…einer Änderung der Kontrolle kommt; Über das Kaufoptions-Ereignis im Falle von 2. sind die Minderheitsgesellschafter vom Mehrheitsgesellschafter sofort zu informieren. Pkt. 14.5. SHA regelt die Unwiderruflichkeit der Optionen (Verkauf- und Kaufoption). Die Optionen sind für die Parteien verbindlich und unwiderruflich, vorbehaltlich der Bestimmungen…
…Mehrheitsgesellschafter ausgeübt werden, wenn es bei einem Minderheitsgesellschafter zu einer Änderung der Kontrolle kommt. Der Pkt. 14.5 SHA legt die Unwiderruflichkeit der Put- und Call Option fest: Die Optionen sind für die Parteien verbindlich und unwiderruflich. Der Ausübungspreis einer Option (Pkt. 14.8 SHA…
…und der ***8*** lenken können, infolgedessen bereits mit Abschluss des SHA die operative Führung der ***7*** ausgeübt, die letztlich auf den Erwerb der ***8*** durch die ***34*** ausgerichtet war und für deren Entscheidungen die Mehrheitsregel in Punkt 5.2. SHA gegolten hatte. Unwiderruflichkeit der Option…
…eine Optionsausübung eine Erweiterung des Entscheidungsspielraumes des Steuerpflichtigen sei, weswegen verfassungsrechtlich keine Bedenken gegen die Unwiderruflichkeit der Option bestünden. Auch die Gruppenbesteuerung stelle eine Erweiterung des Entscheidungsspielraumes dar. Umsomehr vor dem Hintergrund, dass die Unternehmensgruppe 2008 gegründet worden sei und damit die negativen Auswirkungen der…
…von Vertragsverlängerungen durch Optionsausübung hat der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen, dass dies im Ergebnis nichts anderes als die Beifügung einer Potestativbedingung bedeute, bei deren Eintritt sich die Geltungsdauer des Vertrages verlängere und dass eine solche Bedingung nach §26 GebG zu behandeln sei. Der Verwaltungsgerichtshof stellt…
…und dass eine solche Bedingung nach § 26 GebG zu behandeln ist, sodass die Gebühr von dem Entgelt zu entrichten ist, das auf die Summe der ursprünglich vereinbarten und vom Optionsrecht umfassten Verlängerungszeiten entfällt (vgl. VwGH 19.1.1994, 93/16/0159; VwGH 31.5.1995…
…dass die "Gruppe A" zwar als Kaufinteressent Verhandlungen geführt habe, dass sie aber VOR der Optionseinräumung vom 7.12.2006 NIE das gegenständliche Grundstück besessen oder sonstige vertragliche bzw verwertbare Rechte daran gehabt hätte. Sie habe sich daher weder rechtlich noch tatsächlich irgendetwas "zurückbehalten" können…
…von Vertragsverlängerungen durch Optionsausübung hat der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen, dass dies im Ergebnis nichts anderes als die Beifügung einer Potestativbedingung bedeute, bei deren Eintritt sich die Geltungsdauer des Vertrages verlängere und dass eine solche Bedingung nach §26 GebG zu behandeln sei. Der Verwaltungsgerichtshof stellt…
…vom 06.02.2017, RV/7105923/2015 vom 20.02.2017, RV/7100225/2012). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet eine Vertragsverlängerung durch Optionsausübung nichts anderes als die Beifügung einer Potestativ-Bedingung, bei deren Eintritt sich die Geltungsdauer des Vertrages verlängert, und dass eine…
