lm Falle der Uneinbringlichkeit ist gemäß § 16 Abs. 1 Wiener Gebrauchsabgabegesetz 1966 eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen festzusetzen. Die Ersatzfreiheitsstrafe entspricht ebenfalls dem festgestellten Verschulden des Beschuldigten in der Vernachlässigung abgabenrechtlicher Verpflichtungen der durch ihn vertretenen Gesellschaft. In jedem Straferkenntnis ist gemäß § 64…
…der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 14. Juli 2026, GZ. MA67/GZ1/2026, mit dem der Einspruch vom 26. Juni 2026 gegen die Strafverfügung vom 4. Mai 2026, mit derselben Geschäftszahl, gemäß § 49 Abs. 1 VStG als verspätet zurückgewiesen wurde, zu Recht erkannt: Gemäß § 50…
…Vernehmung als Beschuldigte am 19. Juli 2017 hat diese jedoch bestritten, von B am 8. Mai 2017 zwanzig Stangen Zigaretten gekauft zu haben. Das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde hat gegen die Bf A die Strafverfügung [§ 143 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG)] vom 18. Oktober 2017, Zahl: cc…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde (damals: erster Instanz) vom 15. Jänner 2013, mit welchem ein Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Erhebung eines Einspruches gegen die Strafverfügung vom 5. Juni 2012 als unbegründet abgewiesen worden ist, zu Recht erkannt: I…
…wenn eine Anonymverfügung nicht einbezahlt werde, gemäß § 34 VStG die Ausforschung des Täters zu erfolgen habe und nicht mit einer weiteren Strafverfügung an einen völlig Unbeteiligten [vorzugehen sei]. Im Anhang übermittle er eine vorbildliche Anonymverfügung der Bezirkshauptmannschaft G. Aus diesem Grund werde nochmals der Antrag…
…mildernd die grundsätzlich geständige Verantwortung, als erschwerend eine Vorstrafe und der lange Deliktszeitraum berücksichtigt. Auf den Bericht über das Ergebnis der abgabenbehördlichen Betriebsprüfung vom 27.5.2010 wurde verwiesen. Der Beschwerdeführer gab vor Erlassung der Strafverfügung durch seinen steuerlichen Vertreter Dr. H, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater…
…und § 5 Gesetz über das Wiener Abgabenorganisationsrecht (WAOR) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass sein Spruch zu lauten hat: Der Einspruch vom 7. 4. 2014 gegen die Strafverfügung vom 19. 9. 2012, MA 67-PA-918*****/2/2…
…526) insoweit außer Kraft gesetzt. Diese österreichischen Strafverfügungen werden deshalb in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr vollstreckt; die für die Vollstreckung zuständigen Innenminister sind mit einem entsprechenden Rundschreiben des Bund-Länder-Fachausschusses (BLFA-OWiG II/98) informiert. Nach deutschem Recht ist es als unzulässig anzusehen…
…der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 11. Mai 2026, GZ. MA67/GZ/2025, mit dem der Einspruch vom 19. März 2026 gegen die Strafverfügung vom 26. September 2025, mit derselben Geschäftszahl, gemäß § 49 Abs. 1 VStG als verspätet zurückgewiesen wurde, zu Recht: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz…
…zulässig. Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine ordentliche Revision durch die belangte Behörde nach Art. 133 Abs. 6 Z 2 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Strafverfügung des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 26. Juni 2025, Zl…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin ***Ri*** in der Verwaltungsstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Säumnisbeschwerde vom 30. Dezember 2025 in Zusammenhang mit dem Einspruch gegen die Strafverfügung vom 08. Oktober 2024, zur Zahl MA67/MA-GZ/2024, den Beschluss: I. Die Beschwerde vom…
…als die Zurückweisung des Einspruches mangels wirksamer Zustellung der Strafverfügung erfolgt. II.) Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Im Zuge einer Akteneinsicht am 19.4.2022 betreffend der ***Firma1*** wurde dem…
…die Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 38 VwGVG in Verbindung mit § 45 Abs. 1 Z. 3 VStG eingestellt und die Einsprüche vom 18. Oktober 2024 gegen die zugrundeliegenden Strafverfügungen gemäß § 49 Abs. 1 VStG als unzulässig zurückgewiesen. II. Gemäß § 52 Abs. 8 VwGVG hat die beschwerdeführende Partei keine…
…mittels E-Mail eingebracht, sodass der Einspruch als verspätet zurückgewiesen werden musste. Anlässlich des Vorhaltes der verspäteten Einbringung des Einspruchs stellten Sie die am 21.10.2024 erfolgte Zustellung der Strafverfügung in Abrede und gaben an, im Zeitraum der Abholfrist in Innsbruck bei Hochzeitsplanungen gewesen…
…Lenkerauskunft) vom 24. Jänner 2023 nannte die Zulassungsbesitzerin, Firma Firma, den Beschwerdeführer als jene Person, der das Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen 123 (A) zum vorher genannten Beanstandungszeitpunkt überlassen gewesen sei. Mit Strafverfügung vom 25. Jänner 2023, GZ. MA67/Zahl1/2022, wurde dem Beschwerdeführer das…
…den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 25. Mai 2023, Zahl: MA67/***/2023, mit dem der Einspruch vom 2. Mai 2023 gegen die Strafverfügung vom 21. Februar 2023 mit derselben Geschäftszahl gemäß § 49 Abs. 1 VStG als verspätet zurückgewiesen wurde, zu Recht erkannt: I…
…Gemäß § 52 Abs. 1 VwGVG hat die Beschwerdeführerin keinen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens zu leisten. III. Gemäß Art. 133 B-VG ist gegen diese Entscheidung eine Revision nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Strafverfügung des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 25. Jänner 2021…
…133 Abs. 6 Z 2 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1) GZ MA67/Zahl1/2022 Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, lastete der Beschwerdeführerin mit Strafverfügung vom 7. November 2022, GZ MA67/Zahl1/2022 an, sie habe das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen…
…2022, ***StNr.***, Geschäftszahl ***FV***, mit dem der Einspruch vom 02. März 2022 gegen die Strafverfügung vom 28. Jänner 2022 zurückgewiesen wurde, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…vom 14.6.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde, ***MA*** - Parkraumüberwachung, ***2***, vom 10. Mai 2016 betreffend die Zurückweisung der Strafverfügung vom 21.1.2014, ***2***, wegen Verspätung, zu Recht erkannt: I.Die Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…