…sich formal an der Adresse AdresseX, mit Hauptwohnsitz gemeldet, eine weitere Hauptwohnsitzadresse habe sie tatsächlich in der Adresse1, an welcher sie vom 11.8.1988 bis 15.7.2015 und ab 26.4.2018 wiederum Hauptwohnsitz gemeldet gewesen sei. In der Zeit vom 15.7…
…Garten gepflegt und die Hecken geschnitten. Es habe einen Wasserzähler in einem tiefen Schacht gegeben. Beim Einziehen (Frühjahr 2015) habe er das Wasser aufgedreht. Zur Tatsache, dass bis September 2016 kein Wasserverbrauch auf der Liegenschaft gemessen wurde, führe er aus, dass er sich das nur…
…den eingereichten Steuererklärungen Kopien der Erträgnisaufstellungen beigefügt worden seien. Aus diesen Aufstellungen seien die jetzt nachversteuerten Werte jederzeit ersichtlich. Es handle sich nicht um neue Tatsachen, welche die Wiederaufnahme rechtfertigen. Im Ergänzungsschreiben vom 10.11.2015 hielt die Bf. an ihrem Standpunkt fest. Das Finanzamt…
…beantragte in seinen Einkommensteuererklärungen (Arbeitnehmerveranlagung) für 2017 und 2018 die Berücksichtigung von tatsächlichen Kosten auf Grund einer Behinderung als außergewöhnliche Belastung. Das Finanzamt ersuchte dazu um folgende Ergänzung: "Der vorgelegte Behindertenpass gilt erst ab 3.1.2019 -Vorlage Behindertenpass gültig ab 2016 und Vorlage Gutachten…
…als Hauptfrage zu entscheiden ist. Nach Lehre und Rechtsprechung hätte die Beihilfenbehörde nicht als Vorfrage zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ausstellung der öffentlichen Urkunden nach den aufenthaltsrechtlichen Vorgaben tatsächlich vorgelegen sind, sondern vielmehr an diese öffentlichen Urkunden anzuschließen. Das als Wiederaufnahmegrund eingewandte Erkenntnis…
…WK-StPO § 353 Rz 61 w; Fabricy StPO 12 I 353 RZ 2). Die Verurteilte war tatsächlich nur am Papier und zu keiner Zeit faktisch Geschäftsführerin der "C-GmbH". Die Verurteilte hat zu keiner Zeit organisatorische, administrative oder exekutive Tätigkeiten im Unternehmen übernommen und fehlten…
… 1 Abs. 2 LVO 1997 handelte. Das Vorliegen einer die Wiederaufnahme rechtfertigenden Tatsache, die erstmals nach dem Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides für 2012 neu hervorgekommen ist, wurde von der Abgabenbehörde nicht behauptet und konnte vom Bundesfinanzgericht aus dem vorgelegten Akt auch nicht erschlossen werden…
…daraus erkennbar, dass sämtliche Fahrzeuge mit unterschiedlichen Fahrgestellnummern auf ein und dasselbe Kennzeichen „ S “ zugelassen wurden. Abgesehen davon erfolgte mit 10.04.2012 die telefonische Abklärung der Bemessungsgrundlage für Tageszulassungen mit dem zuständigen Finanzamt D . Es waren damit der Behörde alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt. Im…
…zu den elektronisch eingereichten Steuererklärungen für die Normverbrauchsabgabe der Monate Juli, August, September, November und Dezember 2012 sowie Jänner und Juli 2013 Tatsachen neu hervorgekommen sind, weshalb nach Ansicht der Abgabenbehörde bei sinngemäßer Anwendung des § 303 Abs. 1 BAO die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme vorliegen. …
… 303 Abs. 1 lit. b BAO lautet: "1.Ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn ... b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder ..." Würdigung Die Bf. wurde mit Haftungsbescheiden gemäß § 82 EStG…
…1 lit. b BAO lautet: "1.Ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn ... b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder ... Erwägungen Auch wenn es das Verfahren nicht entscheidungserheblich trägt, darf zunächst…
…gegen den genannten Bescheid fristgerecht erhobenen Berufung vom 28. September 2010 wurde zusammengefasst im Wesentlichen vorgebracht, der tatsächliche Sachverhalt sei anlässlich der Erstellung der Jahreserklärung nicht bekannt gewesen. Aus der Zusammenstellung des Maschinenrings sei nicht ersichtlich, ob die Beträge unter den ÖKL-Richtsetzten gelegen seien…
…ob die belangte Behörde im Jahr 2023 die Verfahren betreffend Einkommensteuer 2016 und 2017 aufgrund neuen Hervorkommens von Tatsachen wiederaufnehmen durfte. Mit Bescheiden vom 18.4.2023 nahm das Finanzamt die Verfahren betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2016 und 2017 wieder auf und erließ in…
…insbesondere, weil gegenüber dem Erstbescheid keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen seien. Zur Begründung führte die beschwerdeführende Partei im Wesentlichen aus: Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb iHv 2.980,37 Euro wurden irrtümlich erklärt. Dass die Anteile an der *Name1 GmbH & Mitges.* In die *Name2 GmbH…
…BAO vom 09.06.2020 auf Wiederaufnahme des mit Körperschaftsteuerbescheid 2016 und 2017 vom 05.07.2017 abgeschlossenen Verfahrens abgewiesen. Begründend wurde von der belangten Behörde für beide Bescheide ausgeführt, es seien keine Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen. Weiters wurde darauf hingewiesen…
…Abs 1 Z 4 EStG. Beschwerdeführerin ist die aus den drei Erbinnen bestehende Hausgemeinschaft. Gegen diese Bescheide wenden sich die Beschwerden. Zusammengefasst wird betreffend die neuerlichen Wiederaufnahmebescheide vorgebracht, die Tatsache, dass das Finanzamt die eingereichten Steuererklärungen nicht hinterfragt habe stelle keinen Wiederaufnahmetatbestand dar. Sämtliche Verträge…
…der Abschreibung von Forderungen gegen die Muttergesellschaft der BF, die seitens der BF nicht angefochten worden war. Somit war auch für das Jahr 2013 die Beurteilung der Rückstellung für Overheadprovisionen nicht die einzige herangezogene neue Tatsache, die nach Ansicht des FA im abgeschlossenen Verfahren neu…
…worden. Ebenso der Umstand, dass das Eingehen der Beteiligung durch die Bf. von einer vorrangigen Verlustzuweisung in der von den Modellinitiatoren geforderten Höhe abhängig gemacht worden sei. In beiden Punkten handele es sich somit um neue Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b…
…der Umstand, dass das Eingehen einer Beteiligung durch die Bf. an der Zielgesellschaft von einer vorrangigen Verlustzuweisung in der von den Modellinitiatoren geforderten Höhe abhängig gemacht worden sei. In beiden Punkten handele es sich somit um neue Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 1 lit…
…worden. 4.) Mit Bescheiden vom 11.01.2023 wurden die angeführten Anträge auf Wiederaufnahme der Verfahren als unbegründet abgewiesen und dargelegt, die im Antrag vom 30.12.2022 erhobenen Einwände würden auf Tatsachen und Beweismitteln beruhen, die dem Bf bei Bescheiderlassung bereits bekannt gewesen seien…