…2012 - 2015 eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Dabei wurde ua die Feststellung getroffen, dass kein steuerbarer Umsatz in Österreich und folglich keine ig Lieferungen stattgefunden haben. Der steuerbare Umsatz wurde mit € 0 festgestellt. Ig Lieferungen hätten demzufolge nicht stattgefunden. Ein ig Erwerb sei jedoch aufgrund…
…dass die Umsätze der Bf. (Roaminggebühren) nach der Verordnung BGBl. II Nr. 383/2003 idF BGBl. II Nr. 221/2009 im Inland steuerbar seien, weil die erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich genutzt und ausgewertet würden und im Drittland keiner der inländischen Umsatzsteuer vergleichbaren Steuerbelastung unterliegen würden…
…Vorsteuern mit Null fest, was inhaltlich einer Abweisung gleichkommt. Die Abweisung wurde damit begründet, dass die Bf. Privatpersonen im Gelegenheitsverkehr durch Österreich befördert und damit Umsätze in Österreich bewirkt habe, die die Erstattung der Vorsteuern ausschließen. Im Übrigen seien gemäß § 23 Abs. 8 UStG 1994…
…Zur Pauschalierung der Umsatzsteuer Rechtslage / Erwägungen Im vorliegenden Verfahren ist strittig, ob die von der BF erzielten Umsätze aus dem Direktverkauf ihrer landwirtschaftlichen Produkte in Österreich der Pauschalbesteuerung nach § 22 UStG 1994 unterliegen oder nach der Regelbesteuerung mit einer Umsatzsteuer von 10 % zu besteuern sind…
…dass die Umsätze der Bf. (Roaminggebühren) nach der Verordnung BGBl. II Nr. 383/2003 idF BGBl. II Nr. 221/2009 im Inland steuerbar seien, weil die erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich genutzt und ausgewertet würden und im Drittland keiner der inländischen Umsatzsteuer vergleichbaren Steuerbelastung unterliegen würden…
…gefasst und aus unionsrechtlicher Sicht auf den gegenständlichen Sachverhalt nicht anwendbar. Ob die Umsätze im Drittland einer vergleichbaren Besteuerung unterliegen, könne aber für die Besteuerung im Inland bzw. im Gemeinschaftsgebiet nicht maßgeblich sein. Die Besteuerung im Gemeinschaftsgebiet bzw. in Österreich wäre danach von Kriterien abhängig…
…dass die Umsätze der Bf. (Roaminggebühren) nach der Verordnung BGBl. II Nr. 383/2003 idF BGBl. II Nr. 221/2009 im Inland steuerbar seien, weil die erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich genutzt und ausgewertet würden und im Drittland keiner der inländischen Umsatzsteuer vergleichbaren Steuerbelastung unterliegen würden…
…dass die Umsätze der Bf. (Roaminggebühren) nach der Verordnung BGBl. II Nr. 383/2003 idF BGBl. II Nr. 221/2009 im Inland steuerbar seien, weil die erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich genutzt und ausgewertet würden und im Drittland keiner der inländischen Umsatzsteuer vergleichbaren Steuerbelastung unterliegen würden…
…die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Roamingleistungen die Möglichkeit erhalten, Mobilfunkdienstleistungen über das Mobilfunknetz eines österreichischen Betreibers zu nutzen. Insoweit ist auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, nach der sich aus Art. 1 Abs. 2 Unterabs. 2 der MwStSystRL ergibt, dass jeder Umsatz in der Regel…
…objektiver Umstände feststeht, dass dieser StPfl wusste oder wissen musste, dass der zur Begründung des Rechts auf Vorsteuerabzug angeführte Umsatz in eine auf einer vorausgehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe der Lieferkette begangenen MwSt-Hinterziehung einbezogen war, was das vorlegende Gericht zu prüfen hat." 2. Der EuGH…
…UStG, Art 7 BMR Rz 33). Wären hingegen die Abnehmer der verfahrensgegenständlichen Kampfsportartikel in der Slowakei keine Unternehmer gewesen, sondern beispielsweise interessierte private Sportler, hätten sich - unter der Voraussetzung, dass die diesbezügliche Lieferschwelle eines Versandhandels nicht überschritten war - in Österreich steuerbare und steuerpflichtige Umsätze ergeben.
