…BAO sind auf das Säumnisbeschwerdeverfahren sinngemäß anzuwenden: a) § 256 Abs. 1 und 3 (Zurücknahme der Beschwerde), b) § 260 Abs. 1 lit. a (Unzulässigkeit), c) § 265 Abs. 6 (Verständigungspflichten), d) § 266 (Vorlage der Akten), e) § 268 (Ablehnung wegen Befangenheit oder Wettbewerbsgefährdung), f) § 269 (Obliegenheiten und Befugnisse…
… 52 Abs. 8 VwGVG sind dem Beschwerdeführer die Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht aufzuerlegen, wenn der Beschwerde auch nur teilweise Folge gegeben worden ist. Zur Unzulässigkeit der Revision Art. 133 B-VG normiert: "(4) Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von…
…b BAO iVm § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen. Zur Unzulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die ordentliche Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Beschluss von der Rechtsprechung…
…Abs. 1 (Einbringung), c) § 255 (Verzicht), d) § 256 (Zurücknahme), e) § 260 Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), f) § 274 Abs. 3 Z 1 und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. …
…260), …. Gemäß § 283 Abs. 7 lit c BAO ist § 260 Abs. 1 BAO (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung) sinngemäß anzuwenden. Demgemäß ist die Beschwerde mit Beschluss zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Zur Rechtzeitigkeit der Beschwerde Die gegenständliche Beschwerde, die grundsätzlich als Maßnahmenbeschwerde beurteilt werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Schleich, Klein & Partner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, Plüddemanngasse 54, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 19. August 2024 gegen die zu Steuernummer ***BF1StNr1*** ergangenen Bescheide des Finanzamtes Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch stratos Steuerberatungs GmbH, Triesterstraße 14, 2351 Wiener Neudorf, über die Beschwerde vom 6. Mai 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 (nunmehr Finanzamt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die ke steuerberatungsgmbh, Alpenstraße 54 Tür Top 6, 5020 Salzburg, über den Vorlageantrag vom 28. November 2024 betreffend die Beschwerde vom 31. Oktober 2023 gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***SenV***, die Richterin ***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2 in der Beschwerdesache ***Erbe1*** und ***Erbe2*** als Erben nach ***Bf***, zuletzt wohnhaft in ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 15. Februar 2019 gegen den…
…ist. …. Gemäß § 283 Abs. 7 lit c BAO ist § 260 Abs. 1 BAO (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung) sinngemäß anzuwenden. Demgemäß ist die Beschwerde mit Beschluss zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Zur Rechtzeitigkeit der Beschwerde Die gegenständliche Beschwerde, die grundsätzlich als Maßnahmenbeschwerde beurteilt werden…
…und auch keinen Befangenheitsgrund iSd § 76 Abs. 1 lit. c BAO darstellt. Unzulässigkeit der Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand-Steuerberatungs GmbH & Co KG, Prof.Ferry Porsche Straße 28, 5700 Zell/See, betreffend den Bescheid des ***FA*** vom 30.11.2015 hinsichtlich Feststellung von Einkünften…
…mit § 260 Abs. 1 lit a BAO als unzulässig zurückzuweisen. Beilagen: Einkommensteuerbescheide 2022 und 2023 Zustellnachweise 2022 und 2023 Zur Unzulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt…
…ist (§ 260). Aus Gründen der Verwaltungsökonomie wird von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgesehen und wird der Zurückweisungsbeschluss ohne Setzung weiterer Verfahrensschritte erlassen. Die Unzulässigkeit der Beschwerde und des Vorlageantrages vom Finanzamt im Vorlagebericht aufgezeigt und damit das Parteiengehör gewahrt. Weder der Bf. noch Herr…
…Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Verwaltungsgericht gestellt werden (Vorlageantrag). Gemäß § 264 Abs. 4 lit. e BAO ist § 260 Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung) sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (…
…die im Zuge der Betriebsprüfung einvernommenen Zeugen ausfindig gemacht wurden. Jedenfalls erfolgte dies nicht durch die in der Beschwerde behaupteten Maßnahmen. Es wird daher bereits an dieser Stelle die Zurückweisung der Beschwerde beantragt." Zur Unzulässigkeit der gegenständlichen Maßnahmenbeschwerde hielt das FAÖ u.a. weiters fest…
…sind anzuwenden: a) § 245 Abs 3, 4 und 5 (Frist), b) § 256 Abs 1 und 3 (Zurücknahme der Beschwerde), c) § 260 Abs 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), d) § 265 Abs 4 und 6 (Verständigungspflichten), e) § 266 (Vorlage der Akten), f) § 268 (Ablehnung wegen Befangenheit oder…
…Vorteile nach Kalenderjahren vorgenommen werden. An dieser Stelle ist obendrein noch anzumerken, dass sich die Unzulässigkeit einer Festsetzung von Kapitalertragsteuer über das Kalenderjahr hinaus ebenso aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zur Wahlmöglichkeit der Gesellschaft, eine Vermögenszuwendung entweder als (verdeckte) Ausschüttung oder als Einlagenrückzahlung zu werten…
…Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im Beschwerdefall ist eine Revision schon deshalb nicht zulässig, weil sich die Rechtsfolge der Zurückweisung eines Vorlageantrages wegen Unzulässigkeit mangels Beschwer bereits aus dem Gesetz ergibt (§ 260 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der - vermeintlichen - Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, zu Recht erkannt: Die Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 23. November 2023 wird gemäß § 279 Abs. 1 BAO infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist…