5.3.6 Nachweis von Tatsachen mit Auslandsbezug 5.3.6.1 Erhöhte Mitwirkungspflicht Rz 1119: Die amtswegige Ermittlungspflicht stößt dort an Grenzen, wo der Behörde weitere Nachforschungen nicht zugemutet werden können (VwGH 27.7.199415.12.2009, 922006/13/0136/13/0140). Rz 1120…
…sich formal an der Adresse AdresseX, mit Hauptwohnsitz gemeldet, eine weitere Hauptwohnsitzadresse habe sie tatsächlich in der Adresse1, an welcher sie vom 11.8.1988 bis 15.7.2015 und ab 26.4.2018 wiederum Hauptwohnsitz gemeldet gewesen sei. In der Zeit vom 15.7…
…Garten gepflegt und die Hecken geschnitten. Es habe einen Wasserzähler in einem tiefen Schacht gegeben. Beim Einziehen (Frühjahr 2015) habe er das Wasser aufgedreht. Zur Tatsache, dass bis September 2016 kein Wasserverbrauch auf der Liegenschaft gemessen wurde, führe er aus, dass er sich das nur…
…dass keiner der Wiederaufnahmsgründe des § 303 Abs. 1 lit a bis c vorliege, somit keine neuen Tatsachen hervorgekommen seien, die nicht schon im Berufungsverfahren hätten geltend gemacht werden können. Das Vorliegen der Seite sechs des Vertrages hätte zu keiner anderen Steuervorschreibung geführt. Gegen den Bescheid…
…GmbH unterfertigt worden. Diese Tatsache hätte sich sehr leicht durch die Finanzverwaltung durch Vergleich der ohnedies vorliegenden Unterschriftenprobeblätter mit dem Firmenbuchauszug nachvollziehen lassen. Aus welchem Grunde auch immer hätte das Finanzamt diese Umstände für unwesentlich gehalten und trotzdem mit Bescheid vom 6. März 2003 auf…
…den eingereichten Steuererklärungen Kopien der Erträgnisaufstellungen beigefügt worden seien. Aus diesen Aufstellungen seien die jetzt nachversteuerten Werte jederzeit ersichtlich. Es handle sich nicht um neue Tatsachen, welche die Wiederaufnahme rechtfertigen. Im Ergänzungsschreiben vom 10.11.2015 hielt die Bf. an ihrem Standpunkt fest. Das Finanzamt…
…Kaufpreis für das mit gesondertem Vertrag erworbene Grundstück Nr. 68/6 war nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen des gesonderten Kaufvertrages fällig. Mit tatsächlicher Übergabe tritt der Vertragspartner in die allenfalls vom Bauträger abgeschlossenen Verträge zur Versorgung des Vertragsgegenstandes mit Telefon, Wasser und Energie aller Art…
…der entsprechenden Bestimmungen des gesonderten Kaufvertrages fällig. Als spätester Übergabetermin wurde der 30. März 2003 vereinbart. Mit tatsächlicher Übergabe trat der Vertragspartner in die allenfalls vom Bauträger abgeschlossenen Verträge zur Versorgung des Vertragsgegenstandes mit Telefon, Wasser und Energie aller Art, sowie Entsorgung des Vertragsgegenstandes (Kanal…
…der entsprechenden Bestimmungen des gesonderten Kaufvertrages fällig. Als spätester Übergabetermin wurde der 30. März 2003 vereinbart. Mit tatsächlicher Übergabe tritt der Vertragspartner in die allenfalls vom Bauträger abgeschlossenen Verträge zur Versorgung des Vertragsgegenstandes mit Telefon, Wasser und Energie aller Art, sowie Entsorgung des Vertragsgegenstandes (Kanal…
…der entsprechenden Bestimmungen des gesonderten Kaufvertrages fällig. Als spätester Übergabetermin wurde der 31. Mai 2001 vereinbart. Mit tatsächlicher Übergabe tritt der Vertragspartner in die allenfalls vom Bauträger abgeschlossenen Verträge zur Versorgung des Vertragsgegenstandes mit Telefon, Wasser und Energie aller Art, sowie Entsorgung des Vertragsgegenstandes (Kanal…
… 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…
… 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…
…vor. Über die Berufung wurde erwogen: § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in…
…vor. Über die Berufung wurde erwogen: § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in…
…vor. Über die Berufung wurde erwogen: § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in…
…vor. Über die Berufung wurde erwogen: § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in…
…nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen des gesonderten Kaufvertrages fällig. Als spätester Übergabetermin wurde Juli 2002 vereinbart. Mit tatsächlicher Übergabe tritt der Vertragspartner in die allenfalls vom Bauträger abgeschlossenen Verträge zur Versorgung des Vertragsgegenstandes mit Telefon, Wasser und Energie aller Art, sowie Entsorgung des Vertragsgegenstandes (Kanal…
…nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen des gesonderten Kaufvertrages fällig. Als spätester Übergabetermin wurde Juli 2002 vereinbart. Mit tatsächlicher Übergabe tritt der Vertragspartner in die allenfalls vom Bauträger abgeschlossenen Verträge zur Versorgung des Vertragsgegenstandes mit Telefon, Wasser und Energie aller Art, sowie Entsorgung des Vertragsgegenstandes (Kanal…
…vor. Über die Berufung wurde erwogen: § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in…
…fest. Die Wiederaufnahme des Verfahrens wurde im Wesentlichen mit den im Zuge von Erhebungen neu hervorgekommenen Tatsachen - wie beispielsweise den Abschluss des Hauskaufvertrages vor dem Erwerb des Grundstückes - begründet. In der gegen den Wiederaufnahmebescheid rechtzeitig eingebrachten Berufung wurde nach Wiedergabe einzelner Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vorgebracht…