…Auch ist ihm das Unterlassen von Nachfragen zur weiteren Sachverhaltsabklärung in diesem Verfahrensstadium hinsichtlich der Berechtigung zur Wiederaufnahme nicht vorzuwerfen. Zudem ist die komplexe Sach- und Rechtslage im Hinblick auf die gegenständlichen Umsätze in der Begründung zur Beschwerdevorentscheidung vom 31.1.2018 hinsichtlich der Sachbescheide…
…idgF) geführt wurde. Das Unternehmen brachte 2009 bis 2012 Vorsteuererstattungsanträge (U5) ein und wurden die Vorsteuern erstattet. Der Umstand, dass im Zuge von Ermittlungen der Betriebsprüfung die Nichtanwendung des Erstattungsverfahrens festgestellt wurde, kann als neue Tatsache angesehen werden und waren dies Umstände, die im abgeschlossenen…
…entgegen: Fehlte doch in allen Feststellungserklärungen der Bf jeglicher Hinweis auf erforschungswürdige Sachverhaltselemente, insbesondere auf die Bestandverhältnisse von Miteigentümern und nahen Angehörigen, so dass nach Auffassung des BFG kein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde am Unterlassen von Ermittlungen vorlag. Rechtslage A. Bemessungsverjährung und Wiederaufnahme des Verfahrens …
…nicht hinterfragungswürdig erschienen. Wie ebenfalls bereits ausgeführt, hindert ein entsprechendes Unterlassen von Ermittlungen der Abgabenbehörde zwar grundsätzlich nicht eine Wiederaufnahme des Verfahrens, ist aber bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen. Für eine Ermessensübung zugunsten einer Wiederaufnahme würden die nicht unerheblichen steuerlichen Auswirkungen sprechen. Allerdings war in…
…Beurteilung der Relevanz von Tatsachenfeststellungen naturgemäß mit rechtlichen Überlegungen untrennbar verbunden ist. Ob letztlich ein anders lautender Bescheid tatsächlich zu erlassen ist oder eine Bescheiderteilung zu unterbleiben hat, ist vom Ergebnis der weiteren Ermittlungen abhängig. Die passive Formulierung „wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden“…
…Ein Unterlassen von Ermittlungen und Sachverhaltsfeststellungen auf Grund möglicherweise nur geringfügigen abgabenrechtlichen Auswirkungen (zumindest) in einem Rechtsmittelverfahren ist nach Überzeugung des Bundesfinanzgerichtes nach den Verfahrensvorschriften nicht zulässig. In einem Zeitraum umfassend die Jahre 2002 (möglicherweise nur Teile davon) bis zu einem nicht feststehenden Zeitpunkt im…
…Fällen durchführbar sind. Auch ist ihm das Unterlassen von Nachfragen zur weiteren Sachverhaltsabklärung in diesem Verfahrensstadium hinsichtlich der Berechtigung zur Wiederaufnahme nicht vorzuwerfen. Zudem ist die komplexe Sach- und Rechtslage im Hinblick auf die gegenständlichen Umsätze in der Begründung zur Beschwerdevorentscheidung dargestellt, wonach durchaus Fälle…
…Fällen durchführbar sind. Auch ist ihm das Unterlassen von Nachfragen zur weiteren Sachverhaltsabklärung in diesem Verfahrensstadium hinsichtlich der Berechtigung zur Wiederaufnahme nicht vorzuwerfen. Zudem ist die komplexe Sach- und Rechtslage im Hinblick auf die gegenständlichen Umsätze in der Begründung zur Beschwerdevorentscheidung dargestellt, wonach durchaus Fälle…
…Fällen durchführbar sind. Auch ist ihm das Unterlassen von Nachfragen zur weiteren Sachverhaltsabklärung in diesem Verfahrensstadium hinsichtlich der Berechtigung der späteren Wiederaufnahme nicht vorzuwerfen. Zudem ist die komplexe Sach- und Rechtslage im Hinblick auf die gegenständlichen Umsätze in der Begründung zur Beschwerdevorentscheidung dargestellt, wonach durchaus…
