RIS AI
12 054 Treffer1691 msnur geltende Fassungen
BFG RV/2100421/2014Erbin eines Urhebers ist Unternehmerin, wenn sie in die Verwertungsverträge des Erblassers eintritt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.05.2016

…worden seien. Die bloße Kapitalhingabe durch Private, der Erwerb und das Halten von Beteiligungen und Wertpapieren seien nicht als wirtschaftliche und somit auch nicht als unternehmerische Tätigkeiten anzusehen. Die Überlassung von Urheberrechten könne nicht anders zu behandeln sein wie die Überlassung von Kapital. Der Bf…

BFG RV/7105985/2018Häusliches Arbeitszimmer von UnternehmerInnen, die ihren Arbeitsplatz frei wählen können
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.01.2023

…VwGH 19.4.2006, 2002/13/0202). Im Schreiben vom 5.5.2014 bestätigt Ihr Arbeitgeber: ,In der Regel ist der Arbeitsplatz der Unternehmensberater direkt bei einem unserer Kunden'. Unabhängig davon gibt Ihr Arbeitgeber auch bekannt, dass Ihnen im Firmenbüro jederzeit ein Arbeitsplatz zur Verfügung…

BFG RV/5100321/2020Keine Anwendung der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer bei Vermietung einer im Inland gelegenen Eigentumswohnung durch eine Unternehmerin mit Wohnsitz im Ausland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.01.2022

…das Bundesfinanzgericht steht es fest, dass die Handlungen zur Verwaltung des Unternehmens vorwiegend von Deutschland aus vorgenommen werden und die Vermietung der in Österreich gelegenen Wohnung somit vom Ausland aus verwaltet wird. Vor diesem Hintergrund können die oben angeführten Sachverhaltsfeststellungen gemäß § 167 Abs 2 BAO…

BFG RV/7300054/2023Einschränkung der Tatzeiträume, da die Beschuldigte ab 2021 nicht mehr als Unternehmerin tätig war. Teilrechtskraft, Anpassung der Strafen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.09.2023

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Frau ***Bf1***, geboren 1986, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Christoph Naske, Wipplingerstraße 21, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs. 1, Abs. 2 lit. a des…

BFG RV/7102848/2011Übertragung eines Mitunternehmensanteils oder von Hälfteeigentum an einer Liegenschaft zur Finanzierung von Pflegeheimkosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.07.2014

…Mitunternehmensanteil sondern einen landwirtschaftlich genutzten Liegenschaftsanteil an den Bf. übertragen hat. Aus Sicht des Steuerrechtes begründet das (bloße) Hälfteeigentum an einer Liegenschaft keine Mitunternehmerschaft, da „Mitunternehmer“ unternehmerisch tätige Personengesell­schaften sein müssen. Eine Personengesellschaft entsteht zwar bereits dann, wenn eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht im Sinne…

BFG RV/7400203/2017Wiener Wettterminalabgabegesetz nicht verfassungs- oder EU-rechtswidrig, da es nicht der Notifizierungspflicht der EU-RL 2015/1535 sowie des Wiener Notifizierungsgesetzes unterlag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.03.2018Teil 1/2

…Wette ermögliche. Mit der Formulierung "unmittelbar die Teilnahme an einer Wette ermöglicht" solle klargestellt werden, dass jene technischen Geräte, wo ausschließlich Personal des jeweiligen Unternehmens für den Kunden Wetten eingeben könne, keine Wettterminals im Sinn des Gesetzes darstellten (so z.B. in Trafiken, wo die…

BFG RV/1100311/20111. Umsatz- und ertragsteuerliche Beurteilung im Vorfeld der Liebhaberei-Prüfung 2. Präzisierung des ertragsteuerlastigen Behebungsgrundes für die USt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.06.2014

…Streit gestellt, dass die Natur des in Rede stehenden Objektes an sich nicht auf die private, sondern auf die wirtschaftlich-unternehmerische Verwendung hinweisen würde. Eine Vermietung durch die Bf im Streitjahr war rechtlich nicht möglich und ist auch nicht feststellbar. Bei den Einnahmen, welche von…

BFG RV/3100012/2024Fortbildungskosten iZm Mindset-Coaching
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.04.2024

…einzustufen. Mit rechtzeitig am 5.9.2023 eingebrachter Beschwerde brachte die Bf zusammengefasst vor, die Kurse M&M Coaching sowie ***BCM*** seien besucht worden, um mit ihrem Unternehmen als Physiotherapeutin konkurrenzfähig und auf dem neuesten Stand zu bleiben. Die Ausbildungen hätten Themen wie Marketing, Preisgestaltung…

