…übrigen, denen Einkünfte zugerechnet werden. Gemäß § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen – das sind die Abs. 2 bis 5 - der Verjährung. Ad Anwendungsbereich des Art III des UmgrStG: § 6 Z 14 lit b EStG 1988 normiert…
…jeweils steuerpflichtiger Vorgang gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 vorliegt und entsprechend auch die Anschaffungskosten und Verkaufserlöse in Euro für steuerliche Zwecke anzusetzen sind. Vgl. § 6 Z 14 lit. a EStG 1988 (bzw. § 27 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988): Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegt…
…zuzurechnen, der dem gemäß Abs. 2, § 6 Z 14 oder § 24 Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes 1988 maßgebenden Stichtag folgt." 1.2. § 6 Z 14 EStG 1988 lautet folgendermaßen (Fettdruck durch das Bundesfinanzgericht): "a) Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegt jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor…
…592, sowie auch Rz 710 UmgrStR 2002). Eine Einbringung eines Hoheitsbetriebes als unternehmensrechtliche Sacheinlage ist aber möglich. Ertragsteuerlich ist ein Tausch iS des § 6 Z 14 lit b EStG verwirklicht. Einzelne Wirtschaftsgüter weisen keinen Firmenwert auf. Das heißt, in der steuerlichen Eröffnungsbilanz dürfen nur Wirtschaftsgüter…
…Aufdeckung der stillen Reserven/Zurechnung des Veräußerungsgewinnes: Nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen gilt die Einbringung von Vermögen in eine Körperschaft als Tausch (§ 6 Z 14 lit. b EStG 1988). Da beim Tausch jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vorliegt (§ 6 Z 14 lit. a EStG 1988)…
…6 Z 14 lit. b EStG 1988 normiert, dass die Einlage oder Einbringung von Wirtschaftsgütern (und sonstigem Vermögen) in eine Körperschaft einkommensteuerlich als Tauschvorgang zu behandeln ist (vgl. VwGH 17.12.2014, 2012/13/0126), wenn sich nicht anderes aus dem UmgrStG ergibt. Beim Tausch…
…des § 31 EStG selbst ergeben ("Abs. 1 (..) Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden.") Der Veräußerungspreis gemäß § 6 Z 14 lit. a EStG würde dabei dem Wert des hingegebenen Wirtschaftsgutes entsprechen. Ein Tausch würde folglich im Rahmen von Spekulationseinkünften stets so bewertet werden, dass…
…weshalb der Tausch von einer Kryptowährung gegen eine Kryptowährung keinen Realisationsvorgang darstelle. In diesem Zusammenhang würden die Materialien festhalten, dass die Anschaffungskosten der hingegebenen Kryptowährung(en) auf die neue(n) Kryptowährung(en) in Analogie zu § 6 Z 14 lit. a EStG 1988 zu übertragen seien…
…jeweils der gemeine Wert des hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusetzen. Gemäß § 6 Z 14 lit b EStG 1988 idF BGBl 1991/699 gilt die Einlage oder die Einbringung von Wirtschaftsgütern und sonstigem Vermögen in eine Körperschaft (§ 1 des Körperschaftsteuergesetzes 1988) als Tausch im Sinne der lit a…
…führte der Gerichtshof aus, dass gemäß dem § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 die Einlage von Wirtschaftsgütern in eine Körperschaft als Tausch gilt. Wiederum hielt der Gerichtshof fest, dass beim Tausch von Wirtschaftsgütern jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vorliegt, wobei als Veräußerungspreis des…
…Tausch dargestellt. 2. Rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes Es werden dabei folgende gesetzliche Bestimmungen bzw. Literaturmeinungen herangezogen (Zitierung erfolgt teilweise in Stichworten): a) § 6 Z. 14 lit. b) EStG 1988: Die Einlage oder Einbringung von Wirtschaftsgütern gilt als Tausch im Sinne des § 6 Z. 14 lit…
…dass die dem Einbringungsvertrag vom 28. September 2005 zugrunde liegenden Vorgänge nicht dem UmgrStG unterliegen. Es handelt sich dabei um den Tausch (§ 6 Z 14 lit. b EStG 1988) von einzelnen Wirtschaftsgütern gegen die Übernahme von Verbindlichkeiten. Die Y***Beratung_GmbH übernahm um EUR 825…
…zB VwGH 29.3.2017, Ra 2015/15/0034). Gemäß § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 gilt die Einlage oder die Einbringung von Wirtschaftsgütern und sonstigem Vermögen in eine Körperschaft als Tausch iSd § 6 Z 14 lit. a EStG 1988, wenn sie nicht unter…
…hinzuweisen. Was die Differenz der beiden Werte des GuB anlangt (€ Betrag_23,- statt € Betrag_22), so ist darauf hinzuweisen, dass der Gutachter betreffend den Parameter Bodenwertverzinsung richtigerweise nur die wirtschaftlich erforderliche Größe des Grundstückes heranzieht (in der Literatur, z.B. Kranewitter, 7. Auflage…
…Personen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter, Mitglieder oder ähnlicher Eigenschaft geleistet werden. Gemäß § 6 Z 14 lit. b EStG 1994 gilt die Einlage oder die Einbringung von Wirtschaftsgütern und sonstigem Vermögen in eine Körperschaft (§ 1 des Körperschaftssteuergesetzes 1988) als Tausch im Sinne der lit. a…
…des Körperschaftsteuergesetzes 1988) gilt gemäß § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 als Tausch im Sinne der lit. a, wenn sie nicht unter das Umgründungssteuergesetz fällt oder das Umgründungssteuergesetz dies vorsieht. Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegt nach § 6 Z 14 lit. a EStG jeweils eine…
… 6 Z 14 lit. b EStG 1988 normiert, dass die Einlage oder Einbringung von Wirtschaftsgütern (und sonstigem Vermögen) in eine Körperschaft einkommensteuerlich als Tauschvorgang zu behandeln ist, wenn sich aus dem Umgründungssteuergesetz nichts anderes ergibt. Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegt jeweils eine Anschaffung und eine…
…anzuwenden. Bei einem Forderungsverzicht auf Seiten des Gesellschafters ist der nicht mehr werthaltige Teil der Forderung steuerwirksam. Gemäß § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 gilt als Einlage oder die Einbringung von Wirtschaftsgütern und sonstigem Vermögen in eine Körperschaft als Tausch im Sinne der lit…
…Einbringung erfolgten, zumal die Einlage bzw Einbringung von Wirtschaftsgütern in eine Körperschaft steuerlich unzweifelhaft als Tausch gelte (§ 6 Z 14 lit b EStG). Möglichkeit der Beeinflussung der Gegenleistung: In der gutachterlichen Stellungnahme zur Bewertung der der Firmenwertabschreibung unterzogenen Beteiligung sei ausdrücklich festgehalten worden, dass der…
…§ 6 Z 14 lit. b EStG 1988 ist sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 6 Z 14 lit. a EStG 1988 liegt beim Tausch von Wirtschaftsgütern jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis des hingegebenen Wirtschaftsgutes und als Anschaffungskosten des erworbenen Wirtschaftsgutes sind jeweils der gemeine…