IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Herbert Schrettl und Partner SteuerberatungsgmbH, Madersbacherweg 26, 6300 Wörgl I. gegen den Bescheid vom 29. Oktober 2012 betreffend Wechselgebühr gemäß § 33 TP…
…November 2024, Steuernummer ***StNrP***, gemäß § 276 Abs. 3 BAO im Wege eines Umlaufbeschlusses zu Recht erkannt: I. Der Haftungsbescheid vom 14.11.2024 wird aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig…
…1*** und ***Stifter 2*** ***" (Onlineausgabe vom ttmmjj). Die Feststellungen betreffend die Begünstigten der ***Privatstiftung*** gründen sich auf den aktenkundigen Auszug aus dem Begünstigtenbuch der ***Privatstiftung*** vom ttmmjj sowie auf die aktenkundige Kopie des genannten Umlaufbeschlusses. Die Feststellungen bei den Punkten 1.2. und 1.3…
…FA*** vom 27. März 2023 und über die Beschwerde vom 21. April 2024 gegen den Einkommensteuerbescheid 2023 des ***FA*** datiert vom 25. März 2024, Steuernummer ***BF1StNr1***, im Rahmen eines Umlaufbeschlusses gemäß § 276 Abs. 3 BAO zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde werden gemäß § 279 BAO…
…Deshalb sei mit 28.9.2016 per Umlaufbeschluss auf die Auszahlung der offenen Geschäftsführerbezüge 2014 in Höhe von brutto 8.360,00 € verzichtet worden. Durch die Kürzung der Geschäftsführerbezüge im Jahr 2014 ergebe sich bei der Einkommensteuer eine Gutschrift in Höhe von 2.080…
…der Fa. AG und war von dieser - so wurde es behauptet und mit einer Kopie dargelegt; beidseitig unterfertigte Verträge oder einschlägige Umlaufbeschlüsse wurden nicht vorgelegt - weisungsfrei gestellt. Für den Auftritt vor Behörden und Kunden für die AG hatte er umfassende Handlungs- und Vertretungsvollmacht. Herr G…
…bei der gewerblichen Sozialversicherung pflichtversichert. a sei für die b GmbH tätig, was u.a. die von ihm unterzeichneten Umlaufbeschlüsse belegen würden. Zusätzlich sei davon auszugehen, dass er bereits aufgrund der Höhe seiner Beteiligung im Eigeninteresse für die GmbH tätig sei. Er habe keinen Wohnsitz…
…sich auf den aktenkundigen Auszug aus dem Begünstigtenbuch der ***Privatstiftung1*** vom 25.2.2021 sowie auf die aktenkundige Kopie des genannten Umlaufbeschlusses. Die Feststellungen bei den Punkten 1.2 und 1.3 gründen sich auf die aktenkundigen Kopien der jeweils genannten Vertragsurkunden. Die Feststellungen bei…
…372.551,00 der nicht gebundenen Kapitalrücklage zugeführt. Nach Auflösung der Kapitalrücklage gegen Bilanzgewinn im Jahresabschluss 2007 wurden mit Umlaufbeschlüssen aus 2008 EUR 6.330.000,00 und EUR 1.042.000,00 an den Gesellschafter DN ausgeschüttet, wobei diese Ausschüttungen als Einlagenrückgewähr behandelt und…
…Oktober 2025 durch Fassung eines Umlaufbeschlusses zu Recht erkannt: I.1 Die Beschwerden gegen die Bescheide vom 24.1.2017 betreffend die Glücksspielabgabe für 2/2012 - 11/2015 werden als unbegründet abgewiesen. I.2 Die Beschwerden gegen die Bescheide vom 25.10.2023 betreffend die…
…ihres arbeitsbezogenen Verhaltens vereinbart worden sei. Die zweite Stellungnahme vom 24.11.2016 beschäftigt sich mit der der Frage, ob der Gesellschaftsvertrag der Ziviltechniker GmbH vom 14.09.2010 unter Berücksichtigung des Umlaufbeschlusses vom 01.07.2013 eine "gesellschaftsvertragliche Sonderbestimmung" im Sinne des § 25 Abs…
