtung der geschuldeten Landesabgaben zu verantworten. Infolge der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Bf. konnte die Abgabenbehörde nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 17.5.2004…
Der Bf. wurde zeitnah nach der abgabenbehördlichen Prüfung vom 10.2.2022 und einer bescheidmäßigen Festsetzung vom 1.7.2022 mit Schreiben vom 7.11.2022 von einer geplanten Haftungsinanspruchnahme in Kenntnis gesetzt, daher liegt keine überlange Verfahrensdauer vor, die im Ermessen zu berücksichtigen wäre…
…wenn Personen, welche die einschlägigen Verwaltungsvorschriften in einer Weise übertreten, wie es hier geschehen ist (der Bf trägt für seine vorsätzlich begangene Verwaltungsübertretung die volle alleinige Verantwortung), bei solchen, vom BFG nicht vertretbar erachteten Strafbeträgen an der Wahrnehmbarkeitsgrenze ihr vorschriftswidriges Handeln als bloßes Kavaliersdelikt auffassen…
…dem Vertretenen, sondern mit dem Praxisvertreter selbst zustande gekommen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes komme es nur darauf an, ob durch die Unterlassung geeigneter Maßnahmen ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden sei, der auf die Behandlung zumindest „im Verantwortungsbereich“ des Ordinationsinhabers schließen lasse. Gem. § 323 Abs. 38 erster…
… 3 Abs. 1 Z 1 bis 3a ALSAG (hier: Z 2 Verbrennen) außerhalb des Bundesgebietes. Als Veranlasser einer beitragspflichtigen Tätigkeit ist jene Person anzusehen, in deren Verantwortung sie vorgenommen wird. Hat etwa jemand einen anderen beauftragt, bestimmte Abbruchmaterialien auf einem von ihm als Auftraggeber bestimmten…
…eines Strafvollzuges, welche gegebenenfalls mit Bescheid der Finanzstrafbehörde festgesetzt werden würden, zu tragen. 2. Die C-GmbH, FNc, ist schuldig, sie trägt die Verantwortung gemäß § 3 Abs. 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) iVm § 28a FinStrG dafür, dass A als ihr Entscheidungsträger im Sinne des § 2 Abs. 1…
…die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unterliegt auch die Unterlassung der einen Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren treffenden Mitwirkungspflicht der freien Beweiswürdigung der Behörde. Die Mitwirkungspflicht des Beschuldigten im Strafverfahren erfordert es jedoch, seine Verantwortung nicht nur darauf zu beschränken, die ihm vorgehaltenen konkreten Erhebungsergebnisse für unrichtig zu erklären…
…gelte gem. Art. 19 Abs. 1 UZK als in eigenem Namen und in eigener Verantwortung handelnde Person (falsus procurator). Dieser Bescheid ist nach der Aktenlage unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Mit der an die ***GmbH1*** gerichteten Beschwerdevorentscheidung vom 26.September 2016, Zl. ***5***, erstattete das Zollamt…
…nicht aus, um den bewilligungslosen Gebrauch bzw. die bewilligungslose Nutzung der angeführten Verkehrsflächen der ***Bf4*** zuzurechnen, zumal die ***Bf1*** (nunmehr ***Bf1***) und die ***Bf2*** zumindest durch die Antragstellung der Abgabenbehörde gegenüber die Verantwortung dafür übernommen haben (vgl. VwGH 17.5.2004, 2003/17/0133; sowie…
…Zollamt am 05.12.2017 mit, dass die erwähnten Falschangaben nicht durch ihr Unternehmen verursacht worden seien und auch nicht in ihrer Verantwortung liegen. Nach einem entsprechenden Vorhalt zur Wahrung des Parteiengehörs setzte das Zollamt mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 27.12.2017, Zl…
…Im Zuge von Stellungnahmen ihrer Verteidigerin vom 16. Juni 2016 zu den Mitteilungen über die Einleitung von finanzstrafbehördlichen Untersuchungsverfahren haben die Beschuldigten ihre ursprüngliche geständige Verantwortung im Hinblick auf die subjektive Tatseite widerrufen und diesbezüglich im Wesentlichen ausgeführt, sie hätten für die Erledigung der buchhalterischen…
…Daraus sei ersichtlich, dass **A** nicht die Verantwortung bzw Haftung für die Vornahme der rechtlichen und finanziellen Veränderungen getragen habe, welche die Steuerfreiheit charakterisierten. Die von **A** erbrachten Dienstleistungen hätten somit nach den Ausführungen in der Niederschrift bzw im Prüfungsbericht nicht die von der EuGH…
…die Unterordnung führte der EuGH ferner ins Treffen, dass der Geschäftsführer ausschließlich für Rechnung und Verantwortung der Gesellschaft seine Leistung erbrachte und gegenüber Dritten kein wirtschaftliches Risiko zu tragen hatte. Die UStR (Rz 184) folgen der Rsp des VwGH, vertreten jedoch - unter Hinweis auf die…
…aber eine Verpflichtung zur Begründung behördlichen Handelns oder Unterlassens. Der Gesetzgeber wollte den Organen der Vollziehung nicht - neben der ohnehin bestehenden politischen Verantwortung gegenüber den jeweiligen gesetzgebenden Körperschaften - im Weg der Auskunftspflicht auch eine Verpflichtung überbinden, ihre Handlungen und Unterlassungen auch dem anfragenden Bürger gegenüber…