…dürfen gem. § 200 BAO nur dann vorläufig erlassen werden, wenn eine zeitlich bedingte Ungewissheit über das Bestehen bzw. den Umfang der Abgabepflicht besteht. Es muss eine Ungewissheit im Tatsachenbereich vorliegen (Ritz, BAO 6, § 200 Tz 1), die nach den Ergebnissen eines Ermittlungsverfahrens bestehen bleibt. Eine…
…93/14/0113; BFG 28.6.2021, GZ. RV/7103840/2015). Offensichtliche Unrichtigkeit liegt vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich erkennbar ist (vgl. VwGH 25.10.1995, Zl. 95/15/0008 mwN). Eine derartige offensichtliche und ohne nähere…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der Marietheres V*****, *****Adresse*****, vom 29. 2. 2016 gegen den Bescheid des Finanzamts Waldviertel, 3500 Krems an der Donau, Rechte Kremszeile 58, vom 23. 2. 2016, mit…
…des Ermittlungsverfahrens zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabenpflicht ungewiss ist. Die Ungewissheit iSd § 200 BAO ist eine solche im Tatsachenbereich, welche im Ermittlungsverfahren noch nicht beseitigbar ist. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann ein endgültiger Bescheid nach § 200 Abs 2…
…die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Es muss sich bei einer Ungewissheit iSd § 200 BAO um eine Ungewissheit im Tatsachenbereich handeln. Die Abgabepflicht muss darüber hinaus nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich sein (vgl Ritz, BAO…
…nicht anzuerkennen, da eine Ungewissheit über das Bestehen bzw. den Umfang der Abgabepflicht besteht (siehe auch Ritz BAO, § 200, RZ 1). Es liegt eine Ungewissheit im Tatsachenbereich vor, die im Ermittlungsverfahren - mangels Erreichbarkeit des Geschäftsführers nicht beseitigbar war (siehe Ritz, BAO, § 200, RZ 3). Hinsichtlich…
…96/15/0015, 0016). Seitens der Bf. wird bezüglich Tz. 2 des BP-Berichtes argumentiert, es hätte Neuerungen im Tatsachenbereich bedurft, die es aber nicht gebe. Zudem fehle es ihnen - wenn es sie gäbe - an der Eignung, den Spruch zu ermöglichen, den die BP von…
…Behandlung von Preisnachlässen eines Fotografen an Schulen im Falle des hier vorliegenden verkürzten Zahlungsweges mit Inkasso der Schule in der Rechtsprechung nicht zu finden ist, wird bezüglich dieser Frage die Revision zugelassen. Die Frage der Zurechnung an Herrn B betrifft den Tatsachenbereich bzw. die Beweiswürdigung…
…dass eine solche Ersatzleistung ausbezahlt wurde, klar für und nicht gegen die Beendigung des Dienstverhältnisses (zum 30.06.2015). Auch mit seinen Ausführungen zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 21 BAO) vermag das Finanzamt nicht zu überzeugen. Dieser Grundsatz dient den Feststellungen im Tatsachenbereich (Stoll, BAO, Seite 223)…
…cit. Bedacht zu nehmen. Durch das in der mündlichen Verhandlung erstattete Vorbringen hat die belangte Behörde schließlich dem Auftrag des Gerichts vom 16.1.2026 Folge geleistet. Auch enthalten die Ausführungen keinerlei Neuerungen im Tatsachenbereich; so stellen die Passagen zu den europarechtlichen Vorgaben bzw. zum…
…Die Voraussetzungen des § 201 Abs. 2 Z 1 BAO liegen nicht vor. Es ist weder zu einer Änderung im Tatsachenbereich gekommen noch hat sich die Rechtslage geändert. Da die Bescheidbegründung nicht nachvollziehbar ist, ist der Bescheid rechtswidrig ergangen. Der Beschwerdeführer beantragt, der vorliegenden Beschwerde Folge…
…hierzu und zum folgenden Ritz, BAO 7, § 200 Rz 1). Es muss sich hierbei um Ungewissenheit im Tatsachenbereich handeln, nicht jedoch zB um eine Ungewissenheit, wie eine Rechtsfrage von der Rechtsmittelbehörde gelöst werden würde (VwGH 28.10.1993, 93/14/0123). Eine Ungewissenheit hinsichtlich der…
…des Erstbescheides vom 28.01.2019 bekannt gewesen seien. Eine Unrichtigkeit sei dann offensichtlich, wenn sie ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar sei (zB VwGH 18.03.2004, 2003/15/0049). Für die Abgabenbehörde hätte es wohl bei der…
…Beschwerdeführerin vor, dass die Voraussetzungen des § 201 Abs 2 Z 3 BAO mangels Neuerungen im Tatsachenbereich nicht vorliegen würden. Rein rechtliche Aspekte würden den Eingriff in die Rechtskraft eines bestehenden Steuerbescheides unter dem Neuerungstatbestand nicht ermöglichen. Dem angefochtenen Bescheid sei kein Wiederaufnahmegrund zu entnehmen. Dieser…
…der Abgabenerklärung übernommen worden seien. Eine Unrichtigkeit sei dann offensichtlich, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar sei (verwiesen wurde auf VwGH 18.03.2004, 2003/15/0049). Eine offensichtliche Unrichtigkeit liege vor, wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer…
…wird, kann in jeder Hinsicht vom vorläufigen Bescheid abweichen; er ist voll mit Beschwerde anfechtbar. Unstrittig ist, dass mittlerweile keine Ungewissheit im Tatsachenbereich mehr vorliegt, weil der Beobachtungszeitraum bereits lang genug ist, um das durchschnittliche Entgelt sowie die Höhe der Nebenkosten feststellen zu können. Die…
…als deren Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Eine Unrichtigkeit sei dann offensichtlich, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar sei (z.B. VwGH 18.3.2004, 2003/15/0049). Die Bf sei am 23…
…zu Steuernummer ***1*** war aufgrund von noch nichtbeendeter Rechtsmittelverfahren vorläufig veranlagt worden. Dabei bestanden insbesondere hinsichtlich der Mitunternehmerstellung der Gesellschafter Ungewissheit (somit eine Ungewissheit im Tatsachenbereich) Im Jahr 2013 fiel diese Ungewissheit weg, weswegen es zur Erlassung neuer Sachbescheide für die Jahre 2001-2005 kam…
…9460 vorgelegen seien. Bei diesem Betrag handelt es sich jedoch um den Saldo aus Einnahmen aus der Vermietung und den von meiner Mandantin qualifizierten Werbungskosten. Diese Unstimmigkeiten sind offensichtlich und ohne nähere Untersuchung im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich deutlich erkennbar, sowie betragsmäßig wesentlich…
…die Liegenschaft in einem der Top-Bezirke befinde, werde für die 50 m2-Wohnung voraussichtlich sogar ein höherer Mietzins erwirtschaftet werden können. Auf Grund der vorliegenden plausiblen Prognoserechnung sei die Ungewissheit im Tatsachenbereich also beseitigt. Eine weitere Begründung, welche Ungewissheit für die Vorläufigkeit ausschlaggebend gewesen…