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4 088 Treffer428 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7101713/2024Abweisung eines FB-Eigenanspruchs bei fehlender Zuständigkeit Österreichs gemäß der VO 883/2004
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.07.2026

…an die belangte Behörde. Nach mehrfacher Fristverlängerung erstattete die belangte Behörde am 15. Juni 2026 eine Stellungnahme und führte aus, dass kein grenzüberschreitender Sachverhalt iSd VO 883/2004 vorliege, weil der Bf. ("Wohnort des Kindes") zu Studienzwecken allein keinen grenzüberschreitenden Sachverhalt auslöse. Es sei davon…

BFG RV/7100852/2024Bezug von Rehabilitationsgeld als fiktive Beschäftigung iSd Art 11 Abs 2 VO (EG) Nr 883/2004
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.05.2025

…Juli 2022 forderte die belangte Behörde (bB) die den beiden Töchtern der Beschwerdeführerin (Bf) gemäß VO (EG) Nr. 883/2004 gewährte Differenzzahlung iHv 236,40 € und den den Töchtern der Bf gewährten Kinderabsetzbetrag iHv 229,50 € für den Zeit-raum April bis Juni…

BFG RV/7102977/2020Keine Familienbeihilfe ohne Versicherung und damit keine einer Beschäftigung gleichgestellte Situation i.S. der VO 883/2004
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.06.2021

…die gleichgestellte Situation vorliegt, als solche gilt". Daneben fingiert Art. 11 Abs. 2 VO 883/2004 unter den dort genannten Umständen das Vorliegen einer Beschäftigung bzw selbstständigen Erwerbstätigkeit, wenn infolge der Beschäftigung bzw selbständigen Erwerbstätigkeit eine Geldleistung bezogen wird. Diese Fiktion bewirkt, dass auch während…

BFG RV/7103174/2019VO 883/2004 selbständige Erwerbstätigkeit - Ort der Ausübung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2020Teil 1/3

…daher in Österreich steuerlich zu erfassen. Der gewöhnliche Ort ihrer Arbeitsausübung sei in Österreich. Die VO 883/2004 verfüge eindeutig über die Gleichbehandlung aller im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates erwerbstätigen Personen und verordne, die Anwendung der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates vorzusehen, in dem die betreffende Person eine…

BFG RV/7103174/2019VO 883/2004 selbständige Erwerbstätigkeit - Ort der Ausübung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2020Teil 2/3

… iii) bei Ansprüchen, die durch den Wohnort ausgelöst werden: der Wohnort der Kinder. Bei Zusammentreffen von Ansprüchen werden gemäß Art. 68 Abs. 2 (EG) VO 883/2004 die Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften gewährt, die nach Abs. 1 Vorrang haben. Ansprüche auf Familienleistungen nach anderen widerstreitenden…

BFG RV/7103174/2019VO 883/2004 selbständige Erwerbstätigkeit - Ort der Ausübung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2020Teil 3/3

…3 lit. a VO 883/2004 sind somit während dieser Monate die Rechtsvorschriften Ungarns anzuwenden. Für die Monate 01/2014 bis 12/2015 ist noch zu untersuchen, inwieweit neben der Erbringung von Sprachdienstleistungen am Standort der A und der D4 in Österreich auch eine Tätigkeit…

BFG RV/7104109/2019VO 883/2004 selbständige Erwerbstätigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.10.2019Teil 1/2

…Mitgliedstaaten eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, unterliegt nach Art. 13 Abs. 2 VO 883/2004 a) den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaates, wenn sie dort einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübt b) den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Tätigkeiten befindet, wenn sie nicht in…

BFG RV/7104109/2019VO 883/2004 selbständige Erwerbstätigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.10.2019Teil 2/2

…ist, ist der Beschäftigungsstaat. Subsidiär wird an den Wohnmitgliedstaat angeknüpft. (Pletzenauer in DrdA 2010, 443). 3.4 Wohnmitgliedstaat Die VO 883/2004 definiert den Wohnmitgliedstaat nicht unmittelbar. Wohnmitgliedstaat ist jener Staat, in dem sich der Wohnort einer Person befindet. (BFG vom 21.11.2017, RV…

BFG RV/7105638/2015VO 883/2004 selbständige Erwerbstätigkeit - Zurückverweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss11.06.2019

…FLAG, Rz 39 und 40 zu § 53). Im gegenständlichen Fall bezog der Bf als ungarischer Staatsbürger die mit dem strittigen Bescheid zurückgeforderten Differenzzahlungen im Sinne der VO 883/2004 für seine zwei Kinder. Der Bf, seine Ehegattin und die Kinder hatten ihren Familienwohnsitz in Ungarn…

BFG RV/6100205/2017VO 883/2004 - Differenzzahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.03.2018

