…des erkennenden Senates, die Zuschätzung der Umsatzerlöse aus Fahrzeugverkäufen und daher den Ansatz der Hinzurechnungsbeträge im jeweiligen Jahr und in der jeweiligen Höhe. Entsprechend der in der rechtlichen Beurteilung angeführten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen…
…der Beschwerde mitsamt dem bezugshabenden Verwaltungsakt an das Bundesfinanzgericht (Vorlagebericht vom 6.03.2019) erging vom Landesgericht für Strafsachen Wien, Zahl 122/Hv2/23t folgendes Strafurteil wegen Hinterziehung der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer gemäß § 33 FinStrG vom 3.05.2023: Der gesetzliche Vertreter der Bf.…
…ein Vorlageantrag gestellt. Nach Vorlage der Beschwerde mitsamt dem bezugshabenden Verwaltungsakt an das Bundesfinanzgericht (Vorlagebericht vom 6.03.2019) erging vom Landesgericht für Strafsachen Wien, Zahl ***1*** folgendes Strafurteil wegen Hinterziehung der Umsatzsteuer gemäß § 33 FinStrG vom 3.05.2023: Der gesetzliche Vertreter der Bf.…
…gewerbsmäßig die dort genannten Personen ohne die erforderliche Anmeldung zur Sozialversicherung, mithin eine größere Zahl illegal erwerbstätiger Personen, beschäftigt hat. In der dem Strafurteil vorangehenden mündlichen Verhandlung wurde A der Inhalt der behördlichen Ermittlungen laut Pkt. D und E vorgehalten (Verhandlungsprotokoll vom 9. Juli 2020…
Weitere GZ. RV/5300046/2018 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden, Mag.a Gertraud Brenneis als Berichterstatterin und die fachkundigen Laienrichter Mag. Stefan Raab und Mag. Peter Neumann als weitere Mitglieder des…
Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Es gelten die §§ 32 bis 35…
…das angefochtene BFG-Erkenntnis mit Rechtswidrigkeit belastet sei. Weiters führte der Verwaltungsgerichtshof aus: „Für das fortzusetzende Verfahren wird darauf hingewiesen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen entfaltet, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören…
…vom 1. Juli 2014, rechtskräftig am 20. November 2014]. Der Begründung des Strafurteiles sind folgende, für das gegenständliche Verfahren relevante Feststellungen zu entnehmen: E (vormals H ) war seit dem Jahre 1981 bis 1986 als Arbeiter bei drei verschiedenen Firmen beschäftigt, unterbrochen vom Präsenzdienst, den er…
…0084). Von Seite des Obersten Gerichtshofes wurde der Umfang dieser Bindung aufgrund der Rechtskraft einer Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde in weiterer Folge neu definiert: Demnach bewirkt die materielle Rechtskraft (hier:) eines strafgerichtlichen Schuldspruches (im gegenständlichen Fall das Strafurteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 10…
Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt, entfaltet jedoch ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu auch jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt; in diesem Fall erstreckt sich die…
…Rechtsbehelfsverfahren und zur Bindungswirkung: Als Entgegnung auf die unter dem Titel eines Verböserungsverbotes bzw. der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteiles vorgetragenen Einwendungen genügt es im Hinblick auf die Entscheidungsbefugnis durch das Zollamt Graz als Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe auf den Inhalt des § 85b ZollR-DG iVm …
…In dieser Summe seien auch die an den Beschwerdeführer ausbezahlten Schwarzlöhne enthalten. Auf Grund des rechtskräftig gewordenen Strafurteiles würde somit feststehen, dass dem Beschwerdeführer im Jahr 2015 zusätzlich zum versteuerten Lohn ein Betrag von 10.855,34 € sowie im Jahr 2014 ein Betrag von…
…und einer damit verbundenen Abgabenhinterziehung im Jahr 2014 ist dem Spruch des genannten Strafurteiles zu entnehmen. Eine entsprechende Verbandsgeldbuße wurde über die Bf. verhängt. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes besteht eine Bindung an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils festgestellten Tatsachen bzw…
…In dieser Summe waren auch die an den Bf. ausbezahlten Schwarzlöhne enthalten. Auf Grund des rechtskräftig gewordenen Strafurteiles stand somit fest, dass dem Bf. im Jahr 2014 Geldbeträge in Höhe von 2.047,33 € und im Jahr 2015 in Höhe von 10.855,34…
…der Anklage umfängliche Geständnis des Angeklagten in der Hauptverhandlung vom 27. August 2013 und demnach auch das am gleichen Tag verkündete Strafurteil zu Aktenzahl*** erfassen hinsichtlich der hier relevanten Umsatzsteuer alle im Außenprüfungsbericht der Abgabenbehörde zu ABNr. Aktenzahl*** unter der Textziffer 5 Umsatzsteuer 2004-2007…
…Bf aufzeigen würde. Beschwerdevorentscheidungen Mit (Sammel-)Beschwerdevorentscheidung vom 30.05.2025 (OZ 8) setze die Abgabenbehörde - nach Ergehen des Strafurteils vom 01.06.2022 (OZ 27) und nach Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde und Zuleitung der Akten an das OLG zur Entscheidung über die Berufung durch den…
…den Raum gestellt hat. Eine Zurückverweisung würde daher im Ergebnis lediglich zu einer Wiederholung bereits durchgeführter Ermittlungen führen. Zur Bindung an Strafurteile: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH besteht eine Bindung der Abgabenbehörden und des Bundesfinanzgerichts im Falle rechtskräftiger verurteilender Entscheidungen eines Strafgerichts, einer Finanzstrafbehörde oder…
…Aktenlage eindeutig erwiesen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) 1. Zur Bindungswirkung rechtkräftiger Strafurteile, Finanzstraferkenntnisse und Strafbescheide Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH, 13.4.1988, 84/13/0135) besteht im Abgabenverfahren eine Bindung an jene Tatsachenfeststellungen, auf denen der Spruch rechtskräftig…
…der Beschwerdeführerin verurteilt, die Beschwerdeführerin freigesprochen. Auf das oben auszugsweise wörtlich zitierte Urteil wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet zwar ein rechtskräftiges (verurteilendes) Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu jene Tatumstände…
…für das Jahr 2013 durchzuführen sowie dementsprechend die jeweiligen Abgabenbeträge im Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbescheid 2013 neu festzusetzen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Strafurteile: § 116 BAO lautet: (1) Sofern die Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmen, sind die Abgabenbehörden berechtigt, im Ermittlungsverfahren auftauchende Vorfragen…