…zum Bilanzstichtag der Beschwerdeführerin und des möglichen Gruppenmitglieds gründen sich auf die Angaben in den Anträgen auf Feststellung einer Unternehmensgruppe vom Dezember 2021 (Formulare G1 und G2). Darüber hinaus ist aus den historischen Firmenbuchdaten der Beschwerdeführerin ersichtlich, dass die Umstellung des Bilanzstichtages auf den 31…
…Die Frage nach einer eventuellen Unternehmereigenschaft der Gastgeberin stellt sich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Die Feststellungen der Außenprüfung bezogen sich im gegenständlichen Fall auf das Wirtschaftsjahr 1.4.2006 bis 31.3.2007. Hauptstreitpunkt des gegenständlichen Verfahrens ist demnach die Frage, ob die Gastgeberinnen…
…Bescheid vom 27. März 2008 wurde das rückwirkende Ausscheiden der Gruppenmitglieder GM4 und GM7 ab der Veranlagung 2005 festgestellt. Am 16. Oktober 2008 stellte die Gruppenträgerin einen Antrag auf Zustimmung zur Umstellung des Wirtschaftsjahres und Wechsel des Bilanzstichtages auf den 31. Oktober. Die Änderung sollte…
…Bescheid vom 27. März 2008 wurde das rückwirkende Ausscheiden der Gruppenmitglieder GM4 und GM7 ab der Veranlagung 2005 festgestellt. Am 16. Oktober 2008 stellte die Gruppenträgerin einen Antrag auf Zustimmung zur Umstellung des Wirtschaftsjahres und Wechsel des Bilanzstichtages auf den 31. Oktober. Die Änderung sollte…
…wurde das rückwirkende Ausscheiden der Gruppenmitglieder GM4 und GM7 ab der Veranlagung 2005 festgestellt. Am 16. Oktober 2008 stellte die Bf. (bisherige Gruppenträgerin) einen Antrag auf Zustimmung zur Umstellung des Wirtschaftsjahres und Wechsel des Bilanzstichtages auf den 31. Oktober. Die Änderung sollte erstmals mit 31…
…wurde das rückwirkende Ausscheiden der Gruppenmitglieder GM4 und GM7 ab der Veranlagung 2005 festgestellt. Am 16. Oktober 2008 stellte die Bf. (bisherige Gruppenträgerin) einen Antrag auf Zustimmung zur Umstellung des Wirtschaftsjahres und Wechsel des Bilanzstichtages auf den 31. Oktober. Die Änderung sollte erstmals mit 31…
…des EBIT 2007 in Höhe von € 59,8 Mio bei einem Kaufpreis von € 504 Mio ein Multiple von (höchstens) 8,44 ermittelt und darauf hinweist, dass die ***AB*** höher bewertet wurde, kann eine wissenschaftliche Unternehmensbewertung nicht ersetzen. Insbesondere die schon absehbare Umstellung des…
…Betrieb eröffnet oder aufgegeben wird oder 2. das Wirtschaftsjahr bei einem buchführenden Land- und Forstwirt oder einem rechnungslegungspflichtigen Gewerbetreibenden auf einen anderen Stichtag umgestellt wird. (7) Die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen anderen Stichtag ist nur zulässig, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorliegen und das Finanzamt…
…auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr begründe sich auf der rascheren und erleichterten Bilanzerstellung zu diesem Zeitpunkt. Entsprechend dem Antrag auf Genehmigung des geänderten Bilanzstichtages zum 30.6. für das Wirtschaftsjahr 1.7. bis 30.6. des Folgejahres ab 2006 werde um Umstellung des Wirtschaftsjahres und antragsgemäße…
…Der Antrag zur Eintragung des geänderten Bilanzstichtages (ab 31.03.2018 und Folgejahre) wurde beim Firmenbuch mit 15.01.2018 gestellt und erfolgte die Eintragung mit 19.01.2018. Dem Antrag vom 09.05.2017 auf erstmaliges abweichendes Wirtschaftsjahr mit 31.03.2018 wurde vom…