…Willensübereinstimmung darüber erzielt wurde, einen bestimmten oder bestimmbaren Anteil an einer Liegenschaft um einen betragsmäßig festgesetzten Kaufpreis zu erwerben, ist dem entgegenzuhalten, dass gerade das gegenständliche Vertragskonstrukt (Optionsvertrag, Mietvertrag, Anrechnung der Miete, sechsmonatiger Kündigungsverzicht) keinen Übereignungsanspruch begründet habe. Unter Anschaffung und Veräußerung iSd § 30 EStG…
…Beschwerde als unbegründet ab. In seiner Begründung führte das Finanzamt aus, dass die der Bf. eingeräumte Option, das befristet auf fünf Jahre abgeschlossene Bestandverhältnis mittels schriftlicher Bekanntgabe an den Bestandgeber bis spätestens 6 Monate vor Vertragsende um weitere fünf Jahre zu verlängern, von vornherein auf…
…zur Verfügung (Bestätigung der X-Bank vom 10.12.2001); eine Erfassung dieser Beträge erfolgte im Jahresabschluss 1999 als Besserungskapital und nicht als Verbindlichkeit, um eine Überschuldung wegen befürchteter Konsequenzen (handelsrechtlich/beim Firmenbuch) nicht ausweisen zu müssen. Auf Basis obiger Verträge wurden durch Optionsgeschäfte („Spekulationen…
…nach § 26 GebG 1957 zu behandeln ist, sodass die Gebühr von dem Entgelt zu entrichten ist, das auf die Summe der ursprünglich vereinbarten und vom Optionsrecht umfassten Verlängerungszeiten entfällt (vgl. VwGH 19.1.1994, 93/16/0159 ; VwGH 31.5.1995, 94/16/0237 ; VwGH…
…und dass eine solche Bedingung nach § 26 GebG zu behandeln ist, sodass die Gebühr von dem Entgelt zu entrichten ist, das auf die Summe der ursprünglich vereinbarten und vom Optionsrecht umfassten Verlängerungszeiten entfällt (vgl. VwGH 19.1.1994, 93/16/0159; VwGH 31.5.1995…
…mir der Sachverhalt nicht völlig klar. Unter einer Option wird nach herrschender Auffassung ein Vertrag verstanden, durch den eine Partei das Recht erhält, ein inhaltliche voraus bestimmtes Schuldrecht in Geltung zu setzen (vgl zB Koziol-Welser/Kletecka, Bürgerliches Recht I 457 mwH). Laut der Niederschrift…
…1999, 145). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet eine Vertragsverlängerungsoption nichts anderes als die Beifügung einer Potestativbedingung, bei deren Eintritt sich die Geltungsdauer eines Vertrages verlängert (vgl. bspw Erk. 23.11.2005, 2005/16/0237 mwN). Gleiches hat aber auch für Optionen, durch deren…
…nun die Bf meint, im gegenständlichen Fall läge kein Optionsrecht der Mieterin vor, sondern es könne die Mieterin bestenfalls den Abschluss eines neuen Vertrages begehren, so ist sie damit im Unrecht. Die Mieterin ist unter Einhaltung einer bestimmten Frist und unter der gemäß § 26 GebG…
…der Beschwerdeführerin das Risiko wesentlich habe ausschalten können, dass HS das Geld behebe und tatsächlich für sich behalte. Dass HS über den Betrag nicht verfügt habe, gehe aus seiner Aussage und den Umständen seines Konkurses hervor. Daher werte die belangte Behörde den Abschluss des Optionsvertrages…
…dass eine solche Bedingung nach § 26 GebG 1957 zu behandeln ist, sodass die Gebühr von dem Entgelt zu entrichten ist, das auf die Summe der ursprünglich vereinbarten und vom Optionsrecht umfassten Verlängerungszeiten entfällt (vgl. VwGH 19.1.1994, 93/16/0159; VwGH 31.5.1995…
…Bei der Kennzahl 9294 - "6/7 gemäß § 12 Abs. 3 Z 2 zu verteilenden Abschreibungen und Verluste hinsichtlich von Beteiligungen im Sinne des § 10" - führte die Bf. lediglich den Wert € 12.857,14 an. Sonstige Anbringen und Angaben der Bf. hinsichtlich einer Optionsausübung gemäß…