…Begründend wurde ausgeführt, dass der Vorsteuerberater bei der Erstellung der Steuererklärungen die Bezüge der beiden Geschäftsführer als Gewinnausschüttung behandelt habe. Es sei in keinem Jahr im Rahmen eines Umlaufbeschlusses eine Gewinnausschüttung beschlossen worden. Die Beschwerdeführerin habe auch nie Gewinne in dieser Höhe gemacht, die ausgeschüttet…
…Zeit nicht auszahlbar sein würden, deshalb sei im September 2016 (siehe Umlaufbeschluss) der Geschäftsführerbezug ab 1.1.2016 von netto 30.000,00 € auf 20.000,00 € reduziert und der aus den Vorjahren nicht auszahlbare Rest sei gekürzt worden. Der nicht auszahlbare Rest…
…Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht. In der Begründung wurde wiederholt, dass der Beschluss zur Ausschüttung in der Vorstandssitzung am ZX vorbehaltlich der schriftlichen Ausfertigung im Umlaufwege erfolgte. Nach dem Vorliegen des Umlaufbeschlusses wurde die Kapitalertragsteuer innerhalb der Frist des § 96 Abs…
…Nichtabführung nicht damit entschuldigt werden, dass die Geldmittel zu deren Entrichtung nicht ausgereicht hätten. Aufgrund des Umlaufbeschlusses vom 3.12.2013 ist es zu einer Ausschüttung an die Gesellschafterin (die Bf) gekommen. Es habe für die Bf daher die Pflicht zur Einbehaltung der Kest gem. …
…2“ differiere mit dem übermittelten Konto von der Firma. - Die in den Umlaufbeschlüssen 2012 und 2015 gewährten Kredite hielten einem Fremdvergleich nicht stand. - Eine Verrechnung der Verwaltungskosten für die Firmen MPG und PI sei nicht vorgenommen worden. (3) Feststellungen zur Führung der Bücher ohne steuerliche…
…1.1. Die Beschwerdeführerin (kurz: Bf.) ist eine GmbH, deren Gesellschafter mit Umlaufbeschluss vom 30.11.2015 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 1 Million Euro vom Bilanzgewinn des Jahres 2015 beschlossen. Die darauf entfallende Kapitalertragsteuer wurde am 17.12.2015 entrichtet. 1.2. Mit Bescheid…
…aufgrund ihrer bekannten Bonität seitens der Bank ein Darlehen auch ohne Hypothek eingeräumt werde. Damit sei der Fremdvergleich jedenfalls gegeben. Die verspätete Vorlage des Umlaufbeschlusses bzw. die behauptete fehlende Kooperation von Frau A habe ihren Grund in massiven innerbetrieblichen Turbulenzen. Im Übrigen verwies die Bf…
…Zeitpunkt Auch das Ausmaß der Entscheidungsgeschwindigkeit und die Form der Entscheidungsausübung (Miteigentümerversammlungen in Präsenz, Umlaufbeschlüsse) seien kein Kriterium für die steuerliche Anerkennung als großes Bauherrenmodell. Die bescheiderlassende Behörde habe den Sachverhalt dieses Bauherrenmodell in wesentlichen Punkten unrichtig beurteilt. Die Investoren hätten stets die Möglichkeit gehabt…
…Mieterin (Fertighaus GmbH) besteht ein gesellschaftsrechtliches Nahverhältnis, dessen genaue Ausprägung (Ausmaß der mittelbaren und unmittelbaren Beteiligung) das FA im Wesentlichen nicht ermittelt hat. Die Gesellschafter der bf GmbH waren im Streitzeitraum (Umlaufbeschlüsse 2016-2019 in "angeforderte Unterlagen- Teil 4"; FN FN1 t) 19.564,70…