BFG RV/7101022/20121. Ist die definitive Anführung von Poker als Glücksspiel in § 1 Abs. 2 GSpG verfassungs- und unionsrechtswidrig? Verwirklicht die Bf. das für die Glücksspielabgabenpflicht gemäß § 57 GSpG wesentliche Tatbestandsmerkmal „Ausspielungen“, wenn sie Kartenpokerspiele in Form des Cashgame und in Turnierform anbietet? 2. § 212a BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.12.2018Teil 1/2

…57 Abs. 1 GSpG verweisen durch das Tatbestandsmerkmal „Ausspielung“ auf § 1 GSpG und in weiterer Hinsicht auf § 2 GSpG. Die Bf. sei keine Unternehmerin iSd § 2, weswegen die von § 57 GSpG geforderte Ausspielung nicht vorliegen könne. Nach ihrer Meinung schlage auch der Verweis auf § 2…

BFG RV/7101961/2004Eingangsabgabenfreiheit nach Art. 39 Abs. 1 ZBefrVO führt nicht zum Vorliegen eines aus einer Kapitalgesellschaft und einem ihrer Gesellschafter bestehenden einheitlichen Unternehmers i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.06.2018Teil 1/7

…sei. Die ungarische Zollverwaltung hat an Hand der von ihr eingesehenen Buchhaltungsunterlagen in Bezug auf die von der Kft. zunächst von anderen ungarischen Unternehmen zugekauften Ernteerzeugnisse festgestellt (Band II, Seite 152): “According to the bookkeeping of the company most of the sales were realized to…

BFG RV/7100907/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt würden, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahmen) unterschiedlich besteuert würden und die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (Fortsetzung von BFG 25.9.2017, RV/7100908/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 1/6

…30% des Bruttoertrages. Die Ungleichbehandlung belaste das Gesetz mit Verfassungswidrigkeit, denn ein auf gewerberechtlicher Grundlage operierendes Unternehmen sei hinsichtlich des Kartenpokerspiels mit einer Spielbank gleichzusetzen. (Berufung Seite 41-43). - „Erdrosselungssteuer“ : Die Abgabe berechne sich nach den wahrscheinlichen Einsätzen der Spieler. Die Bf. nehme an den…

BFG RV/7103204/2012Liegen umsatzsteuerlich und ertragsteuerlich mehrere GesBR oder eine einzige GesBR vor?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2017Teil 1/7

…Josef X***** jun. und des Martin X***** als (tatsächliche oder mögliche) Mitunternehmer einer oder mehrerer Gesellschaften nach bürgerlichem Recht bzw. als (tatsächliche oder mögliche) Mitglieder einer oder mehrerer unternehmerisch tätiger Personenvereinigungen teilweise im eigenen Namen, teilweise im Namen der (tatsächlichen oder möglichen) Mitunternehmerschaften bzw. Personenvereinigungen…

BFG RV/7101232/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist. 2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden. (Siehe BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012 an Masseverwalter)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2016Teil 1/6

…1 GSpG vor. Die Glücksspielabgabe nach § 57 Abs. 1 GSpG knüpfe ausdrücklich an „Ausspielungen“ an, nur das unternehmerische Glücksspielangebot unterliege dieser Abgabe. Der Begriff des glücksspielrechtlichen Unternehmers sei in § 2 Abs. 2 GSpG als eine Person definiert, die selbständig eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von…

BFG RV/7101758/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist. 2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2016Teil 1/6

…1 GSpG vor. Die Glücksspielabgabe nach § 57 Abs. 1 GSpG knüpfe ausdrücklich an „Ausspielungen“ an, nur das unternehmerische Glücksspielangebot unterliege dieser Abgabe. Der Begriff des glücksspielrechtlichen Unternehmers sei in § 2 Abs. 2 GSpG als eine Person definiert, die selbständig eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von…

BFG RV/7100908/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahme) unterschiedlich besteuert würden und die Rechtsgeschäftsgebühren vom Kartenpokerspiel mit 25% des Gewinstes bzw. die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (weitere Zeiträume nur Glücksspielabgabe BFG 25.9.2017, RV/7100907/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 1/7