…BGBl. 1995/279 idgF) geführt wurde. Das Unternehmen brachte 2008 ff Vorsteuererstattungsanträge (U5) ein und wurden die Vorsteuern erstattet. Der Umstand, dass im Zuge von Ermittlungen der Betriebsprüfung die Nichtanwendung des Erstattungsverfahrens festgestellt wurde, kann als neue Tatsache angesehen werden und waren dies Umstände, die…
…würden. Es bestehe ja die Offenlegungsverpflichtungen, damit der Abgabepflichtige der Abgabenbehörde solche Umstände bekannt gebe. Zudem stehe das Unterlassen von Ermittlungen durch die Abgabenbehörde einer Wiederaufnahme des Verfahrens nicht entgegen. Von einer Wiederaufnahme im gegenständlichen Fall abzusehen, würde einen Abgabepflichtigen, der seinen Offenlegungsverpflichtungen nicht nachkomme…
…0196; 23.9.2005, 2005/15/0080). Das Unterlassen von auf die Ausübung des Aufsichtsrechtes gerichteten Maßnahmen begründet daher auch keinen im Rahmen einer Bescheidbeschwerde vor dem Verwaltungsgericht (BFG) oder einer Revision vor dem VwGH erfolgreich geltend zu machenden Verfahrensmangel (vgl. VwGH 28.10.2009…
…0196; 23.9.2005, 2005/15/0080). Das Unterlassen von auf die Ausübung des Aufsichtsrechtes gerichteten Maßnahmen begründet daher auch keinen im Rahmen einer Bescheidbeschwerde vor dem Verwaltungsgericht (BFG) oder einer Revision vor dem VwGH erfolgreich geltend zu machenden Verfahrensmangel (vgl. VwGH 28.10.2009…
…der Beweisaufnahme auch der Gegenstand des Parteigehörs gehört". Weiters führte er aus: "Da die Abstellung der betreffenden Kraftfahrzeuge von mir energisch bestritten wird hätte die belangte Behörde weitere Ermittlungen anstellen müssen. Das Unterlassen von erheblichen notwendigen Ermittlungen stellt eine Rechtswidrigkeit dar!" Zudem brachte der Bf…
…fraglichen Umsätzen im Wesentlichen nur ein Steuervorteil bezweckt wurde, dass die fraglichen Umsätze keine andere Erklärung haben als nur die Erlangung von Steuervorteilen. Auch in diese Richtung wurden vom Finanzamt Ermittlungen unterlassen. Das Finanzamt hat Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte…
…Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer sind Auskunftsverlangen (Abs. 1) nicht zulässig, außer wenn - nach Ausräumung von Zweifeln durch einen Ergänzungsauftrag nach § 161 Abs. 1 BAO - die Abgabenbehörde Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung hat, ein Ermittlungsverfahren gemäß § 161 Abs. 2 BAO einleitet und der Abgabepflichtige vorher…
…von der Abgabenbehörde notwendige Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anderer Bescheid hätte erlassen werden können, hat das Bundesfinanzgericht im Rahmen seines Ermessens beschlossen, den streitgegenständlichen Bescheid und die Beschwerdevorentscheidung (letztere vom 18. Februar 2020) aufzuheben und die Sache zur Durchführung von weiteren Ermittlungen…
…wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Erwägungen: Streit besteht im gegenständlichen Fall darüber, ob und in welcher Höhe der Bf. im Jahr 2015 tatsächlich Zahlungen von der AGmbH aus der bei…
…Abgabenbehörde notwendige Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anderer Bescheid hätte erlassen werden können, hat das Bundesfinanz-gericht im Rahmen seines Ermessens beschlossen, den streitgegenständlichen Bescheid und die Beschwerdevorentscheidung (letztere vom 4. März 2026) aufzuheben und die Sache zur Durchführung von weiteren Ermittlungen an…
…Auflage, § 278 Tz 5, mwN). Eine Unterlassung von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, dass erstmals in der Beschwerde oder im Vorlageantrag Umstände releviert werden und das Finanzamt vor Beschwerdevorlage keine diesbezüglichen Ermittlungen durchgeführt hat (Ritz, aaO, § 278 Tz 11). Der Gesetzgeber geht in der…