…des EBIT 2007 in Höhe von € 59,8 Mio bei einem Kaufpreis von € 504 Mio ein Multiple von (höchstens) 8,44 ermittelt und darauf hinweist, dass die ***AB*** höher bewertet wurde, kann eine wissenschaftliche Unternehmensbewertung nicht ersetzen. Insbesondere die schon absehbare Umstellung des…
…Betrieb eröffnet oder aufgegeben wird oder 2. das Wirtschaftsjahr bei einem buchführenden Land- und Forstwirt oder einem rechnungslegungspflichtigen Gewerbetreibenden auf einen anderen Stichtag umgestellt wird. (7) Die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen anderen Stichtag ist nur zulässig, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorliegen und das Finanzamt…
…von Einkünften gerechtfertigt sei. Gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 ist Gewinn der durch doppelte Buchführung zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Gem § 24 Abs. 2 EStG 1988 sind Veräußerungsgewinne ausnahmslos durch Betriebsvermögensvergleich…
…freiwillige Wechsel der Gewinnermittlungsart nach herrschender Lehre und Rechtsprechung nur zu BEGINN eines Wirtschaftsjahres zulässig ist (vgl VwGH 16.9.2003, 2001/14/0039; Zorn in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21 § 4 Rz 409 mwN). Bei einem freiwilligen Wechsel von einer Ermittlung des Gewinns nach …
…Der Befund eines Schadholzgutachtens muss daher nachvollziehbar darlegen, wann, wo und wie die Erhebung der Art und des Ausmaßes des durch ein Ereignis höhere Gewalt verursachten Schadholzes eines konkreten Wirtschaftsjahres (1.1. bis 31.12.) erfolgt ist. Die Befundaufnahme muss vor Beginn der Schadholznutzung erfolgen…
…dass Deloitte nunmehr mit der Vertretung beauftragt sei und er festgestellt habe, dass wegen des abweichenden Wirtschaftsjahrs im Zeitpunkt der Erlassung des Abgabenerhöhungsbescheides bereits Festsetzungsverjährung eingetreten gewesen sei. Die Amtspartei wurde über dieses Telefonat informiert und hat in der Folge eine Stellungnahme mit ihrer gegenteiligen…
…2 UStG mit einer Organgesellschaft. Sie beabsichtigt, mit Beginn des Wirtschaftsjahres 2017/2018 ihre Buchhaltung auf SAP umzustellen. Im Zuge der Vorarbeiten zur Umstellung auf SAP erfolgen auch umfangreiche Datenanalysen und ggf. Aufarbeitungen der "Altdaten'' im bestehenden ERP System Navision. In diesem Zusammenhang wurden auch…
…die Zusammenlegung und Umstellung auf Scannen nicht betroffen gewesen. Aus zwei geführten Telefonaten zwischen dem fertigenden Richter und dem Teamleiter der Poststelle ergab sich hingegen, dass ein kürzeres "Liegenbleiben", konkret vom 27.12.2012 bis zum 17.1.2013, durchaus im Bereich des Denkmöglichen sei…
…dass eine rückwirkende Umstellung der Gewinnermittlungsart unzulässig ist. Allerdings ist dem Hinweis des Bf auf den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Totalgewinnbetrachtung mit dem Verweis auf die nach der AP unangefochten gebliebenen ESt-Bescheide für 2003/2004 zu begegnen und daran zu erinnern…
…Zutreffend ist, dass eine Zustimmung des Finanzamts zur Umstellung auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr bei der Umsatzsteuer nicht vorgesehen ist, doch lässt sich der angefochtene Bescheid, auch wenn er auf einen beim Finanzamt am 25.2.2014 eingelangten "Antrag" des Bf. vom 19.2.2014 Bezug…