…02/2013. Mit Bescheid vom 12.09.2016 wurde der Antrag vom 08.03.2016 auf Ausgleichzahlung für die Kinder A und B unter Hinweis auf die VO 883/2004 mit folgender Begründung ab 08/2013 abgewiesen: Vorrangig müsse grundsätzlich jener Mitgliedstaat die Familienleistungen gewähren…

BFG RV/7105252/2016VO 883/2004 - Haushaltszugehörigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.11.2017Teil 1/2

…1 Abs. 1 lit. 1 VO 883/2004 die Lebenshaltungskosten des Kindes erfragt worden sowie um einen Nachweis über die Zahlungen der behaupteten monatlichen Unterhaltsleistungen von 220,-- Euro an die Großmutter (lt. Schreiben vom 14.05.2013) bzw. der geleisteten Unterhaltszahlungen von 400,-- Euro (lt…

BFG RV/7105252/2016VO 883/2004 - Haushaltszugehörigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.11.2017Teil 2/2

…bei Abweisung eines Antrags eines Familienangehörigen auf Familienleistungen anstelle eines Abweisungsbescheides ein Feststellungsbescheid zu erlassen ist, wenn dieser Antrag nach Art. 60 Abs. 1 dritter Satz VO 987/2009 als Antrag eines anderen Familienangehörigen, der bisher nicht am Verfahren beteiligt war, zu berücksichtigen ist, zugelassen…

BFG RV/7105112/2017VO 883/2004 selbständige Erwerbstätigkeit - Zurückverweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss02.11.2017

…01.07.2013 bis dato, die sie in Ungarn übernommen habe) ausschließlich in Österreich aus. Die VO 883/2004 verfüge eindeutig über die Gleichbehandlung aller im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates erwerbstätigen Personen und verordne, die Anwendung der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates vorzusehen, in dem die betreffende Person…

BFG RV/7101596/2016VO 883/2004 - vorrangiger Anspruch der haushaltsführenden Mutter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.10.2017

…nichts anderes bestimmt ist, dürfen Geldleistungen, die nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten oder nach dieser Verordnung zu zahlen sind, gemäß Art. 7 VO 883/2004 nicht auf Grund der Tatsache gekürzt, geändert, zum Ruhen gebracht, entzogen oder beschlagnahmt werden, dass der Berechtigte oder…

BFG RV/7105231/2017VO 1408/71 und VO 883/2004: Beschäftigung und selbständige (Erwerbs-)Tätigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.11.2017Teil 1/2

…Österreich sei daher aufgrund der VO (EG) 883/2004 auch in diesen Zeiträumen nicht zuständig gewesen. Mit Schriftsatz vom 07.08.2015 wurde der Bf von der Vorlage der Beschwerde verständigt und ihm der Vorlagebericht zur Kenntnis gebracht. In dem an den Bf gerichteten Vorhalt…

BFG RV/7105231/2017VO 1408/71 und VO 883/2004: Beschäftigung und selbständige (Erwerbs-)Tätigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.11.2017Teil 2/2

Die Beschwerde ist daher hinsichtlich der Monate 01/2010 bis 12/2011 als unbegründet abzuweisen. 4 Revision: Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist nach § 133 Abs. 4 erster Satz B-VG die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung…

BFG RV/2101170/2020Familienbeihilfenanspruch - Zuständigkeit nach der VO (EG) 883/2004
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.12.2020

…somit Österreich nach Artikel 68 Abs. 1 lit. b Ziffer i) und iii) der VO 883/2004 nicht mehr prioritär zur Gewährung der Familienleistungen verpflichtet. Gemäß § 10 FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe für jeden Monat gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden…

BFG RV/7100646/2016Pflegekind iSd VO 1408/71 und VO 883/2004
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.07.2019

…so gelten nach Art. 68 Abs. 1 VO 883/2004 folgende Prioritätsregeln: a) Sind Leistungen von mehreren Mitgliedstaaten aus unterschiedlichen Gründen zu gewähren, so gilt folgende Rangfolge: an erster Stelle stehen die durch eine Beschäftigung oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausgelösten Ansprüche, darauf folgen die durch…

BFG RV/3101280/2016Familienbeihilfenanspruch - Zuständigkeit nach der VO (EG) 883/2004
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.09.2018

…die erste Auszahlung (je nach Lebensalter der Kinder rückwirkend bis Jänner 2011) im Jänner 2014 erfolgte. 3. Rechtslage: Nach Art 2 Abs 1 VO(EG) 883/2004 (folgend VO genannt) gilt diese Verordnung für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnort in einem Mitgliedstaat…

BFG RV/4100268/2012Stiefkind iS der VO 1408/71 und 883/2004
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.10.2014

…Familienbeihilfe bereits bewilligt worden. Der Abweisungsbescheid sei sehr ungerecht. Er verweise auf die VO 883/2004 und ersuche den Anspruch nochmals zu überprüfen. Im Übrigen werde ersucht die Zustellung an seine Zustellbevollmächtigte KW von OC zuzustellen. Aktenkundig ist ferner das Formular F006, ein weiteres Schriftstück…