…30% des Bruttoertrages. Die Ungleichbehandlung belaste das Gesetz mit Verfassungswidrigkeit, denn ein auf gewerberechtlicher Grundlage operierendes Unternehmen sei hinsichtlich des Kartenpokerspiels mit einer Spielbank gleichzusetzen. (Berufung Seite 41-43). - „Erdrosselungssteuer“ : Die Abgabe berechne sich nach den wahrscheinlichen Einsätzen der Spieler. Die Bf. nehme an den…

BFG RV/7101181/20131. Ist § 57 GSpG verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist? (Folgezeitraum, daher wie BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012) 2. Löst eine Gewerbeberechtigung zum Halten erlaubter Kartenspiele mangels einer Ausspielung diese aus dem Glücksspielgesetz, sodass keine Glücksspielabgabe anfällt (§ 60 Abs. 36 GSpG)? 3. Liegt eine Unverhältnismäßigkeit vor, wenn die Glücksspielabgabe für die veranstalteten Kartenpokerspiele höher ist als Umsatz, der aus dem Tischgeld erzielt wird? 4. Sind die Spielbanken von den Glücksspielabgaben befreit um eine Doppelbesteuerung mit der Spielbankabgabe zu vermeiden (§ 57 Abs. 6 GSpG)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.08.2017Teil 1/2

…Bf.: durch die Neufassung des § 2 Abs. 2 GSpG sei verdeutlicht worden, dass konzessionsloses Anbieten von Glücksspielen unter unternehmerischer Mitwirkung auch dann verboten sei, wenn der mitwirkende Unternehmer nicht selbst die Gewinne stelle, sondern nur Kartenspieler gegeneinander spielten, der Unternehmer aber an der Durchführung des…

BFG RV/7103332/20111. Ist die definitive Anführung von Poker als Glücksspiel in § 1 Abs. 2 GSpG verfassungs- und unionsrechtswidrig? 2. Verwirklicht die Bf. das für die Glücksspielabgabenpflicht gemäß § 57 GSpG wesentliche Tatbestandsmerkmal „Ausspielungen“, wenn sie Kartenpokerspiele in Form des Cashgame und in Turnierform anbietet? 3. Gibt es durch den Bezug auf § 2 GSpG eine Konnexität zwischen § 57 GSpG und § 60 Abs. 24 GSpG idFv VfGH 27.6.2013, G 26/2013 ua.?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.12.2014Teil 1/4

…1 GSpG vor. Die Glücksspielabgabe nach § 57 Abs. 1 GSpG knüpfe ausdrücklich an „Ausspielungen“ an, nur das unternehmerische Glücksspielangebot unterliege dieser Abgabe. Der Begriff des glücksspielrechtlichen Unternehmers sei in § 2 Abs. 2 GSpG als eine Person definiert, die selbständig eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von…

BFG RV/2100687/2014Das Veranstalten von Kartenpokerspielen als Cashgame und in Turnierform, sowie des Spiels "Surrender", einer Black Jack-Variante, unterliegt der Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.06.2019Teil 4/4

-Da die Bf. glücksspielrechtliche Unternehmerin ist, trifft auf sie das Tatbestandsmerkmal Veranstalterin, die die Spielmöglichkeiten anbietet, zu und ist sie damit Glücksspielabgabenschuldnerin gemäß § 59 Abs. 2 GSpG zweiter Teilstrich. Da mit den Glücksspielabgaben der Abschluss entgeltlicher Glücksverträge besteuert wird, sind Steuerschuldner die Personen, die unmittelbar…

BFG RV/7400151/2021Geschäftsführerhaftung für Glücksspielautomaten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.01.2024Teil 2/2

…der Primärschuldnerin betrieben. (VwGH 5.7.1991, 88/17/0105). Die Primärschuldnerin war daher steuerpflichtige Unternehmerin im Zeitraum Jänner bis April 2019. Sowohl im Haftungsvorhalt als auch im angefochtenen Bescheid sind die Zeiträume, die Anzahl der Glückspielgeräte und die jeweilige Abgabenhöhe aufgeschlüsselt. Abgesehen davon regelt…

BFG RV/5101700/2018Erstaufforstungskosten in der Forstwirtschaft und Rechnungsabgrenzungsposten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.05.2026Teil 2/2

…vorliegen sollen, überzeugen nicht. Die belangte Behörde brachte insbesondere vor, dass der Beschwerdeführer keine Unternehmerinitiative entfalte und kein Unternehmerrisiko trage. Der Beschwerdeführer trage nur jene Risiken, die auch mit einer Kapitalanlage verbunden seien und habe neben seiner Investitionssumme keine weiteren Kosten (keine Nachschussverpflichtung). Er partizipiere…