…Abgabenbehörde ua. folgende Stellungnahme ab: "" Die Umsätze aus der Duldung der Aufstellung der Video Lotterie Terminals durch die XYZ Handelsgesellschaft mbH bzw. die XYZ G Ltd in den Geschäftsräumlichkeiten des Steuerpflichtigen sind in Österreich steuerbar und steuerpflichtig und fallen nicht unter die unechte Befreiung des §…
…dass AB D der Partner der Bf. war und es habe steigernde Umsätze und Deckungsbeiträge gegeben. Prüferin: In Rechnung gestellt wurde ja nicht nur eine Vermittlung, sondern auch Verpackung usw. Geschäftsführer der Bf.: Diese hätte der Bruder verrechnen müssen. Finanzamtsvertreter: Die Frage zielt darauf ab…
…Umsatz") sei. Die Bf. (B) trat gegenüber ihrer Lieferantin (A) mit ihrer österreichischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf. Die belangte Behörde sah dies genau umgekehrt und nahm einen innergemeinschaftlichen Erwerb im EU-Bestimmungsstaat und gleichzeitig kraft Verwendung der inländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einen weiteren innergemeinschaftlichen Erwerb in Österreich…
…AP die Ansicht vertritt, dass aus der entsprechenden Rechnungsstellung, dem Ausweis der Umsätze in den Umsatzsteuererklärungen und den Zusammenfassenden Meldungen sowie der durch das Auftreten mit der jeweiligen österreichischen UID-Nr. objektiv nicht der konkrete Wille des Unternehmers zum Ausdruck kommt, sondern es sich hierbei…
…Bf. ist eine GmbH mit Sitz in Österreich und Mitglied einer Unternehmensgruppe. Ihre Geschäftstätigkeit umfasst den grenzüberschreitenden Großhandel mit Getreide, Mais, Ölsaaten, Futtermitteln und landwirtschaftlichem Saatgut. Im Oktober 2014 nahm sie eine Geschäftsbeziehung mit der A d.o.o., einem Unternehmen mit Sitz in Kroatien…
…die bisherige Behandlung der Umsätze und die im Zuge der Prüfung von ***BI*** vertretene, auf eine Expertise ihrer steuerlichen Vertreterin (***17*** GmbH & Co KEG Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) gestützte neue Rechtsansicht dargestellt. Da die Lieferung von ***BI*** an ihre Kunden (KM) in Österreich nicht steuerbar sei…
…der Lieferkette begangene Steuerhinterziehung einbezogen war. Das gilt auch, wenn sich die von der Steuerhinterziehung betroffene Lieferkette auf zwei oder mehr Mitgliedstaaten erstreckte oder ein anderer Wirtschaftsteilnehmer mit einem späteren Umsatz in einem anderen Mitgliedstaat die Begehung dieser Steuerhinterziehung vollendet. Gerade eine Mehrwertsteuerhinterziehung durch "Karussellbetrug"…
…dass die Umsätze der Bf. (Roaminggebühren) nach der Verordnung BGBl. II Nr. 383/2003 idF BGBl. II Nr. 221/2009 im Inland steuerbar seien, weil die erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich genutzt und ausgewertet würden und im Drittland keiner der inländischen Umsatzsteuer vergleichbaren Steuerbelastung unterliegen würden…
…2005 und 2006 ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllte Umsatz- und Einkommensteuererklärungen nachzureichen und drohte für den Fall, dass der Bf. dieser Aufforderung nicht binnen der gleichzeitig gesetzten Frist nachkomme, die Verhängung einer Zwangsstrafe in Höhe von 300,00 Euro an. Am 28.9.2009 wurden die…