…Zweck der amtswegigen Wiederaufnahme ist es, eine neuerliche Bescheiderlassung dann zu ermöglichen, wenn Umstände gewichtiger Art hervorkommen. Ziel ist ein insgesamt rechtmäßiges Ergebnis (vgl. VfGH 6.12.1990, B 783/89; VwGH 22.3.2000, 99/13/0253). Daher ist bei der Ermessensübung grundsätzlich dem…
…13/0185), wobei jedoch diese Ermessensübung im Beschwerdeverfahren sanierbar ist (vgl. ÖStZ 1995, 359 ff). Es ist im Übrigen nicht Sache des Abgabepflichtigen, das Nichtvorliegen eines Wiederaufnahmegrundes nachzuweisen, sondern Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen…
…€ reduziert werden. Am selben Tag erging mit derselben Begründung eine teilweise stattgebende Beschwerdevorentscheidung an H***** I***** S*****, ****Adresse_BO_21***** (ebenfalls als "Beschwerdeführerin" bezeichnet). Vorlageantrag Mit Schriftsatz vom 30. 4. 2018, zur Post gegeben am 7. 5. 2018, stellte der Bf Vorlageantrag: A***** S…
…für die Abgabenbehörde Neuhervorkommen der Tatsachen oder Beweismittel entsprechend gegeben und rechtlich zu würdigen. (4) Mit Beschwerdevorentscheidung vom 28.9.2015 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung führte die belangte Behörde aus, dass die Beseitigung der Folgen einer Unterlassung der Geltendmachung von Betriebsausgaben…
…verwiesen. Es sei ausgeschlossen, eine fehlende Begründung erst nach an sich absoluter Verjährung zu „sanieren“. Mangels Begründung sei auch der Grund für die Ermessensübung des Finanzamtes im Sinne der Durchführung der Berichtigung nicht nachvollziehbar. Ein Verschulden der Behörde könne nach der Ansicht von Stoll, BAO…
…Antrag auf Privatinsolvenz stellen. Der Bf. beantrage daher die Vorlage bzw. schlage er eine persönliche Vorsprache vor, um die Probleme, die durch diese Forderung entstünden, zu besprechen. ***** Mit Vorhalt vom 3.5.2018 ersuchte das Bundesfinanzgericht das Finanzamt wegen der Begründung des Ermessens um Mitteilung…
…Haftungsbescheiden liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Nach Lehre und Rechtsprechung ist eine Ermessensentscheidung im Sinne des § 20 BAO innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen und die Ermessensübung auch zu begründen. Dem Gesetzesbegriff…
…Haftungsbescheiden liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Nach Lehre und Rechtsprechung ist eine Ermessensentscheidung im Sinne des § 20 BAO innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen und die Ermessensübung auch zu begründen. Dem Gesetzesbegriff…
…Die Ermessensübung (§ 20 BAO) ist zu begründen (VwGH 28.06.2007, 2006/16/0220; 16.12.2010, 2007/15/0016). Wie dargestellt, fehlt es an grundlegenden Feststellungen der Abgabenbehörde zur Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhalts. Ein Unterbleiben einer Zurückverweisung der Sache an die belangte Behörde würde…
…auch der - im Mängelbehebungsauftrag nicht monierte - Mangel des Fehlens einer Begründung (§ 250 Abs. 1 lit. b BAO) behoben wurde, sodass die Beschwerde als rechtskonform eingebracht anzusehen ist. Gemäß § 1 Z. 3 NoVAG 1991 idF BGBl. 2010/34 unterlag im hier gegenständlichen Zeitraum der Normverbrauchsabgabe…
…Anforderungen an die Begründung eines Bescheides vollinhaltlich genügt und dort auch alle im Rechtsmittelverfahren vorgetragenen Argumente nachvollziehbar in zusammengefasster Darstellung widerlegt werden (vgl. VwGH 28.5.1997, 94/13/0200; 27.5.1998, 95/13/0282). Aus den genannten Gründen war der Verweis auf den…
…Die Unterlassung der Vorlage schriftlicher Unterlagen bezogen auf eine bestehende Geschäftsbeziehung ist nur vor dem Hintergrund verständlich, dass die wahren Auftragsverhältnisse im Dunkeln bleiben sollten. Die Berechnungen der Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe basieren auf dem Prüfungsbericht und sind - wie sich aus den obigen Tabellen ergibt- leicht…
…wegen Unterlassung der Einreichung der Erklärung über die Normverbrauchsabgabe einen Verspätungszuschlag von 103,50 EUR (10% v. 1.035 EUR) fest. 8) Am 11.06.2015 setzte das Finanzamt die am 12.05.2015 angedrohte Zwangsstrafe von 500 EUR mit der Begründung fest, der Bf…
…einer 10%igen Quote zu bemessen. [...]" Beschwerdevorentscheidung Mit Beschwerdevorentscheidung vom 16.7.2014, nachweislich zugestellt am 24.7.2014, wurde die Beschwerde vom 10.1.2014 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung der abweisenden Beschwerdevorentscheidung finden sich folgende Ausführungen zum Ermessen: "Im Rahmen der Ermessensübung…
…geforderten Voraussetzungen einer Begründung und Beweiswürdigung. Es würden keine Beweise angeführt. Die Begründung enthalte nur Feststellungen. Diese seien nicht ausreichend. Ein festgestellter Sachverhalt sei dem Bescheid überhaupt nicht bzw nicht in ausreichendem Maße zu entnehmen. Unterbleibe jedoch die sachverhaltsmäßige Feststellung, so leide der angefochtene Bescheid…
…den vom Zollamt Linz Wels unterlassenen wesentlichen Ermittlungen: Betrachtet man die Begründung zum angefochtenen Bescheid bzw. zur Beschwerdevorentscheidung, so hat das Zollamt Linz Wels zwar Ermittlungsergebnisse herangezogen bzw. Ermittlungen selbst durchgeführt, sich aber bei der Begründung mehrfach - ohne konkret auf einen erhobenen Sachverhalt einzugehen bzw…
…dem Vorbringen im Beschwerdeverfahren nicht dargetan, dass die Ermessensübung (§ 20 BAO) der Behörde, nicht nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände getroffen worden war. Die Zwangsstrafe war ordnungsgemäß zur Erzwingung einer auf Grund gesetzlicher Befugnisse, hier nach den Bestimmungen des WiEReG…
…dieser Rechtsansicht ist der gegenständliche Nichtbescheid sehr wohl nach außen in Erscheinung getreten, weshalb die darin angeführten Wiederaufnahmsgründe erkennbar wurden. Aufgrund dessen gehen wir weiterhin davon aus, dass diese Wiederaufnahmsgründe nicht nochmals als Begründung für einen neuen Wiederaufhahmebescheid herangezogen werden dürfen. Hinsichtlich Ermessensübung weisen wir…
…der Wiederaufnahme (vgl Rz 4, 67 und 70) bzw der vielfach betonte Vorrang der Rechtsrichtigkeit (ablehnend Werndl in Hofer-Zeni-FS, 281; Wiedermann, Wiederaufnahme, 47 ff) rechtfertigt keine nur dieses Kriterium berücksichtigende Ermessensübung. Die Ermessensübung ist entsprechend zu begründen; bei einer sich zu Ungunsten der…
…der Begründung ihres Bescheides ihre für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen soweit aufzuzeigen, dass den Parteien des Verwaltungsverfahrens die Verfolgung ihrer Rechte und dem Verwaltungsgerichtshof die rechtliche Kontrolle des Ermessens möglich ist (VwGH 28.11.2001, 2000/13/0025). Wurde im vertraglichen Innenverhältnis eine…